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Selbstmord in Japan
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Hellwalker


Beiträge: 492
Beitrag #41
RE: Selbstmord in Japan
Bei Amazon.jp habe ich auf der Suche nach einem gleichnamigen Film dieses Buch gefunden und war ziemlich überrascht.

習うより慣れろ
24.07.08 22:06
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #42
RE: Selbstmord in Japan
Zitat:Ich habe dann mal das japanische Buergerliche Gesetzbuch gewaelzt, also das Gesetz, in dem der Schadenersatzanspruch geregelt ist. Aber wie im Deutschen Gesetz gibt es nur 5 Anspruchskategorien, die alle eine direkte Beziehung zwischen Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner vorraussetzen. Mit anderen Worten, ein voellig anungsloser Dritter kommt auch in Japan als Anspruchsgegner nicht in Betracht.
Ich habe des Rätsels Lösung gefunden.

Anders als in Deutschland darf man in Japan das Erbe nicht ablehnen. Scheidet also ein Familienangehöriger dahin, so gehen alle zivilrechtlichen Forderungen und Rechte auf die Erben automatisch über. Da bei einem Selbstmord der Selbstmörder haftpflichtig ist (nach japanischem Gesetz) erben die Familienangehörigen diese Haftpflicht und werden von den Bahngesellschaften zur Kasse gebeten. Nicht anders sieht es übrigens bei einem Autounfall mit Todesfolge aus, bei dem der Getötete den Unfall verursacht hat.

Wie das japanische Erbschaftsrecht nun genau funktioniert weis ich nicht.

[EDIT] siehe 5.Buch, JBGB

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.08 10:22 von Bitfresser.)
08.08.08 10:11
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tlnn


Beiträge: 169
Beitrag #43
RE: Selbstmord in Japan
(24.07.08 21:23)Bitfresser schrieb:augenrollen Mit derartigen Postulaten wäre ich vorsichtig augenrollen
Man unterscheidet bei der Bestimmung der Schuld zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Also kann Fahrlässigkeit gar kein Pendant zu Schuld sein.
Das mit dem Vergleich Schadenersatz und Schuld ... vergiss es bitte einfach. Das ist lieb ausgedrückt grober Unfug.

Mir ging und geht es um die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht. Ich kann da aber nur für die Schweiz die Begrifflichkeit nennen. Du würdest dich in der Schweiz mit dem Begriff "Vorsatz" im Strafrecht bewegen. Im Zivilrecht heisst das bei uns Absicht. Ein schuldhaftes Vergehen ist bei uns eine Frage des Strafrechtes. Jedenfalls erklären das hier die Juristen so, wenn Wirtschaftskapitäne zwar im Strafprozess frei gesprochen werden, im Zivilprozess dann aber happige Schadenersatzpflichten zugesprochen bekommen.

Ich weiss aus direkter Anschauung, dass hier bevormundete Menschen nicht prinzipiell nicht schadenersatzpflichtig sind. Ergo hat die Schadenersatzpflicht mit der Zurechnungsfähigkeit nicht zwingend was zu tun.

Die beiden Rechtsgebiete werden in diesem Thread durcheinander gebracht. Nehme gerne an, dass das nicht von dir geschrieben wurde. Es geht nicht darum, ob jemand sich straffällig gemacht hat, sondern ob jemand schadenersatzpflichtig ist. Das ist Zivilrecht.

Zitat:Was eigentlich möchtest Du denn sagen? Hat ein Familienangehöriger fahrlässig gehandelt, wenn sich ein anderer Familienangehöriger selbst über den Jordan bringt kratz

Nein, der Selbstmörder. Und die Schadenersatzpflicht geht bei uns in gewissen Gebieten durchaus noch auf die Familie über, wenn auch nicht rechtlich zwingend vorgeschrieben. Es gibt Leute, die freiwillig die Schulden des Vaters übernehmen "um den Namen nicht zu besudeln" oder so ähnlich.

Hoffe, ich konnte mich nun deutlicher ausdrücken.

Und danke für die klärende letzte Post. Sehr interessant!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.08 13:16 von tlnn.)
08.08.08 13:15
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #44
RE: Selbstmord in Japan
Zitat:Mir ging und geht es um die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht.
Ich habe Dich schon verstanden.

Nur, ich kenne auch in der Schweiz den Begriff Vorsatz - im Zivil- und im Strafrecht. In beiden Rechtsgebieten unterscheidet man Vorsatz - (grobe und leichte) Fahrlässigkeit - unschuldig. Das einzige, was an vielleicht in beiden Rechtsgebieten trennen kann ist Strafe und Schadenersatz. Im Strafrecht bekommst Du eine Strafe aufgebrummt, im Zivilrecht wirst bekommst Du Schadenersatz aufgebrummt.

Während man im Strafrecht sehr genau schaut, wie schuldig Du bist um die Strafe zu bestimmen ist es im Zivilrecht prinzipiell unerheblich, Du fahrlässig gehandelt hast oder vorsätzlich. Du bekommst immer den gleichen Schadenersatz aufgebrummt.

Das einzige, was im Zivilrecht möglich ist, ist die Schwelle für den Schadenersatz zu verschieben - beispielsweise erst ab grober Fahrlässigkeit. Diese Betrachtungsweise ist in Japan, Deutschland und in der Schweiz einheitlich.

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08.08.08 14:14
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Botchan


Beiträge: 642
Beitrag #45
RE: Selbstmord in Japan
Zitat: Anders als in Deutschland darf man in Japan das Erbe nicht ablehnen.

Da sagen andere anderes:


Zitat:Ein Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen .

Die unbedingte "einfache" Erbannahme bewirkt, daß der Erbe in die volle unbeschränkte Erblasserposition eintritt.

Bestehen Zweifel über die Vermögenssituation des Erblassers, so kann der Erbe die Erbschaft untr dem Vorbehalt annehmen, daß er für die Nachlaßverbindlichkeiten nur in Höhe des Erblasses haften wolle .

Die Erbausschlagung setzt die vorherige Anrufung des Familiengerichts voraus .

aus
http://www.trempel.de/500089960b0ef3c8a/...8ff2e.html
von der international tätigen Anwaltskanzlei TREMPEL & ASSOCIATES
Die Firma macht zumindest auf mich einen sehr seriösen Eindruck. Wer ist deine Quelle?


EDIT: Zusatz, weil gesucht und gefunden ...
Die von Bitfresser selbst genannte Quelle (JBGB, 5. Buch) widerspricht klar seiner Aussage, man hätte in Japan keine Wahl, die Erbschaft anzunehmen oder nicht.

JBGB (Japanisches Bürgerliches Gesetzbuch) - 5. Buch: Erbschaft
(in englischer Fassung hier: http://www.cas.go.jp/jp/seisaku/hourei/data/CC4.pdf)

Eigentlich reicht das 7. Kapitel ("Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft"), aus dem eindeutig hervorgeht, dass beides - also die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft - möglich sind:

Zitat:Allgemeine Bestimmungen

Artikel 915: Zeitraum für Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften
(1) Ein Erbe muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er vom Eintritt der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, seine bedingungslose oder vorbehaltliche Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft erklären; dieser Zeitraum kann durch das Familiengericht auf Antrag einer interessierten Partei oder eines Staatsanwalts verlängert werden.
(2) Ein Erbe darf Erkundungen über das vererbte Eigentum einholen, bevor er seine Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft erklärt.

[...]

Artikel 938: Vorgehen beim Ausschlagen einer Erbschaft
Eine Person, die eine Erbschaft ausschlagen will, muss dies vor dem Familiengericht bekunden.

"Des Rästels Lösung" ist also so einfach wohl nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.08 09:12 von Botchan.)
09.08.08 07:24
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #46
RE: Selbstmord in Japan
Zitat:"Des Rästels Lösung" ist also so einfach wohl nicht.
Danke für die englische Version des JBGB. Die kannte ich noch gar nicht.

Der Art.938 JBGB liest sich im Englischen noch unverständlicher als im Japanischen. Den Art.938 JBGB kannte ich vorher auch. Er wird in der japanischen Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass ein (Pflicht-)Erbe die Erlaubnis des Familiengerichtes einholen muss, um das Erbe auszuschlagen.

Meine Quellen sind mehr oder minder erfahrene japanische Juristen. Ob sie mit Erbrecht zu tun haben, kann ich nicht sagen.

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.08 11:31 von Bitfresser.)
09.08.08 11:28
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Anime-fan


Beiträge: 129
Beitrag #47
RE: Selbstmord in Japan
So ich hole den Thread mal wieder hoch.

Wie ihr wißt, schaue ich zu gern "Jigoku Shoujo". Mir ist aufgefallen, daß viele Leute dort von der Brücke springen. Ich wollte mal wissen, wie weit das an die Realität in Japan herankommt.

Ist das oder war das mal "populär", sich so das Leben zu nehmen?

Würde mich zumindest mal interessieren. Also nicht böse nicht rot.

Gruß Micha

いっぺん死んで見る?
02.01.09 00:50
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #48
RE: Selbstmord in Japan
Hm, sicher gibt es auch in Japan Menschen, die von Brücken springen, um sich das Leben zu nehmen, ich habe darüber aber nichts spezielles gehört. Es gab darüber mal einen Bericht im deutschen öffentlichen Fernsehen (sollte ich ihn nicht geträumt haben oder es eine moderne Legende gewesen sein), in welchem über einen Ort berichtet wurde, an den Suizid-willige reisen, um sich das Leben zu nehmen. Sie sprangen dort von sehr hohen Klippen in den Tod. In dem kleinen Örtchen in den Nähe gab es eine Bar und der dortige Wirt sah viele von diesen traurigen Menschen vorher in seiner Bar. Er erzählte, dass er es den Menschen ansah und sie manchmal ansprach und manchen so sogar das Leben rettete, da die Menschen durch seine Zuwendung wieder Mut fassten. Er erzählte, dass viele dieser Menschen ihm im Nachhinein in Briefen dafür dankten, dass er sich Zeit für sie genommen und ihnen das Leben gerettet hätte. Leider kann ich diese Erinnerung nicht belegen.

Ich habe gerade die Izu-Halbinsel bereist und dort gehört, dass viele Japaner in Izu-Irôzaki von den Klippen springen. Aber auch darüber konnte ich auf die Schnelle nichts im Internet finden, um es zu verifizieren.

Einen relativ aktuellen Artikel der Süddeutschen aus diesem Jahr habe ich gefunden:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/111/445847/text/

Nicht spezifisch japanisch, aber wohl die ganze Welt betreffend, ein diesbezüglich interessanter Artikel über Imitations-Selbsttötungen,

http://www.psychosoziale-gesundheit.net/...rther.html

die es sowohl im Westen, als auch im Osten zu geben scheint (vgl. den Artikel der süddeutschen).

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.09 06:34 von Shino.)
03.01.09 05:48
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Anime-fan


Beiträge: 129
Beitrag #49
RE: Selbstmord in Japan
Danke für die Ausführungen und die Interessanten Links Shino zwinker!

Du meinst sicher die Göltzschtalbrücke-Wiki. Sie ist nicht nur ein Meisterwerk der Baukunst, sondern leider auch ein beliebtes Ziel für Selbstmörder traurig.

Ich glaube man kann sagen, daß es je nach Land und Region, spezifische Methoden gibt, sich das Leben zu nehmen.

Was die Strafe für die Hinterbliebenen betrifft, so denke ich, daß das nur diejenigen davon abhält, die noch in irgendeiner Art Zweifel hegen.

[Beitrag entfernt]

War ja bei deinen Ausführungen ja auch so. Sicher hat der Wirt dem ein oder anderen das Leben gerettet, indem er den Menschen zugehört hat. Aber gerade Betroffene können und wollen meist auch gar nicht darüber reden. [Beitrag entfernt]

Das Ganze ist auch ein ziemlich umfangreiches Thema. [Beitrag entfernt]

Gruß Micha

edit: Hab die persönlichen Dinge nach Shinos PN aus dem Beitrag entfernt!

いっぺん死んで見る?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.09 03:41 von Anime-fan.)
03.01.09 14:32
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yamaneko


Beiträge: 3.745
Beitrag #50
RE: Selbstmord in Japan
Ich habe zu dem aktuellen Thema "Todesursache Nr. 1 unter jungen Japanern: Suizid" einen Beitrag geschrieben, der hier schon auf Seite zwei steht.
Vielleicht interessieren die 5 Seiten zum Thema. Es gibt interessante Links, von denen allerdings einige nicht mehr funktionieren.


[quote='Anime-fan' pid='69599' dateline='1230989556']
Danke für die Ausführungen und die Interessanten Links Shino zwinker!

Du meinst sicher die Göltzschtalbrücke-Wiki. Sie ist nicht nur ein Meisterwerk der Baukunst, sondern leider auch ein beliebtes Ziel für Selbstmörder traurig.
[/quote)
Aus diesem Link
>>>Nach acht Suiziden in acht Monaten im Jahr 2002 wird die Brücke heute verstärkt von der Bundespolizei überwacht.<<<

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.06.14 02:27 von yamaneko.)
06.06.14 23:52
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Selbstmord in Japan
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