Halloechen allerseits,
sorry vorab, falls ich im falschen Thread bin oder ggf. ein aehnliches Topic bereits geoeffnet sein sollte..
Habe leider eine brennende Frage, hoffe Ihr wisst bescheid...
Meine Frau, Japanerin, moechte nun mit mir zusammen in D zusammen leben.
Nachdem wir den Papierkrieg der Eheschliessung ueberstanden haben, folgte ein weiterer kleiner schock.
Fuer das Ehegattenvisum beantragen zu koennen mussten wir einen Termin bei der Auslaenderbeh. beantragen,
vorzulegende Dokumente sind u.a. auch ein Sprachnachweis (A1).
Ok, abgesehen dass dies machbar sein sollte, warn wir dennoch sehr erstaunt, da wir eig. dachten dass japanische Staatsbuerger zu
den 11 priviligierten Laendern gehoert, welche diesen Nachweis nicht zu erbringen haben..
Mail an die AB wurde gesendet, bisher jedoch noch keine Antwort, wuerde mich deshalb ueber eine evt Antwort von euch Profis freuen =)
Beste Gruesse