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Japanisches Namensrecht
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Nexsus


Beiträge: 2
Beitrag #1
Japanisches Namensrecht
Hallo,

Ich habe eine Frage und hoffe das mir vielleicht jemand aus der Community helfen kann, der ebenfalls mit einem japanischen Partner verheiratet ist.
Das Standesamt hat mir heute mitgeteilt, das sie nach japanischen Recht meiner Verlobten nach unserer Hochzeit keinen deutschen Namen geben dürfen und wir den Familiennamen beim japanischen Konsulat ändern lassen müssen. Meine Verlobte würde in Deutschland gerne einen Doppelnamen tragen und in Japan ihren Familiennamen weiterführen. Weiß jemand ob dies nach japanischen Recht möglich ist? Vielen dank!

Viele Grüße!
18.06.13 17:58
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Hachiko
Gast

 
Beitrag #2
RE: Japanisches Namensrecht
Deine Beschreibung ist etwas undeutlich.
Welches Standesamt hat das mitgeteilt, ein japanisches oder ein deutsches.
18.06.13 19:43
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #3
RE: Japanisches Namensrecht
Meine japanische Ehefrau hat meinen deutschen Familiennamen angenommen. In ihrem japanischen Reisepaß steht ihr deutscher Nachname mit ihrem japanischen Vornamen. Im Standesregister auch, und auch ich habe einen japanischen Standesregister-Eintrag unter meinem deutschen Namen (strictly Katakana).
Nach Deutschland eingeheiratete Japanerinnen führen in D nicht selten einen D-J-Doppelnamen, der deutsche Ehegatte in manchen Fällen auch. Wie Doppelnamen in Japan gehandhabt werden, weiß ich zwar nicht, habe aber das Gefühl, daß diese Thematik von den japanischen Behörden eher liberal gehandhabt wird.
18.06.13 20:26
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Nexsus


Beiträge: 2
Beitrag #4
RE: Japanisches Namensrecht
Vielen Dank für die Anworten. Mitgeteilt wurde mir dies heute vom deutschen Standesamt. Davor hieß es, es sei möglich als ich die Hochzeit angemeldet habe.
18.06.13 20:43
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Hachiko
Gast

 
Beitrag #5
RE: Japanisches Namensrecht
Ich kenne einige Japanerinnen, die einen Deutschen geheiratet haben und die meisten von ihnen tragen einen
deutsch-japanischen bzw. japanisch-deutschen Doppel-Nachnamen, Beispiel: Müller-Yamamoto bzw. Yamamoto-Müller. Eine hat genau wie die Gattin von Yano den deutschen Nachnamen
ihres Mannes angenommen und auf den japanischen verzichtet. Der japanische Vorname wird stets beibehalten.
Ich weiss auch von einem Japaner, der eine Deutsche geheiratet hat und einen japanisch-deutschen Doppelnamen
hat. Bekannt ist allerdings nicht, dass bei Frauen nur der japanische Nachname Gültigkeit haben sollte, im Gegensatz
zu japanischen Männern, die eine Ausländern ehelichen.
Im Zweifelsfalle könntest du dich an eine japanische Botschaft oder Konsulat in deiner Nähe deines Wohnortes wenden.
Adresse, Tel.Nr. bzw. eMail findest du bei Google.

Korrektur: in der Nähe deines Wohnortes.
18.06.13 22:32
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Japanisches Namensrecht
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