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Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
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名前ない


Beiträge: 7
Beitrag #1
Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Liebe Leute,
ich habe nur eine Frage, die ich beim durchstöbern dieses Forums nicht beantwortet bekommen habe.
Ich werde am 28.12. per Working Holiday Visum nach Japan fliegen. Den Flug habe ich schon. Das Visum gehe ich nächste Woche beantragen. Nun folgende Frage:
Ich fliege am 28.12. von Düsseldorf aus los und lande am 29.12. in Japan.
Muss meine Auslandskrankenversicherung nun ab dem 28.12. gültig sein oder ab dem 29.12.?
Als ich beim Japanischen Generalkonsulat in Düsseldorf anruf erfuhr ich nur, mit einer geballten Ladung Freundlichkeit: "Die Krankenversicherung muss die ganze Reisedauer abdecken!"
Heißt das jetzt Einreisetag in Japan oder Abflugtag von Deutschland?
Bevor ich für 40 Euro mit der Deutschen Bahn nach Düsseldorf fahre und dann das Visum nicht beantragen kann, weil so ne Kleinigkeit nicht stimmt, möchte ich lieber genau bescheid wissen und von Anfang an die richtigen Formulare korrekt ausgefüllt mitnehmen.
Da nichtmehr soviel Zeit ist, bis ich fliege und ich das Visum noch beantragen muss, hoffe ich, das eine Antwort schnell möglich ist.

mfg,
名前ない
05.11.15 18:08
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torquato


Beiträge: 2.823
Beitrag #2
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Mach's doch nicht so kompliziert und geh auf Nummer sicher. 28.
Wenn Du für den einen Tag doppelt versichert bist und Dir im Transitbereich des Flughafens die Haxen brichst, dann können sich ja Deine Versicherungen streiten, wer aufkommen soll. Der eine Tag kostet doch nichts.

Das B in Rassismus steht für Bildung.
05.11.15 18:40
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名前ない


Beiträge: 7
Beitrag #3
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Ja, allerdings ist die von Hansemerkur vorgegebene Zeitspanne der Versicherung nur 365 Tage lang und ich kann nicht auf 366 Tage verlängern.kratz traurig
05.11.15 18:47
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chochajin


Beiträge: 365
Beitrag #4
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Du kannst dir doch sobald du in Japan bist auch die "kokumin kenko hoken" (National Health Insurance) holen?
Bei 1 Jahr lohnt sich das eventuell schon.

Ansonsten kannst du eine kurzfristige Auslandskrankenversicherung für 1-2 Tage abschließen (kostet dann auch nur 2-3€) für die Tage, die noch abgedeckt werden müssen.

Leben und Reisen in Japan: https://zoomingjapan.com

Verkaufe jap. Bücher, Manga, Doujinshi, Souvenire und mehr:
https://cho-sales.livejournal.com
05.11.15 19:16
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frostschutz
Technik

Beiträge: 1.783
Beitrag #5
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Lies mal die Versicherungsbedingungen durch. Da steht meistens was dazu drin.

- Der Vertragsabschluss muss vor Antritt der Reise für deren gesamte Dauer erfolgen.
- Ihr Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie mit dem Grenzübertritt das Land, in dem Sie einen Wohnsitz haben, verlassen.

Ich würde auch auf Nummer sicher gehen, sonst endet es womöglich so: Ablehnung-da-Abflug-130-min-vor-Versbeginn

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
05.11.15 19:16
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frostschutz
Technik

Beiträge: 1.783
Beitrag #6
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
(05.11.15 19:16)chochajin schrieb:  Du kannst dir doch sobald du in Japan bist auch die "kokumin kenko hoken" (National Health Insurance) holen?

Interessant. Auf http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/f...rbeit.html steht nur:

Zitat:Home > Konsularisches > Ferienarbeitsaufenthalt
h. Die Antragsteller legen für die Zeit des Aufenthalts in Japan die Kopie eines Versicherungsscheins oder eines Antragsformulars für eine Versicherung vor, die im Falle einer Schädigung zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall Entschädigung leistet (Auslandsreisekrankenversicherung, etc.).

Das klingt so als müsste man eine Auslandsreisekrankenversicherung nehmen.

Aber hier steht es nochmal anders: http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/w...liday.html
Zitat:Home > Konsularisches > Beantragung eines Visums > Langzeitaufenthalte > Working Holiday
9. Der Antragsteller legt für die Zeit des Aufenthalts in Japan die Kopie eines Versicherungsscheins, eines Antragsformulars für eine Versicherung oder einer schriftlichen Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankasse in Japan vor.

Wobei 30% / 70% (stimmt das?) ja auch nochmal eine Stange Geld sein können, also kann eine zusätzliche Versicherung? wenns sowas gibt? durchaus trotzdem Sinn machen...

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.15 19:29 von frostschutz.)
05.11.15 19:27
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名前ない


Beiträge: 7
Beitrag #7
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Hmm...ok, danke für eure Antworten. Ich denke, ich werde morgen zuerst nocheinmal in Düsseldorf anrufen und fragen, ab wann mein Visum gültig sein wird, um herauszufinden, ob es der 28.12. oder der 29.12. ist, wobei der 28.12. als Tag meines Fluges natürlich am meißten Sinn macht. Ich hoffe, dass sie mir diesesmal auch eine normale Antwort geben können und falls das nicht der Fall sein sollte, werde ich eine Versicherung, die ab dem 28.12. gültig ist abschließen und für den 27.12. 2016 noch eine einzelne ein Tagesversicherung abschließen.
Vielen Dank für eure Hilfe
:-)
05.11.15 19:42
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frostschutz
Technik

Beiträge: 1.783
Beitrag #8
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Wenn hinten ein Tag fehlt kann sich die Versicherung jedoch genausogut querstellen, nämlich wenn in den Versicherungsbedingungen steht, daß es "die gesamte Dauer" der Reise abdecken muss. Abschliessen kannst du alles aber wenns ans Zahlen geht suchen sich die Versicherungen jedes Schlupfloch...

Vielleicht mit der Versicherung direkt abklären (am besten schriftlich / per Mail) was da am besten geht oder was anderes suchen...

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.15 20:06 von frostschutz.)
05.11.15 20:03
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #9
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
(05.11.15 18:08)名前ない schrieb:  Da nichtmehr soviel Zeit ist, bis ich fliege und ich das Visum noch beantragen muss, hoffe ich, das eine Antwort schnell möglich ist.
mfg,
名前ない

Macht nichts, ich habe 11 Tage vor Abflug beantragt. 10 Tage braucht es (afaik)
Und dann haben die mein Motivationsschreiben nicht akzeptiert (zu kurz... woher soll ich wissen, was man da hineinschreiben soll?). War bestimmt die gleiche nette junge deutsche Dame, die auch mit dir telefoniert hat zwinker Hatte schon Panik, und das Konsulat hatte noch 2 Stunden auf. Nach Hause fahren ging also nicht mehr hoho Bin dann in irgendein zwielichtes Internetcafé in der Nähe gegangen (findet man natürlich eher schlecht wenn man gerade mal eins braucht. Zum Glück ist die Japanecke in Düsseldorf direkt neben dem Gammelviertel, wo es viele Internetcafés gibt), wo ich mir dann schnell was aus den Fingern gesogen habe und dann natürlich der Drucker nicht ging --> Also in ein anderes Internetcafé und dann noch mal geschrieben.
Letzten Endes hatte das Generalkonsulat dann noch ca. 1 Stunde offen und ich konnte meine Visum einen Tag vor Abflug abholen rot

Zur Versicherung selber: Ich habe meine schon für den Abflugtag gebucht.

Zur Kokumin-hoken: Sicherlich sinnvoll, wenn man öfters den Arzt besucht, weil Auslandskrankenversicherungen ja oft nur plötzliche Unfälle usw. abdecken. Außerdem ist man dann halt bequemer „im System drin“, was beim Arztbesuch sicherlich sinnvoll ist.
Aber wer als junger Mensch halbwegs gesund ist, auch mal ein Jahr auf einen Arztbesuch verzichten kann, für den würde ich doch eine AKV empfehlen. Da hat man nämlich noch so Boni wie Rücktransport enthalten, was imho nicht zu verachten ist.

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.15 20:16 von Hellstorm.)
05.11.15 20:11
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Norojika


Beiträge: 311
Beitrag #10
RE: Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
Ich kann das leider nur noch ungenau aus dem Gedächtnis erzählen, aber ich habe mit der Auslandskrankenversicherung, die ich hatte, eher schlechte Erfahrungen gemacht. Sie wollte die Kosten meiner Behandlung nicht übernehmen, weil sich im Städtischen Krankenhaus, wo ich war, kein Arzt gefunden hat, der das Formular auf Deutsch ausfüllen konnte.
Letztlich habe ich dann nur die 70% Erstattung von der staatlichen Versicherung bekommen, in der ich als Austauschstudentin automatisch drin war.
05.11.15 20:59
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Working Holiday Visum Auslandskrankenversicherung
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