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Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
Verfasser Nachricht
Okonomiyaki
Gast

 
Beitrag #1
Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
Halloechen allerseits,

sorry vorab, falls ich im falschen Thread bin oder ggf. ein aehnliches Topic bereits geoeffnet sein sollte..traurig

Habe leider eine brennende Frage, hoffe Ihr wisst bescheid...

Meine Frau, Japanerin, moechte nun mit mir zusammen in D zusammen leben.
Nachdem wir den Papierkrieg der Eheschliessung ueberstanden haben, folgte ein weiterer kleiner schock.
Fuer das Ehegattenvisum beantragen zu koennen mussten wir einen Termin bei der Auslaenderbeh. beantragen,
vorzulegende Dokumente sind u.a. auch ein Sprachnachweis (A1).

Ok, abgesehen dass dies machbar sein sollte, warn wir dennoch sehr erstaunt, da wir eig. dachten dass japanische Staatsbuerger zu
den 11 priviligierten Laendern gehoert, welche diesen Nachweis nicht zu erbringen haben..

Mail an die AB wurde gesendet, bisher jedoch noch keine Antwort, wuerde mich deshalb ueber eine evt Antwort von euch Profis freuen =)

Beste Gruesse
24.04.19 23:11
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #2
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
In der Tat hat die deutsche Botschaft unseren japanischen Trauschein anstandslos akzeptiert und meiner Frau ein Ehegattenvisum ausgestellt, ohne einen Nachweis über Sprachkenntnisse zu verlangen. Das war aber in der Showa-Zeit.
25.04.19 07:13
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #3
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
Meine Erfahrungen mit deutschen Ausländerbehörden: Hartnäckig sein, meckern, einen anderen Sachbearbeiter probieren, oder mal mit den Vorgesetzten verlangen.

Normalerweise ist es wirklich Zufall und stark vom Tagesgefühl der einzelnen Sachbearbeiter abhängig. Zusätzlich sind meistens die Ausländerbehörden problemloser, wo es viele japanische Firmen im Stadt-/Kreisgebiet gibt (man will es sich ja nicht mit den Arbeitsplätzen verscherzen grins).

Normalerweise klappt es aber mit etwas Penetranz schon. Wart ihr denn schon persönlich vorstellend? Ich denke, wenn der/die Sachbearbeiter/in deine Frau persönlich sprechen hört, sollte das kein Problem sein (sofern sie etwas Deutsch kann).

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
25.04.19 07:26
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Hachiko
Gast

 
Beitrag #4
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
(25.04.19 07:26)Hellstorm schrieb:  Meine Erfahrungen mit deutschen Ausländerbehörden: Hartnäckig sein, meckern, einen anderen Sachbearbeiter probieren, oder mal mit den Vorgesetzten verlangen.
Normalerweise ist es wirklich Zufall und stark vom Tagesgefühl der einzelnen Sachbearbeiter abhängig.

Einige Sachbearbeiter kehren gerne den lieben Gott heraus, wenn sie es mit mutmaßlich unbedarften Personen
zu tun haben, das hebt ihr Selbstwertgefühl. Wie hier bereits geraten, man wende sich direkt an eine
höhergestellte Amtsperson, das spart Zeit und Nerven und führt direkt ins Ziel.
25.04.19 08:03
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Okonomiyaki
Gast

 
Beitrag #5
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
ohje.. gibt es da denn keine einheitliche Regelung?
dass das ganze von der Laune einer Angestellten abhängig gemacht wird , macht mich wirklich brsorgt traurig

@Yano
Die Botschaft?
in unserem Fall, haben wir unsere in Jpn geschlossene Ehe in Deu. anerkennen lassen, das Aufenthaltsvisum müsste deswegen von der staedtischen Ausländerbehoerde ausgestellt werden, soweit ich weiß traurig
25.04.19 23:11
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Haruto


Beiträge: 408
Beitrag #6
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
Hallo Okonomiyaki,
den derzeitigen Stand der Prozedur weiß ich auch nicht genau - bei mir ist es schon 22 Jahre her (Frau kommt aus einem anderen Land, aber das spielt hier keine große Rolle).
Jedenfalls ist es euer gutes Recht, dass sie als Ehegattin eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Zunächst eine befristete (war glaube ich 6 Jahre oder so), dann eine unbefristete.
Zuständig ist die Stadtverwaltung, nicht die Botschaft. Ob Ausländerbehörde oder eine andere Stelle, ist zu erfragen, das wechselt auch schon mal.

Ganz wichtig: nicht einschüchtern lassen. Es gibt einfach unter den Mitarbeitern einer Stadtverwaltung (zwar erfahrungsgemäß meist nette und kooperative) auch mal schlecht informierte oder übelgelaunte Zeitgenossen, oder solche die, wie Hachiko so schön schreibt, mal gerne den lieben Gott herauskehren. Ob es dann besser ist, auf den Putz zu hauen oder zum Vorgesetzten zu gehen, kann man nur durch Ausprobieren herausfinden.
Inzwischen tendiere ich in allen derartigen Konfliktfällen zum Gang zum Vorgesetzten, die wollen auch mal was zu tun haben.
26.04.19 09:56
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #7
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
In Japan heiraten und dann die Braut (als Touristin?) nach Deutschland mitbringen, um hier eine gute Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, hat Euch das jemand geraten?
Es wäre wohl, und das wollte ich eingangs sagen, günstiger gewesen, in Japan das gute Visum zu bekommen (Ihr hattet ja alle Papiere bereits beieinander) und mit diesem in der Hand in Deutschland einzureisen.
26.04.19 20:24
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Okonomiyaki
Gast

 
Beitrag #8
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
@Haruto

Danke für sen Rat! Leider kommt das immer mehr zum Vorschein, im ganzen Prozess war es nun schon mehrfach der Fall das es Unwissende gab, Fehler gemacht wurden und am Ende es an uns hängen blieb...
Beispiel: Standesbeamtin vertippt sich beim Hochzeitsdatum und können bereits 10-jähriges feiern...*hand an kopf schlag*

Heute wird mal Angerufen und 'nett' gefragt. Kann ja nicht angehen .....

@Yano

naja wussten halt auch nicht wie und was der beste Weg wäre , in J zu heiraten war definitiv schneller als in D, die Anerkennung hat ja schon lange in D gebraucht... hätten wir das gewusst, hätten wir das Visum besser gleich drüben beantragt.. wieder was gelernt :/

@Yano
edit:
läuft zurzeit nicht als Tourist sondern Working Holiday zwinker
29.04.19 03:04
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #9
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
(29.04.19 03:04)Okonomiyaki schrieb:  naja wussten halt auch nicht wie und was der beste Weg wäre , in J zu heiraten war definitiv schneller als in D, die Anerkennung hat ja schon lange in D gebraucht... hätten wir das gewusst, hätten wir das Visum besser gleich drüben beantragt.. wieder was gelernt :/
Macht Euch mal sachkundig, was die Unterschiede zwischen einer Ehe nach deutschem und einer nach japanischen Recht sind. Ein wichtiger Unterschied ist der gesetzliche Güterstand, d.h. der, wenn man nicht extra etwas anderes vertraglich vereinbart hat. Dieser ist nach japanischen Recht Gütertrennung. Die Übersiedlung nach Deutschland ändert daran nichts, nur, daß Gütertrennung nach deutschem Recht eben nicht gesetzlicher Güterstand ist, denn das wäre die Zugewinngemeinschaft. Zwar kann man den Güterstand ändern, aber Ihr solltet am Beginn der Ehe schon mal wissen, was das ist, und was Ihr wollt.
29.04.19 08:15
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John Doe
Gast

 
Beitrag #10
RE: Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
Das Verlangen des Ausländeramtes ist zumindest aus Sicht des AufenthG komisch:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufen.../__30.html

§ 30 AufenthG (Ehegattennachzug):
" [§ 30 (1)] Satz 1 Nummer 1 und 2 [AufenthG] ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn (...) der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf"

Die Regelungen hierzu finden sich §31 AufenthV:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__41.html
"Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten."
29.04.19 11:19
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Ehegattenvisum in Deutschland fuer Japanerin
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