(13.04.12 16:30)yachi schrieb: Dann ist auf dem Zettel auch noch vermerkt, dass ich 17 Euro Zollentgelt nachzuzahlen habe?! Das wäre dann aber doch ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und nicht von 7 (also rund 10 Euro zuviel, lieber Scholli)?!?! Grmbl, bin stinksauer. Weiss jemand zufälligerweise aus Erfahrung, ob man sich dagegen wehren kann, dass der falsche Mwst berechnet wurde und wie ich jetzt am besten vorgehen soll? Am besten schon am Postschalter eine Aufschlüsselung/Rechnung geben lassen?
Hallo,
ich habe ein wenig den Eindruck, dass hier mit nicht allzuviel Wissen rund um den Zoll gearbeitet wird... Also mal ein paar Hintergrundinformationen (ich gehe hier vom Privatempfang aus!):
(1) Grundsätzlich ist immer der Empfänger verantwortlich für die Verzollung. Die Post als Transporteur verzollt nichts, ausser die Ware hat einen so geringen Wert, dass Zoll oder EuSt nicht erhoben werden. Wenn ein Sendungswert aussen am Paket ausgemacht werden kann, der geringer ist als die
Freigrenzen, gibt es eine Freischreibung durch die Post und die Sendung wird zugestellt.
Andere Transporteure als die Post sind übrigens manchmal etwas grosszügiger; wie die das genau machen, will ich aber eigentlich gar nicht so genau wissen...
(2) Wenn man nicht selbst verzollt, kann man das auch einem Dienst überlassen. Der handelt aber nur im Auftrag, der Auftraggeber ist für alles voll verantwortlich. Und natürlich muss man für diese Dienstleistung bezahlen.
(3) Wenn ein "Zettel" dabeilag (von wem?) besagt das erst einmal absolut überhaupt nichts! Verzollen kann nur der Empfänger oder sein Beauftragter und verzollt wird auf der Grundlage seiner Angaben. Das passiert genau dann, wenn der Empfänger oder ein Bevollmächtigter den Zollantrag unterschreibt. Danach bekommt man eine Rechnung vom Zoll ("Einfuhrabgabenbescheid"), der Betrag darauf ist der einzig Relevante. Der "Zettel" ist also im besten Fall eine Vorabschätzung, die keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hat - es sei denn Du hast jemandem eine Vollmacht erteilt...
(4) Schon rein vom Betrag her (s. meinen Link oben) ist die Ware
zollfrei. Wenn die Vorabschätzung so hoch ist, dass die Freigrenze von €150 überschritten wurde und ich raten sollte, lag aussen keine Rechnung dabei, aus der die Verkaufs- und Transportkosten hervorgehen. Wenn man hier die IATA-Minimumgebühren für einen Lufttransport ansetzt, kommt man da wahrscheinlich drüber.
(5) Nun zum Vorgehen: Druck alles aus, was du zum Bestellvorgang hast aus und auch die Links zu den Bestellseiten (falls sich im Paket nichts findet). Der Zoll hat einen Internetanschluss! Falls die Werte nicht eindeutig sind, können sie so kurzfristig nachgeprüft werden.
Ob der Zoll die Angaben auf dem Papier glaubt oder nicht, ist erst einmal offen. Im Paketverkehr werden sie ziemlich oft geöffnet, denn Paket und Empfänger sind ja schon da. Das Öffnen erfolgt durch den Empfänger, entsprechendes Werkzeug hält der Zoll vor
(6) Wenn man einen Warenwert oberhalb der €150-Grenze hat, kann man dennoch die Zollbelastung etwas senken. Der Zollwert setzt sich zwar zusammen aus Warenwert + Transportkosten frei Haus. Aber zollpflichtig sind nur die Transportkosten bis zu EU-Aussengrenze; danach fällt nur EuSt an. Das kann im Luftverkehr im Einzelfall interessant sein. Die Vorschriften dazu findest du
hier.
Beispiel:
$39 Transportkosten, Zollsatz 5% wären $1,95.
Allerdings sind nur 80% oder so (bin schon eine Weile aus dem Geschäft und kenne den zurzeit gültigen Satz nicht) zollpflichtig; der Rest unterliegt nur der EuSt. Dass wären dann:
$39 Transportkosten, Zollsatz (5%, davon 80%) wären $1,56.
Wie man sieht, lohnt sich in diesem (!) Besipiel die Frachtkostenaufteilung nicht, zumal man dafür ein separates Formular ausfüllen muss.
(7) Noch ein letzter Hinweis: ich meine, Bücher sind im Allgemeinen zollfrei und unterliegen nur dem halben EuSt-Satz. Da bin ich jetzt aber nicht wirklich auf dem Laufenden.
HTH,
Kai