(24.07.08 21:23)Bitfresser schrieb: Mit derartigen Postulaten wäre ich vorsichtig
Man unterscheidet bei der Bestimmung der Schuld zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Also kann Fahrlässigkeit gar kein Pendant zu Schuld sein.
Das mit dem Vergleich Schadenersatz und Schuld ... vergiss es bitte einfach. Das ist lieb ausgedrückt grober Unfug.
Mir ging und geht es um die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht. Ich kann da aber nur für die Schweiz die Begrifflichkeit nennen. Du würdest dich in der Schweiz mit dem Begriff "Vorsatz" im Strafrecht bewegen. Im Zivilrecht heisst das bei uns Absicht. Ein schuldhaftes Vergehen ist bei uns eine Frage des Strafrechtes. Jedenfalls erklären das hier die Juristen so, wenn Wirtschaftskapitäne zwar im Strafprozess frei gesprochen werden, im Zivilprozess dann aber happige Schadenersatzpflichten zugesprochen bekommen.
Ich weiss aus direkter Anschauung, dass hier bevormundete Menschen nicht prinzipiell nicht schadenersatzpflichtig sind. Ergo hat die Schadenersatzpflicht mit der Zurechnungsfähigkeit nicht zwingend was zu tun.
Die beiden Rechtsgebiete werden in diesem Thread durcheinander gebracht. Nehme gerne an, dass das nicht von dir geschrieben wurde. Es geht nicht darum, ob jemand sich straffällig gemacht hat, sondern ob jemand schadenersatzpflichtig ist. Das ist Zivilrecht.
Zitat:Was eigentlich möchtest Du denn sagen? Hat ein Familienangehöriger fahrlässig gehandelt, wenn sich ein anderer Familienangehöriger selbst über den Jordan bringt
Nein, der Selbstmörder. Und die Schadenersatzpflicht geht bei uns in gewissen Gebieten durchaus noch auf die Familie über, wenn auch nicht rechtlich zwingend vorgeschrieben. Es gibt Leute, die freiwillig die Schulden des Vaters übernehmen "um den Namen nicht zu besudeln" oder so ähnlich.
Hoffe, ich konnte mich nun deutlicher ausdrücken.
Und danke für die klärende letzte Post. Sehr interessant!