In der Regel wollen die japanischen Behoerden keine Apostille, weder auf die Geburtsurkunde noch auf das Ehefaehigkeitszeugnis. Wie das Konsulat schon gesagt hat, sind die Auflagen der Behoerden teilweise sehr unterschiedlich. Eine Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister wird meines Wissens aber meist gefordert. Wie gesagt, entscheidend ist, was der zustaendige Beamte am Schalter (und nicht die Botschaft) sagt. Leider wissen die es oft auch nicht und muessen erst in den Vorschriften nachlesen.
Auch wegen der Uebersetzungen wuerde ich nochmal beim Rathaus in Funabashi nachfragen. Falls naemlich kein registrierter Uebersetzer noetig ist, kann man die Uebersetzungen auch selber anfertigen und spart so eine Menge Geld und Zeit.
Kannst du persoenlich da vorbei gehen? In dem Fall wuerde es sich anbieten die deutschen Unterlagen (falls vorhanden) mitzunehmen und dem zustaendigen Beamten zu zeigen. Am Telefon finde ich so etwas immer schwierig.
Falls ihr die in Japan geschlossene Heirat in Deutschland anzeigen wollt, sind Apostille und professionelle Uebersetzung usw. noetig. Aber so weit ist es ja noch nicht.
Zeitlich muesste es, wenn keine weiteren Huerden auftauchen, noch hinhauen. Nicht vergessen, sofort nachdem die Heirat im koseki eingetragen wurde, das Ehegattenvisum zu beantragen. (Das ist auch noch mal ziemlich aufwendig!) Wuensche dir viel Erfolg.
Apostille auf japanisch: アポスティユ siehe Aussenministerium:
http://www.mofa.go.jp/mofaj/toko/todoke/...index.html