RE: Deutscher Vorname in japanischen Schriftzeichen
Hm, das wundert mich jetzt irgendwie doch ein bißchen. Also ist es nicht notwendig? Ich dachte immer, dass das notwendig wäre.
Da Katakana ja im Grunde sowieso das gleiche wie der normale Name ist (halt nur eine Umschrift), kann man also im Grunde seinen normalen Namen einfach weiterbenutzen?
Ich weiß z.B., dass ich hier in Taiwan für mein „Alien Residence Certificate“ auch einen chinesischen Namen eintragen musste. Den kann ich, soweit ich weiß, hier auch für irgendwelche Verträge o.ä. benutzen. Das ist jetzt mein offizieller Name hier in Taiwan. (Nicht, dass es irgendjemand kümmern würde, was ich dort hinschreibe, aber nun gut).
Ich denke mal, in Japan wird es da nicht anders sein, oder? Wenn man ein Residence Visa hat, wird man da doch auch den Namen in Katakana angeben müssen, oder?
Mal davon abgesehen kümmert es deutsche Behörden doch auch nicht, was man als Ausländer für einen Namen benutzt, oder? Ich glaube, der springende Punkt sollte nur eben sein, dass er immer der gleiche ist. Gut, als normaler Ausländer nimmt man natürlich die Schreibung aus dem Pass, aber wenn man z.B. die Staatsbürgerschaft annimmt oder länger dort wohnt, kann man sich den Namen doch bestimmt auch ein bißchen „germanisieren“ lassen, oder?
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