Valdok
Beiträge: 35
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Beitrag #1
Zollbeamter oder Steuerbeamter
Das JDIC-Wadoku Wörterbuch schlägt Zollbeamter als deutsche Übersetzung von 税務官 【ぜいむかん】 vor.
Allerdings stehen Übersetzungen wie :
1
税務 - ぜいむ
Steuerangelegenheiten fpl; Steuerverwaltung f.
3
税務部 - ぜいむ・ぶ
Abteilung f für Steuerangelegenheiten.
4
税務局 - ぜいむ・きょく
Org. Steuerbehörde f; Finanzbehörde f.
in der vorgeschlagenen Wadoku- Liste.
Außerdem entspricht 税務官 der englischen Übersetzung von a tax official; a revenue officer.
Zoll ist im Allgemeinen eher 税関 übersetzt und Wörter wie 税関吏 oder 税関係官 bedeuten auch Zollbeamter
Deshalb frage ich mich, ob es nicht richtiger wäre, Steuerbeamter für das Wort 税務官 als erster Vorschlag anzubieten.
Ich danke Euch im Voraus für die Erklärungen
„[color=#FF6347]Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ [/color]
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05.04.14 16:35 |
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Kaif_98
Beiträge: 72
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Beitrag #2
RE: Zollbeamter oder Steuerbeamter
Hm.
In der umgangssprachlichen Uterscheidung vielleicht. Tatsächlich aber IST ein Zollbeamber ein Steuerbeamter: das Zolamt ist die Polizei des Finanzamtes...
Insofern sehe ich da eigentlich keinen Unterschied.
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11.04.14 11:00 |
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yamada
Beiträge: 957
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Beitrag #3
RE: Zollbeamter oder Steuerbeamter
In Japan gibt es keinen 税務官 genannten Beamten. Offiziell nur 国税専門官, und dies besteht aus
国税調査官(Ermittlungsbeamter), 国税徴収官(Steuereinnehmer) und 国税査察官(Ankläger).
Dem Begriff "Steuerbeamter" kann zum höchsten 税務署の専門官(Fachbeamter beim Finanzamt) entsprechen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.04.14 00:31 von yamada.)
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12.04.14 00:03 |
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