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4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
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Alex92
Gast

 
Beitrag #1
4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
Hallo miteinander!
In zwei Wochen sitze ich im Flieger Richtung Kyoto, wo ich insgesamt vier Monate als Praktikant unbezahlt arbeiten werde. Da das Touristenvisum aber zunächst nur für drei Monate gilt, ich meinen Rückflug allerdings schon jetzt, für vier Monate später, gebucht habe, würde ich gerne wissen, ob es bei meiner Einreise etwas zu beachten gibt. Denn mit der Buchung des Rückflugs gehe ich ja schon davon aus, die Verlängerung meines Visums um weitere 90 Tage zu bekommen. Diese Verlängerung ist jedoch nicht garantiert, weshalb müsste man sie denn sonst vor Ort noch einmal beantragen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
Alex
12.06.17 11:43
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frostschutz
Technik

Beiträge: 1.783
Beitrag #2
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
Normalerweise ist die Verlängerung von 90 auf 180 Tage kein Problem. Nur halt nicht erst auf den letzten Drücker. zwinker

Ich weiß allerdings nicht, ob man mit dem Touristenvisum überhaupt ein Praktikum machen kann. In dem Fall hättest du aber schon in den ersten 90 Tagen ein Problem.

Auf http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/einreise.html ist eben von einem "touristischen Aufenthalt" die Rede. Man wird dort deinen Reisepass verlangen, deine Fingerabdrücke nehmen, ein Foto von dir machen und dir ein paar Fragen zu deinem Aufenthalt stellen. Es kann sein daß man hier nach der Hotelbuchung o.ä. gefragt wird. Ich war in Japan an einer Sprachschule und durfte dementsprechend meine Anmeldeunterlagen da vorzeigen.

Hier ist das ein wenig beschrieben, kennst du wahrscheinlich schon?

http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/E...200708.pdf
http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/E...%20F&A.pdf

Stichprobenartig wurde auch Gepäck kontrolliert und nach Drogenkonsum gefragt. Aber das ist, wenn man von Japan zurück nach Deutschland kommt, auch nicht viel anders. Am Flughafen gibt es nun mal alle möglichen Kontrollen.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Spaß in Japan.

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.17 16:46 von frostschutz.)
13.06.17 15:07
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Peter.T
Gast

 
Beitrag #3
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
(12.06.17 11:43)Alex92 schrieb:  Hallo miteinander!
In zwei Wochen sitze ich im Flieger Richtung Kyoto, wo ich insgesamt vier Monate als Praktikant unbezahlt arbeiten werde. Da das Touristenvisum aber zunächst nur für drei Monate gilt, ich meinen Rückflug allerdings schon jetzt, für vier Monate später, gebucht habe, würde ich gerne wissen, ob es bei meiner Einreise etwas zu beachten gibt.

Es ist verboten mit einem Touristenvisum (短期滞在) in Japan zu arbeiten. Auch ein unbezahltes Praktikum ist nicht erlaubt. Du brauchst ein 研修生-Visum. Die einzige ,,Arbeit", die mit einem 短期滞在 erlaubt ist, ist die Teilnahme an Konferenzen, Meetings und Messen. Das mag den Meisten egal sein. Sollte es aber nicht. Wenn etwas von oder zur Praktikumsstelle bzw. im Unternehmen passiert, wird es versicherungstechnisch sehr interessant. Die Berufsgenossenschaft zahlt auf jeden Fall nicht für illegal Beschäftigte. Dabei spielt das Einkommen gar keine Rolle. Ich finde es immer Schade, wenn sich Menschen aus reiner Bequemheit in schwierige Situationen bringen.

http://www.immi-moj.go.jp/tetuduki/kanri/qaq5.html
15.06.17 07:38
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bibliothekskatze


Beiträge: 4
Beitrag #4
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
Hier steht aber, zumindest für 90-Tage Praktika, was anderes kratz

http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/p...visum.html

Zitat:1. Unbezahltes Praktikum - Temporäre Aufenthalte

Bei einem unbezahlten Praktikum bzw. einem Praktikum mit geringer Aufwandsentschädigung, dessen Dauer 90 Tage nicht überschreitet, können Sie als Tourist ohne Visum in Japan einreisen. Wenn Sie eine Staatsbürgerschaft besitzen, bei der Sie auch für kurzfristige Aufenthalte in Japan ein Visum beantragen müssen (Liste der Länder, die von der Visumspflicht befreit sind, Link zum Jap. Außenministerium - engl.), setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Aber weiter unten steht wie bei längeren Praktika zu verfahren ist.
15.06.17 08:56
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Peter.T
Gast

 
Beitrag #5
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
(15.06.17 08:56)bibliothekskatze schrieb:  Hier steht aber, zumindest für 90-Tage Praktika, was anderes kratz

Wow. Dann hat mich die Frau beim Immigration Bureau falsch informiert.
Wir hatten damals einen Praktikanten und es wurde uns selbst nach mehrfachem Nachfragen deutlich gesagt, dass dies nicht möglich wäre. Das steht auch so nicht in der Verordnung.



「短期滞在」の在留資格とは日本に短期間滞在して行う観光、保養、スポーツ、親族の訪問、見学、講習または会合への参加、業務連絡、その他これに類似する活動です。なお、短期滞在の在留資格では就労活動はできません。この在留資格の活動範囲のうち、商用に関連するものとして具体的な活動目的は以下のようなものがあります。

-見学、視察等の目的で滞在する者(例えば工場などの見学、見本市等の視察を行う者)
-企業などの行う講習、説明会等に参加する者
-会議、その他の会合に参加する者
-日本に出張して業務連絡、商談、契約調印、アフターサービス、宣伝、市場調査、その他の短期商用活動を行う者

Sie meinte damals, dass der Artikel [企業などの行う講習、説明会等に参加する者] nicht zutreffen würde, weil dies nur auf wenige Tage begrenzt sei. Na ja, wenn es die Botschaft sagt, kann man sich eventuell darauf berufen, wenn es Probleme gibt.


Trotzdem: Japanische Bestimmungen und Vorschriften haben es in sich. Bei uns im Bürogebäude gibt es eine Satzung die besagt, dass innerhalb des Gebäudes und in den Büroräume Rauchen verboten sei. Unser Nachbar raucht jedoch. Als wir uns beschwerten hiess es: "Rauchen ist verboten, jedoch wer sich daran nicht halte werde nicht getadelt, da die Annahme dieses Verbotes auf freiwilliger Basis sei". Also ein Nichtrauchergebäude in dem Rauchen verboten ist und geraucht werden darf, wenn einem dieses Verbot nicht passt.

Da muss man durch .... hoho
16.06.17 05:15
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Alex92
Gast

 
Beitrag #6
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
Hatte mich auch auf die Angaben der japanischen Botschaft verlassen, sollte so stimmen! Vielen Dank für die Antworten!
16.06.17 13:48
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Alex92
Gast

 
Beitrag #7
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
Hey, eine Sache noch: das Praktikum dauert nur 90 Tage, die andere Zeit möchte ich das Land erkunden. Aus den Einreisebestimmungen geht nicht genau hervor, ob eine Kombination aus 90 Tagen Arbeit und 90 Tagen reisen auch möglich ist. Wie würdet ihr euch also bei der Einreise verhalten? Das Ausreisedatum für 90 Tage nach dem Einreisedatum angeben? Das Ausreisedatum wie geplant für vier Monate später angeben?
Danke für eure Hifle
16.06.17 15:03
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Michael854
Gast

 
Beitrag #8
RE: 4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
Zwischen dem Wortlaut des Visarechts und der Auslegung der Behörden gibt es großen Spielraum. Aus guten Grunden, Gesetze kann man nicht so einfach von heute auf Morgen verschärfen aber die Arbeitsanweisung für die Behörden lassen sich leicht anpassen. Zudem ist nicht jeder Pass vor dem Gesetzt gleich, nicht in Japan und auch nicht in Deutschland.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Als Deutscher kräht kein Hahn danach was du in Japan machst solange du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Ich ware zweimal auf längeren Dienstreisen (mehr als 90 Tage aber weniger als 180 tage pro Jahr im Land gebarbeitet, aber mich nie länger als 90 Tage aufgehalten). Auch wenn es im Pass bei der Einreise eigentlich auffallen müsste, wurde ich nie gefragt.

Nur eine wichtige Regel gibt es zu beachten: Wenn du gefragt wird IMMER antworten: "Training, Study" - NIEMALS "Work"

(15.06.17 07:38)Peter.T schrieb:  
(12.06.17 11:43)Alex92 schrieb:  Hallo miteinander!
In zwei Wochen sitze ich im Flieger Richtung Kyoto, wo ich insgesamt vier Monate als Praktikant unbezahlt arbeiten werde. Da das Touristenvisum aber zunächst nur für drei Monate gilt, ich meinen Rückflug allerdings schon jetzt, für vier Monate später, gebucht habe, würde ich gerne wissen, ob es bei meiner Einreise etwas zu beachten gibt.

Es ist verboten mit einem Touristenvisum (短期滞在) in Japan zu arbeiten. Auch ein unbezahltes Praktikum ist nicht erlaubt. Du brauchst ein 研修生-Visum. Die einzige ,,Arbeit", die mit einem 短期滞在 erlaubt ist, ist die Teilnahme an Konferenzen, Meetings und Messen. Das mag den Meisten egal sein. Sollte es aber nicht. Wenn etwas von oder zur Praktikumsstelle bzw. im Unternehmen passiert, wird es versicherungstechnisch sehr interessant. Die Berufsgenossenschaft zahlt auf jeden Fall nicht für illegal Beschäftigte. Dabei spielt das Einkommen gar keine Rolle. Ich finde es immer Schade, wenn sich Menschen aus reiner Bequemheit in schwierige Situationen bringen.

http://www.immi-moj.go.jp/tetuduki/kanri/qaq5.html
27.06.17 21:18
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4 Monate Arbeiten in Japan mit Touristenvisum, Frage zur Einreise
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