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Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
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Ex-Mitglied (moshimoshi)
Inaktiv

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Beitrag #1
Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen

Hallo Zusammen!

Wieder mal dreht sich eine Frage um das Thema "Heiraten":

Eigentlich hatte ich vor meinen Verlobten am 22.11. in Funabashi
zu heiraten, bevor am 01.12. mein Touristen-Visum auslaufen wird. Doch jetzt tauchte gestern ein Problem auf ...

Auf der Seite der deutschen Botschaft findet man die Information, dass von mir für eine Hochzeit in Japan ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (+ Apostille + Übersetzung), sowie ein gültiger Reisepass eingefordert werden.

In Meguro-ku (Tokio) kann man laut Auskunft des Ward-Office mit diesen Unterlagen heiraten. Am Wohnort meines Verlobten in Funabashi (Chiba) benötigt man allerdings noch die übersetzte Geburtsurkunde. Leider wusste ich das bis gestern nicht ...

Im Prinzip kein Problem, da diese Urkunde zusammen mit dem Ehefähigkeitszeugnis gerade auf dem EXPRESS-Weg nach Japan ist. Es übersetzen zu lassen wäre also durchaus noch möglich, da das Ehefähigkeitszeugnis ebenfalls noch übersetzt werden muss.

Jetzt weiß ich leider nur nicht, ob ich für die Geburtsurkunde auch unbedingt eine Apostille benötige oder nicht. Der Standesbeamte in Funabashi konnte dazu keine Auskunft geben, da er das Wort "Apostille" zum ersten Mal gehört hat! Die Botschaft in Osaka - die Tokioter konnte ich nicht erreichen - meinte, dass die Auflagen von Ward-Office zu Ward-Office unterschiedlich sein könnten.

Hat jemand zu diesem Thema Erfahrungswerte oder evtl. mit einer nur übersetzen Geburtsurkunde und einem "vollständigen Ehefähigkeitszeugnis" geheiratet?

Natürlich könnte ich eine neue Geburtsurkunde in Deutschland samt Apostille ordern - morgen schicke ich vorsichtshalber Vollmachten und Passkopie nach Deutschland - aber ich befürchte, dass dann mein Visum evtl. nicht mehr ausreichen wird.
Eine Verlängerung ist wahrscheinlich nicht möglich, da ich dieses Jahr schon 5 Monate in Japan war. Einreisen dürfte ich dann erst wieder nach sechs Monaten, aber in dieser Zeit verfällt mein Ehefähigkeitszeugnis.

Falls sich jemand auskennen sollte oder unter ähnlichen Umständen geheiratet hat, würde ich mich über eine Antwort freuen! Danke!

ス。
29.10.12 11:51
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Yano


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Beitrag #2
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Apostille
geht auf Katakana アポスチッレ
oder 文書真正証書

Bernd Götze: "Deutsch-Japanisches Rechtswörterbuch", Seibundo, T, 1993
29.10.12 14:46
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global mind


Beiträge: 173
Beitrag #3
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
In der Regel wollen die japanischen Behoerden keine Apostille, weder auf die Geburtsurkunde noch auf das Ehefaehigkeitszeugnis. Wie das Konsulat schon gesagt hat, sind die Auflagen der Behoerden teilweise sehr unterschiedlich. Eine Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister wird meines Wissens aber meist gefordert. Wie gesagt, entscheidend ist, was der zustaendige Beamte am Schalter (und nicht die Botschaft) sagt. Leider wissen die es oft auch nicht und muessen erst in den Vorschriften nachlesen.

Auch wegen der Uebersetzungen wuerde ich nochmal beim Rathaus in Funabashi nachfragen. Falls naemlich kein registrierter Uebersetzer noetig ist, kann man die Uebersetzungen auch selber anfertigen und spart so eine Menge Geld und Zeit.
Kannst du persoenlich da vorbei gehen? In dem Fall wuerde es sich anbieten die deutschen Unterlagen (falls vorhanden) mitzunehmen und dem zustaendigen Beamten zu zeigen. Am Telefon finde ich so etwas immer schwierig.

Falls ihr die in Japan geschlossene Heirat in Deutschland anzeigen wollt, sind Apostille und professionelle Uebersetzung usw. noetig. Aber so weit ist es ja noch nicht.

Zeitlich muesste es, wenn keine weiteren Huerden auftauchen, noch hinhauen. Nicht vergessen, sofort nachdem die Heirat im koseki eingetragen wurde, das Ehegattenvisum zu beantragen. (Das ist auch noch mal ziemlich aufwendig!) Wuensche dir viel Erfolg.

Apostille auf japanisch: アポスティユ siehe Aussenministerium: http://www.mofa.go.jp/mofaj/toko/todoke/...index.html
30.10.12 02:39
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Ex-Mitglied (moshimoshi)
Inaktiv

Beiträge: 13
Beitrag #4
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Vielen Dank für Eure Antworten!!

Ich war heute morgen um 8 Uhr bei der Deutschen Botschaft in Tokio, um meine Passkopie beglaubigen zu lassen und habe dort auch noch einmal nachgefragt:

Zwei Beamte meinten, dass man für die Geburtsurkunde keine Apostille oder Legalisierung in Japan benötigen würde. Da der Beamte in Funabashi - wie schon geschrieben - auch nichts von einer Apostille wusste und selbst bei der Deutschen Botschaft nachfragen wollte, ob man eine benötigt, schätze ich, dass man tatsächlich keine (in Funabashi) braucht. - Einige von Euch bestättigen das ja auch.

Die Übersetzung werde ich bei einem registierten Übersetzer machen und das Dokument anschließend noch einmal von der Botschaft gegenzeichnen lassen. Dann ist die Sache wasserdicht und hängt nicht vom Ansprechnpartner in Funabashi ab.

global mind, ja wir haben vor mit allen Dokumenten nach Funabashi zu fahren und diese zum Check vorzulegen.

Ich hoffe von ganzem Herzen das Morgen oder Übermorgen alle Dokumente wieder gut in Tokio ankommen! Dann steht dem "いいふうふ" vermutlich wirklich nichts mehr im Wege! Hoffentlich!

..

Zum Spouse-Visum:
Ja, wir haben auch schon ein Informationsblatt, sowie verschiedene Formulare dafür vorliegen. Sollte die Zeit in Japan für eine Beantragung zu knapp werden (nach der Hochzeit bleibt nur eine Woche), werde ich das Visum in der Düsseldorfer Botschaft beantragen. Ich denke, dass müsste auch gehen. - In Deutschland muss ich auch noch verschiedene Dinge regeln, sodass eine Heimreise am 30.11. zwar traurig wäre (Weihnachten, Neujahr), aber auch nicht unpraktisch.

Um die Ehe in Deutschland registieren zu lassen, muss ich glaube ich zur Deutschen Botschaft gehen. Da ich dort sowieso noch mehrmals hin muss (Übersetzung Ehefähigkeitszeugnis, Anerkennung Übersetzung) werde ich dort noch einmal fragen, was für die Anerkennung in Deutschland zu tun ist.

ス。
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.12 10:38 von Ex-Mitglied (moshimoshi).)
30.10.12 07:57
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global mind


Beiträge: 173
Beitrag #5
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Wenn du das Spouse Visum vor Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis beantragst, musst du, so weit ich weiss, nicht ausreisen, sondern darfst bis zum Beischeid (also entweder Erteilung oder Ablehnung des Spouse Visums) in Japan bleiben. Bei einer zwischenzeitlichen Ausreise wuerde dieser Status erlischen (und der Antrag noch einmal gestellt werden muessen). Aber das kann dir das Immigration Buerau sicherlich besser erklaeren.

Fuer die Anerkennung in Deutschland brauchst du eine beglaubigte Abschrift aus deinem Geburtsregister und dein Ehemann einen mit Uebersetzung und Apostille versehenen Auszug aus dem Familienregister (戸籍謄本). Das ersetzt quasi die geforderte Heriatsurkunde und Geburtsurkunde. Praktisch, wenn alle Informationen in einem Dokument eingetragen sind.

Viel Glueck und Herzlichen Glueckwunsch!

Edit: meiner Erfahrung nach, scheinen japanische Behoerden weniger auf beglaubigte Kopien zu bestehen als deutsche. Oft reicht eine vor Ort (durch den zustaendige Sachbearbeiter) gemachte Kopie des Orginals, auf dem dann vermerkt wird, dass es mit dem Original uebereinstimmt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.12 08:45 von global mind.)
30.10.12 08:42
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global mind


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Beitrag #6
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Schon mal in Japan geheiratet? Die Auflagen sind bei weitem nicht so umfangreich wie in Deutschland. Ist ja schon ein Akt in Deutschland erstmal einen Termin beim Standesamt zu bekommen. In Japan geht man ins Rathaus, gibt die Formulare ab, stempelt und ist verheiratet. Das ganze dauert in der Regel nicht laenger als 10 Minuten. Es brauchen auch noch nicht einmal beide(!) Ehepartner bei der Eheschliessung anwesend sein. Von Trauzeugen oder gar einer Zeremonie ganz zu schweigen.

Auch bei einer internationalen Heirat gibt es seitens der Behoerden weniger buerokratische Huerden, die zu meistern sind. Ich kenne viele, denen erlaubt wurde die auslaendischen Dokumente selber zu uebersetzen. In Deutschland unvorstellbar. Was ich aber nicht ausschliessen will ist, dass an Menschen aus Laendern mit einer sagen wir mal weniger akuraten Buerokratie andere Anforderungen gestellt werden.

Wie das in den USA gehandhabt wird, weiss ich nicht, hat mit Japan aber eigentlich nichts zu tun. Die Befugnisse zur Eheschliessung liegen in Japan beim Gemeindeoberhaupt bzw. der Gemeindeverwaltung. National wird es so gut wie keine Unterschiede geben, aber was das Thema internationale Heirat angeht scheint es eben welche zu geben. Tokyo als internationale Grossstadt mit vermutlich relativ vielen internationalen Hochzeiten mag da eine ganz andere Herangehensweise haben als ein 20.000 EW Dorf, in dem alle Paar Jubeljahre so etwas mal stattfindet. Deshalb bringt es auch nicht viel darueber zu diskutieren, was theoretisch sein muesste. Entscheidend ist, welche Forderungen die Gemeindeverwaltung, in dem Fall hier das Rathaus Funabashi, stellt.

Buerokratisch ist Japan durch und durch. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber einige Unterschiede: Erstens, es werden mehr Originale verwendet (in Deutschland bekommt man ein Zeugnis, in Japan gleich ein Dutzend). Zweitens, werden nach Vorlage des Originals beim zustaendigen Sachbearbeiter vor Ort von diesem die noetigen Kopien angefertigt und die Uebereinstimmung mit dem Original gleich bestaetigt.
31.10.12 02:22
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #7
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Das kann ich bestätigen. Ich habe tatsächlich in Japan (in Bunkyo-ku) standesamtlich geheiratet. Der Akt der Eheschließung ist durch eine Fotografie dokumentiert. Overdressed, wie wir waren, haben wir uns unter einer von der Decke baumelnden Tafel vermählt, auf welcher die bei einem Todesfall zu begleichenden Gebühren aufgelistet sind.

Später habe ich den Vorsteher des Standesamtes angesprochen, auch gleich einen Termin bekommen, und gesagt, daß man einer Eheschließung doch eigentlich einen bißchen würdigen Rahmen geben könnte.
Der Amtsschef zeigte sich erfreut und meinte, ich solle meine Vorschläge schriftlich ausarbeiten und hinter dem Haus in der runden Ablage (燃えるゴミ) einreichen.

Die katholische Kirche hingegen hat unsere Trauung sehr wichtig genommen. Vorbereitend waren wir viermal zu einem intensiven Gespräch in einem Kapuzinerkloster irgendwo hinter Roppongi, ich weiß nicht mehr, etwas bergab, wahrscheinlich wo sie dann die Wolkenkratzer gebaut haben. Vom Erzbistum in D erhielt ich nach einigem Schriftverkehr die Genehmigung, eine Heidin zu freien, und es gab weitere Beratungsgespräche.

Letztlich war die kirchliche Trauung in Bayern mit vielen japanischen Gästen dann sehr schön aber auch teuer, weil ich die ganzen Flugkarten bezahlt habe.
31.10.12 07:01
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Nia


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Beitrag #8
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Ich wünsche gutes Gelingen und eine tolle Hochzeit. grins

“A poet is a musician who can't sing.”
― Patrick Rothfuss, The Name of the Wind
31.10.12 20:37
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Ex-Mitglied (moshimoshi)
Inaktiv

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Beitrag #9
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Wieder vielen Dank an Alle für Aufmuntern, Beglückwünschen und Unterstützen!!

Meine Unterlagen sind jetzt aus Deutschland angekommen und wieder in der Übersetzung. Nächsten Mittwoch dürfte dann alles fertig sein.

Da ich nur eine Geburtsurkunde habe und keine Abschrift aus dem Geburtenregister, habe ich heute beim Einreichen des Ehefähigkeitszeugnisses für die Übersetzung wieder bei der Deutschen Botschaft nachgefragt …
Da auf der Homepage des Amtes in Funabashi "Geburtsurkunde / 本国より出生証明書及び日本語の訳文" steht, wird wohl nur die Geburtsurkunde benötigt. Ich bezweifle zudem, dass der Beamte in Funabashi überhaupt weiß, dass es da in Deutschland einen Unterschied gibt, da die Dokumente inhaltlich gesehen ja gleich sein müssten.

Dennoch bleibe ich weiterhin ein bisschen besorgt (unterschiedliche Dokumentenform), aber im Grunde denke ich, da das Ehefähigkeitszeugnis ausschlaggebend sein sollte …

Für Registrierung der Ehe habe ich gerade eine E-Mail an mein Standesamt in Deutschland geschrieben, um die verschiedenen Modelle für die Registrierung (Seite der Botschaft / Info global mind) aufzuzeigen. Entscheidend wird wohl auch hier sein, was das Amt verlangt!

..

Wenn ich ab dem 22.11. wirklich verheiratet sein wollte, werde ich hier explizit auflisten, was in Funabashi verlangt wird, um einem japanischen Staatsbürger mit der Anfangssilbe "こ" zu heiraten …
(^-^)

Feiern wollen wir auch. Im Party-Stil. In Japan und in Deutschland! Aber das wird wohl erst im nächsten Jahr möglich sein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.12 04:24 von Ex-Mitglied (moshimoshi).)
01.11.12 04:20
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global mind


Beiträge: 173
Beitrag #10
RE: Heirat in Funabashi / Benötigte Unterlagen
Ob Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister wird den japanischen Behoerden vermutlich egal sein, da die relevanten Informationen aus beiden hervorgehen.

Wenn du in Deutschland nicht mehr in gemeldet bist, kannst du dich an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat in Japan wenden, die den Antrag dann nach Berlin weiterleiten. Infos zu den benoetigten Dokumenten findest du auf den Internetseiten der Botschaft. Auf telefonische Nachfrage beim Konsulat wurde mir vor ca. einem Monat mitgeteilt, dass weder die Geburtsurkunde des japanischen Ehepartner noch die Heiratskurkunde noetig sei, sondern einzig das koseki tohon, da saemtilche relevanten Daten dort vermerkt sind.

Falls du in Deutschland gemeldet bist, ist das Standesamt deines gemeldeten Wohnsitzes zustaendig. Ob die das aehnlich sehen wie die deutschen Auslandsvertretungen kann ich dir nicht sagen. Das Standesamt in Deutschland, an das ich mich damals wegen des Ehefaehigkeitszeugnisses gewand habe, war sehr kulant was die Uebersetzung der japanischen Dokumente anging.
01.11.12 08:51
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