Ich hab´s an anderer Stelle schon mal erklärt: Du
musst sie natürlich bezahlen! Jede Ware, die nach Deutschland eingeführt wird, ist grundsätzlich erst einmal umsatzsteuerpflichtig - die genauen Umstände und Ausnahmen kannst du im
Zollrecht nachlesen. Aber du musst sie nicht 2x bezahlen: BK1 zieht fairerweise den japanischen Steuersatz (5% oder so) von der Ware ab, wenn sie ins (japanische) Ausland gesendet werden soll. Wird die Ware dann nach Deutschland eingeführt, kommt die Einfuhrumsatzsteuer zum Tragen (bei Büchern 7%). Wenn du sie bei deinen Sendungen nicht zahlen musstest, hast du einfach Glück gehabt, der Warenwert inklusive Versandkosten lag unterhalb des Freibetrages von € 22,-, die zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer lag jeweils unterhalb von 5,- Euro oder deine Pakete wurden schlicht nicht zollamtlich behandelt.
Andere Online-Händler, wie z. B. whiterabbitpress, gehen einen anderen Weg: Sie geben die Preise in einer anderen Währung als Yen an, maskieren so ihre Preise und die einzelnen Preise unterscheiden sich teilweise erheblich von den auf den Waren aufgedruckten Preisen - so kannst du nicht mehr feststellen, ob sie nun inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer sind. Dem Zoll ist das egal: Die Einfuhrumsatzsteuer wird im privaten Bereich auf den Wert erhoben, den du inklusive Versandkosten
bezahlt hast und nicht den, den du vielleicht ohne japanische Steuern hättest bezahlen müssen.
Das bedeutet, wenn du in Japan in einem Shop Waren gekauft hast und sie dir die japanische Mehrwertsteuer nicht abziehen wollten oder konnten (also kein "Duty free"), dann musst du ggf. bei der Einfuhr nach Deutschland tatsächlich 2x Steuern bezahlen, da der deutsche Zoll auf die
bezahlte Gesamtsumme lt. Rechnung die Einfuhrumsatzsteuer erhebt.
Ich hatte dazu mal letztes Jahr beim Zoll angefragt, hier die Antwort:
Thread-Zollgebuehren-fuer-Paketsendung?pid=81176#pid81176
Leider gehöre ich nicht zu den Glücklichen, deren Sendungen nicht zollamtlich behandelt werden - ich muss für fast jede Sendung in den Nachbarort zum Zoll fahren und blechen (oder manchmal auch nicht, wenn ganz selten die erhobene Steuer unterhalb von € 5,- liegt, aber in jedem Fall kostet es mich Fahrtkosten und wertvolle Zeit und das Ganze, also Aufwand und Zeit, steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag, den ich dann oft abdrücken muss - meistens so zwischen 5 und 10 Euro...).