Yuumama
Beiträge: 1
|
Beitrag #1
Frage - Aus/Einwandern mit fast volljährigem Kind
Hallo,
durch einen unerwarteten Umschwung im Job meines Mannes (Japaner) steht nun fest, dass es nächstes Jahr übern großen Teich geht.
Im Gepäck unsere drei kleinen Kinder und mein 17 jähriges Pubertier (aus erster Ehe, also keine japanische Staatsbürgerschaft).
Mein Kind hat in Deutschland keinen, bei dem es bleiben könnte - und ich würde es auch nicht zurücklassen wollen.
Es hapert jetzt an zwei Stellen 1) Visum und 2) Schule
Schulisch würde mein Kind hoffentlich die 9. Klasse noch in Deutschland abschließen können, doch was dann? DSTY werden wir uns nicht leisten können und der offizielle Kurs für Schüler im Ausland der ILS darf nur bis zum 18. Geburtstag besucht werden, der ein paar Monate nach Umzug wäre - die Chancen den Realschulabschluss trotz Japan machen zu können stehen also schlecht.
Dann noch das Problem mit dem Visum.. die Dame die ich telefonisch ausgefragt habe konnte mir leider nicht sagen, ob ein Stiefkind als Dependend ein Visum bekommen kann.. und was passieren würde wenn das Kind 18 wird.
Mein Kind wünscht sich, 2-3 Jahre bei uns zu bleiben, also suchen wir fieberhaft nach einer Lösung.
Hat von euch jemand evtl einen Rat oder eine Idee?
Liebe Grüße~
|
|
20.12.23 00:32 |
|
cat
Beiträge: 1.413
|
Beitrag #2
RE: Frage - Aus/Einwandern mit fast volljährigem Kind
Puh, schwierige Situation.
Also wegen Visum würde ich nochmal die japanische Botschaft kontaktieren. Ich habe noch diese Webseite gefunden https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa...visa9.html, aber die Info ist leider dürftig.
Vielleicht kann dein Mann, der ja Staatsbürger ist und Japanisch spricht, sich mal auf japanischen Seiten oder direkt beim Ministerium schlau machen?
Können deine Kinder Japanisch reden und schreiben? Will dein Sohn prinzipiell mitkommen?
|
|
21.12.23 10:16 |
|
Kate ケ-ト
Beiträge: 84
|
Beitrag #3
RE: Frage - Aus/Einwandern mit fast volljährigem Kind
Soweit ich weiß, dürfte euer "Kind" auf jeden Fall in Japan bleiben, sofern es dort die Schule/Uni ect. besucht. Da gibt es meines Wissens nach keine Einschränkungen. Aber ein passender Schulplatz muss natürlich auch erstmal gefunden werden. Ansonsten sieht es (zumindest ab dem 18. Geburtstag) tatsächlich schwierig aus.
Ich schließe mich da cat an: Ihr solltet unbedingt die jap. Botschaft und auch die japanischsprachigen Alternativen kontaktieren und euch dort genau informieren. Auch das Japanischlevel eures Sohnes ist da nicht ganz unerheblich. Gibt zwar auch deutschsprachige und internationale Schulen in Japan, aber die Kosten soweit ich weiß auch ganzschön Geld. Wäre aber sicherlich eine Mögliche Alternative, die ihr mal näher prüfen könntet.
LG Kate
Edit: Ich habe mich gerade nochmal auf der Homepage der DSTY umgesehen. Hast du gesehen, dass es da auch eine Sozialermäßigung gibt, wenn ihr unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt? Ich konnte leider nicht herausfinden, wie hoch diese dann genau ausfällt, dass lässt sich aber bei der Schule mit Sicherheit erfragen. Wir nutzen die Ermäßigung an der Leipzig International School für unsere zwei Jungs und Zahlen dadurch ungefähr ein Viertel vom normalen Beitrag, der für uns zum Glück noch gerade so erschwinglich ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.23 11:53 von Kate ケ-ト.)
|
|
21.12.23 11:43 |
|
harerod
Beiträge: 592
|
Beitrag #4
RE: Frage - Aus/Einwandern mit fast volljährigem Kind
Wie überall in Japan gilt: unbedingt peinlich genau die Vorschriften einhalten.
Im persönlichen Bekanntenkreis habe ich die Bestätigung dafür gesehen, dass Formfehler in Anträgen dauerhafte Sperren nach sich ziehen. Der Fall an den ich gerade denke, ist ein in seiner Gemeinde integrierter Europäer, von jederman geschätzt, wohnt(e) in seinem eigenen Haus in Japan, arbeitete seit vielen Jahren im Land. Beim Ausfüllen eines Formulars für die routinemäßige Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung ist ihm ein Fehler unterlaufen - er hat sich verschrieben. Seitdem kommt er nur noch mit Touristenvisa ins Land.
|
|
21.12.23 20:54 |
|
Nimportequi
Gast
|
Beitrag #5
RE: Frage - Aus/Einwandern mit fast volljährigem Kind
Also ich denke schulisch gibt es für den Ältesten zur (übrigens hervorragenden) DSTY keine Alternative. Auf den japanischen Schulen wird euer Kind nicht mitkommen werden und die englischsprachigen Schulen sind nochmal wesentlich teurer.
Über die bereits erwähnten Sozialermäßigungen lässt sich vielleicht etwas machen. Außerdem bleibt vielleicht die Frage, ob in Eurer Situation der Umzug überhaupt Sinn macht, wenn im neuen Job nicht einmal temporär Luft für die DSTY ist …
Japanische Schulen sind übrigens sehr speziell. Ich weiß nicht, wie alt Eure jüngeren Kinder sind aber es könnte sie dort ein Schock erwarten. So darf meine Tochter in der 4. Klasse bspw. ihren Schulranzen in keiner Weise verzieren, auf Ausflügen dürfen die Kinder nicht miteinander reden, während sie in Reih und Glied marschieren, nur schwarze Haare sind gestattet und als meine Tochter einmal mit etwas durchsichtigem Nagellack in die Schule gegangen ist, hat das sofort zu einem Anruf zuhause durch den Klassenlehrer geführt. Musste entfernt werden. Und mein Sohn, welcher die 7. Klasse besucht, kommt jeden Tag erst um 21 Ihr nach Hause, weil er nach der Schule und den Schulklubs noch Nachhilfe bekommt (Kumon usw.), ohne die er keine Chance haben würde, die Aufnahmeprüfung der Oberschule zu bestehen die er gerne besuchen möchte. Unterm Strich ist das japanische Schulsystem sehr hart und stressig für die Kinder (und Eltern), würde ich mir echt überlegen.
Was das Visum betrifft kann ich nichts sagen. Außer vielleicht anzumerken, dass es für meine Frau und mich (wir sind beide permanent residents) einfach die Hölle war, Visa für unsere Kinder zu bekommen und mehrere volle Tage in Anspruch genommen, letztlich aber geklappt hat.
|
|
27.12.23 04:25 |
|
Nimportequi
Gast
|
Beitrag #6
RE: Frage - Aus/Einwandern mit fast volljährigem Kind
Außerdem ist vielleicht zu erwähnen, dass in Japan das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder im Scheidungsfall bei Uneinigkeit erfahrungsgemäß immer an den Ehepartner mit japanischer Staatsbürgerschaft geht. Teilen kann man sich das Sorgerecht nicht und auch ein Besuchsrecht gibt es nicht. Mir sind diesbezüglich schon viele traurige Geschichten zu Ohren gekommen und das war auch mein Schicksal nach Ende meiner ersten Ehe.
Ich bin mir natürlich sicher, dass Eure Ehe super ist und das Euch das alles nicht betrifft aber es kann nicht schaden, das zu wissen.
|
|
27.12.23 04:48 |
|