RE: Neue deutsche Rechtschreibung
Die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist sicher interessant für diejenigen, die Deutsch lernen, und sich mit zwei Rechtschreibsystemen auseinandersetzen müssen.
Die Entscheidung unseres höchstens Gerichtes sagt folgendes. Die Regeln der Rechtschreibung sind kein Gesetz. Niemand ist gezwungen, nach einer bestimmten Art und Weise zu schreiben. Nur in Schulen sind diese Regeln verbindlich. Man erwartet zwar, daß die reformierten Regeln in der gesamten Gesellschaft übernommen werden, wenn jemand aber trotzdem nach den alten Regeln schreiben will, so ist das vollkommen in Ordnung.
Die Entscheidung im Original (Hervorhebungen von mir):
1 BvR 1640/97 vom 14.7.1998:
Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. Auch durch die faktische Breitenwirkung, die die Reform voraussichtlich entfaltet, werden sie daran nicht gehindert. Dies liegt für die Zeit bis zum 31. Juli 2005, dem Ende der für die Umsetzung der Rechtschreibreform an den Schulen geltenden regulären Übergangsfrist, auf der Hand. Solange bisherige Schreibweisen selbst im Schulunterricht nicht als falsch gelten, sondern nur als überholt gekennzeichnet werden, kann deren Verwendung auch in der allgemeinen Schreibgemeinschaft nicht zu negativen Beurteilungen führen.
Aber auch für die Zeit nach dem 31. Juli 2005 ist nicht erkennbar, daß ein Festhalten an den überkommenen Schreibweisen für den Schreibenden mit gesellschaftlichem Ansehensverlust oder sonstigen Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentfaltung verbunden sein könnte. Die Schriftsprache wird sich wie bisher trotz bestehender amtlicher Regeln weiterentwickeln. Traditionelle Schreibweisen werden sich noch längere Zeit erhalten und, wie dies schon im ersten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung vom Januar 1998 für eine Reihe von Fällen vorgeschlagen worden ist, als Schreibvarianten neben den reformierten Schreibweisen verwendet werden. Allenfalls auf lange Sicht läßt sich vorstellen, daß einzelne Schreibweisen von neuen - im hier behandelten Regelwerk enthaltenen oder später hinzugetretenen - abgelöst werden, sofern sich diese im Schreibusus der Schreibgemeinschaft durchsetzen. Es ist unter diesen Umständen nicht erkennbar, inwieweit durch die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung Grundrechte derjenigen, die ihrer Schreibung die alten Regeln und Schreibweisen zugrunde legen wollen, beeinträchtigt werden könnten.
Ich werde das alte Thema stehen lassen. Es steht in den "Anmerkungen und Frage", und ich könnte mir vorstellen, daß vielleicht auch noch andere Deutsche fragen wollen, wie wir es hier mit der Rechtschreibung halten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.05 13:23 von Ma-kun.)
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