(26.01.14 05:35)G & M schrieb: Die vorgehensweise, um die Straftaeter zu stoppen, wird nicht nur zu Wasser sondern auch zu Lande praktiziert, da rammen Polizei-KFZ sehr wohl KFZ der Verbrecher (auf "durohr" & Co. gibt es Videos satt).
Ja, nur hat die Polizei als Staatsgewalt da auch das Recht dazu*, Verbrecher** zu stellen. Umweltschutzorganisationen haben weder das Recht, auf diese Art andere zu beeinträchtigen, noch haben sie das Recht (juristisch) zu entscheiden, wer Verbrecher ist.
*wobei ich mir da innerhalb des Deutschen Rechts nicht mal sicher bin

bin ja nur juristischer Laie. Wir sind ja nicht in Amerika und auch nicht im Film. Aber das ist auch nicht die Streitfrage...
**wohingegen ich mir gut vorstellen kann, dass sollte ein zu Unrecht Verdächtiger auf diese Art zu Schaden gekommen sein, ihm ein Rechtsweg offen steht, um auf Schadensersatz zu klagen.
Oh, Hackiko, jetzt muss ich grinsen.