Grundsätzlich fällt das schon alles unter's 風営法, da gibt's aber zwei große Unterscheidungen, nämlich 風俗営業 und eben 性風俗関連特殊営業.
Unter 風俗営業 fallen mit Betriebsarten 1 bis 3, "接待飲食等営業", Bars, Cafes, Restaurants, Hostclubs, Kyabakuras etc. (Art 1), Cafes uns Bars mit einer Beleuchtung von unter 10 Lux (Art 2), Cafes mit abgeteilten Sitzbereichen (Art 3). Die Anzahl von Betrieben nach Art 2 und 3 liegt irgendwo im niedrigen zweistelligen Bereich und ist fast irrelevant.
Alles andere fällt nicht unter 接待を伴う飲食店. Art 4 wäre z.B. Mahjong und Pachinko, Art 5 Gamecenter.
Eine Ausnahme wären da afaik die Rotlichtbezirke Osakas wie Tobita und Matsushima. Die sind als 料亭 registriert, es gibt immer eine Tasse Tee, im Zimmer hängt eine Preisliste für Getränke aus.
Zitat:Das heißt ja wohl, man soll sich (eigentlich) als Nutte registrieren lassen, dann darf man.
Nein, Prostitution ist ja eh gesetzlich verboten. Die Möglichkeit richtet sich eher an Dominas und selbstständige Masseusen, nicht an パンスケ. Dass vor allem beim Kyabakura oft nebenher "was geht" ist mir auch klar, nur gesetzlich geregelt ist das dann nicht