Hellstorm
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RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
(05.11.15 20:59)Norojika schrieb: Ich kann das leider nur noch ungenau aus dem Gedächtnis erzählen, aber ich habe mit der Auslandskrankenversicherung, die ich hatte, eher schlechte Erfahrungen gemacht. Sie wollte die Kosten meiner Behandlung nicht übernehmen, weil sich im Städtischen Krankenhaus, wo ich war, kein Arzt gefunden hat, der das Formular auf Deutsch ausfüllen konnte.
Letztlich habe ich dann nur die 70% Erstattung von der staatlichen Versicherung bekommen, in der ich als Austauschstudentin automatisch drin war.
Das ist ja komisch. Ich habe bei meinen zwei Auslandsaufenthalte jeweils die Rechnungen in Chinesisch und in Japanisch eingereicht und das auch ohne zu Mucken bezahlt bekommen. Gut, waren nur kleinere Summen, aber trotzdem...
Selbst wenn es 20000€ sind, die Krankenkasse hat dann doch gefälligst einen Übersetzer zu beauftragen. Die können doch niemals erwarten, dass man einen deutsch sprechenden Arzt findet
In Deutschland würd dir schon fast jeder Arzt den Vogel zeigen wenn du denen mit einem englischen Zettel kommen würdest.
Ich kenn auch nur, dass man das Formular selber ausfüllt und dann die Arztrechnungen dazu legt.
やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
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05.11.15 21:17 |
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Norojika
Beiträge: 311
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RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Ja, ich muss aber sagen, dass ich mich dann nicht weiter bemüht habe, weil der Betrag den Aufwand nicht wert war. Ich habe eine halbe Nacht im Krankenhaus verbracht, das waren 10.000 Yen.
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06.11.15 08:23 |
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chochajin
Beiträge: 365
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RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
@frostschutz: Ich hab das damals so gemacht, dass ich mir als Vorlage zum Working Holiday Visum eine Auslandskrankenversicherung zugelegt habe.
Als ich dann drüben war, hab ich mich in die Kokumin Kenko Hoken eingetragen und die Auslandskrankenversicherung gekündigt. In meinem Fall hat sich das im Nachhinein auch gelohnt, weil ich ja sehr viel länger als das 1 Jahr geblieben bin.
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06.11.15 21:08 |
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OrgRon
Beiträge: 21
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RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Eigentlich ist dies kein Problem, gerade bei 366 Tagen.
Du machst Folgendes: Du erwirbst eine ganz normale Auslandskrankenversicherung, welche 6 Wochen gilt. Diese beginnt an dem Tag, an dem du losfliegst, also am 28.12.
Bei derselben Gesellschaft erwirbst du zudem eine Auslandskrankenversicherung welche über diese 6 Wochen hinaus gilt. Diese dann für die restliche Zeit.
Also die 6 Wochen Krankenversicherung gilt dann vom 28.12.2015 bis 07.02.2016. Und danach beginnt die Auslandskrankenversicherung für maximal 365 Tage.
Hilft dir das erstmal weiter?
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10.11.15 17:03 |
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