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Japan Einreise Import Zoll Touristen Langzeitaufenthalte priv. Umzug Firmenaustung
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Jerry


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Beitrag #1
Japan Einreise Import Zoll Touristen Langzeitaufenthalte priv. Umzug Firmenaustung
Ziel des Fadens ist es ein paar Grundregeln und Quellen für etwa folgende Zollfälle zusammen die bei einer Einreise in Japan für folgende Fälle relevant sind:

* Touristen
* Langzeitaufenthalte, also so etwas wie zeitlich befristete Aufenthalte für Studenten, Studenten, Praktika, Arbeitsaufenthalte usw., die ein paar Jahre in JP bleiben
* Geschäftsbesuche, Geschäftsausrüstung, Firmenverlagerung
* Regeln für den privaten dauerhaften Umzug

Und am Rande, dann noch eventuelle Zoll Regeln die bei einer Ausreise aus der EU gelten könnten. Wobei das hierbei vmtl. keine großen Beschränkungen gibt.

Gute Einstiegsquelle, die gute Übersicht für den Einstieg bietet:
* https://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/zoll.html
* https://web.archive.org/web/202209021245.../zoll.html

Mitnahme von Medizin:
* Bestimmte Stoffgruppen (einiges oder alles was in Richtung Bewusstsein beeinflußende Stoffe geht) dürfen, auch wenn sie einem in einem anderen Land verschrieben wurden, nicht eingeführt werden.
* Ansonsten gibt es für Medizin wohl eine Grenze in Form einer Tagesanzahl für die die mitgeführte Menge geeignet ist. Irgend wo habe ich schon mal ein Formular gesehen wo man im Prinzip auch eine Überschreitung der zollfreien Menge beantragen kann, wenn das plausibel ist.

Mitnahme von haushaltsüblichen Mengen für den Eigenbedarf:
* Da habe ich schon mal irgend wo eine Tabelle mit Beispielwerten gesehen was der Zoll selber an gibt was er gewöhnlich als haushaltsübliche Menge an sieht. Irgend wo habe ich schon mal ein Formular gesehen wo man im Prinzip auch eine Überschreitung der zollfreien Menge beantragen kann, wenn das plausibel ist.
* Der Sinn und den Tenor den ich da bei den Regelungen heraus lese ist, das für den Handel bestimmte Ware (ab einen bestimmten Wert?) verzollt werden muss und man zur Abgrenzung der freien Einfuhr und einer zu verzollenden Einfuhr eben Grenzwerte als Richtline festgelegt wurde, bei deren Überschreitung man zumindest damit rechnen muß Fragen nach der Plausibilität gestellt zu bekommen. Und da wird man vlt. wenn man 21 neue ungeöffnete Packungen mit Handschuhen/gleichen Elektronikartikeln/oder gleichen Kosmetikartikel mit sich führt, eher Fragezeichen im Gesicht erzeugen, als wenn man 21 gleiche und in Originalverpackung befindliche Einwegschlüpfer mit führt.

Ungecheckte Einstiegsadressen:[/b]
* https://japan.diplo.de/ja-de/service/2-z...an/1032014
* https://www.japan.travel/de/plan/custom-and-duty/
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.22 14:18 von Jerry.)
02.09.22 11:42
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