(25.07.14 14:48)UnDroid schrieb: Zitat:Was mich in diesem Zusammenhang brennend heiss interessieren würde, wie geht denn eigentlich Japan mit straffällig in Erscheinung
getretenen Fremden um?
Yano? Der weiß doch sonst auch alles
Wenn ich schon angesprochen werde, erzähle ich es halt:
Meiner Erfahrung nach ist die Entschließungsschwelle der Polizei höher als in D, wird sie aber überschritten, hat der Delinquent weniger Chancen als in D.
Einmal, als ich mit dem Motorrad nachts nachhause fuhr, hielt mich ein Polizist an und sagte ich sei betrunken. Das war eine zutreffende Feststellung. Dann fragte er, wo ich hinwill, ich deutete auf das große gelbe Haus kaum 200 Meter weiter, da wohnte ich. Da sagte der Polizist, bis dahin gehts, aber dann heute nicht mehr woandershin fahren sondern schlafengehen. So eine Szene halte ich in D für sehr unwahrscheinlich.
Ich bin in Japan während eines vorübergehenden Aufenthalts wegen einer Straftat verurteilt worden. Ich war im Besitz einer gültigen japanischen Fahrerlaubnis, hatte nur den Führerschein in D vergessen. Wurde aber wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, 不携帯 wäre ja nur eine einfache ordnungswidrigkeit gewesen. Der Richter hat mir einfach nicht geglaubt. Verteidiger hatte ich keinen, der hätte vielleicht wirksamer darauf dringen können, daß man bei der Führerscheinstelle in Shinagawa nachfragt (vielleicht hätte so eine Nachforschung viele Wochen gedauert). Ich erhielt aber auch nicht die Gelegenheit, meinen japanischen Führerschein später dem Konsulat in D vorzulegen. Ich wurde gnadenlos verknackt, nix Ausländerbonus.
Ich habe auch schon in D für Japaner als Gerichtsdolmetscher gearbeitet und schließe aus dem Vergleich, daß es zumindest bei Verkehrsdelikten vor Gericht korrekter zugeht als in J.
Das ist alles Jahrzehnte her. Heutzutage sind Ausländer nicht mehr selten in J, und eine (unfallfreie) Trunkenheitsfahrt kann 100 Man kosten (die Beifahrer müssen auch Strafe zahlen).