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Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
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WiFi
Gast

 
Beitrag #1
Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
Hallöchen allerseits,

falls das Thema schon iwo bestehen sollte möchte ich mich entschuldigen.

Meine Verlobte (jpn Staatsbürgerin) und ich möchten uns demnächst standesamtlich in Jpn vermählen lassen (...danach in D anerkennen lassen usw usw... der ganze romantische Papierkrieg halt..)

Eine Frage ist jedoch zunächst noch unklar.. welcher Familienname...
Da ich ja ehr zu ihrem Fam.Name tendiere, sie jedoch nicht treffen wir uns evt in der Mitte bei einem Doppelnamen ..bsp. wie in D. ..
- Frau Yamamoto-Müller
Wie ist da die rechtslage in J und wird dies vom Amt anerkannt?
Des Weiteren... ist es möglich, in Zukunft evt den letzteren Teil zu annullieren - weil es auch uns (vor allem ihr) bei Wohnortswahl in J das leben erleichtern würde?

Beste Grüße,
Wifi
06.11.18 21:59
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #2
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
Mit dieser Frage wende man sich an ein japanisches Standesamt. Es soll doch Heirat und eheliches Zusammenleben bloß in Japan stattfinden. Muß man doch nicht in einem deutschen Internetforum fragen.
Rumwechseln und sich dann z.B. in Deutschland scheiden lassen kann ein bissi umständlich werden.
06.11.18 23:17
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Namensgeber
Gast

 
Beitrag #3
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
(06.11.18 21:59)WiFi schrieb:  Hallöchen allerseits,

falls das Thema schon iwo bestehen sollte möchte ich mich entschuldigen.

Meine Verlobte (jpn Staatsbürgerin) und ich möchten uns demnächst standesamtlich in Jpn vermählen lassen (...danach in D anerkennen lassen usw usw... der ganze romantische Papierkrieg halt..)

Eine Frage ist jedoch zunächst noch unklar.. welcher Familienname...
Da ich ja ehr zu ihrem Fam.Name tendiere, sie jedoch nicht treffen wir uns evt in der Mitte bei einem Doppelnamen ..bsp. wie in D. ..
- Frau Yamamoto-Müller
Wie ist da die rechtslage in J und wird dies vom Amt anerkannt?
Des Weiteren... ist es möglich, in Zukunft evt den letzteren Teil zu annullieren - weil es auch uns (vor allem ihr) bei Wohnortswahl in J das leben erleichtern würde?

Beste Grüße,
Wifi

Meines Wissens läuft das so:

Ihr heiratet und bekommt eine Eheurkunde in Japan. Außerdem wird ein Familienbuch in Japan angelegt, in das Du als Ausländer aber nicht eingetragen wirst. Es wird lediglich vermerkt, dass Deine japanische bessere Hälfte mit einem Ausländer liiert ist. Insofern wirst Du, als Ausländer, nie eine Namensänderung in Japan beantragen können. Dies muss Du in Deinem Heimatland beantragen.

Das heißt: In Deutschland schnappst Du Dir die Eheurkunde mit allen Formalitäten wie beglaubigte Übersetzung und Apostille und rennst damit zum Standesamt. Dort wird dann noch einmal ein deutsches Familienbuch angelegt. Hier kannst Du die Namensänderung dann für Dich selbst beantragen.

Deine Frau wiederum wird die Namensänderung in Japan beantragen müssen. Dort sind Doppelnamen meines Wissens nach nicht zulässig. Allerdings kenne ich persönlich ein paar Japanerinnen, die sich mit Doppelnamen im Alltag ausgeben. Ob und wie diese offiziell beantragt sind, weiß ich leider nicht.

Der Weg vom Doppelnamen zurück ist dann für Dich schwieriger, als für Deine Frau.

Du kannst in Deutschland meines Wissens nach nur nach der Scheidung zurück zu Deinem alten Namen, nicht aber zum Namen Deiner Frau. Insofern wäre bei der Wahl eines Doppelnamen zumindest für Dich der Weg zu einem reinjapanischen Namen blockiert, es sei denn Du lässt Dich scheiden und heiratest erneut. Aber pass auf, wenn Du mit Deiner Frau in Deutschland lebst, dann musst Du Dich nach deutschem Recht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren mit Anwalt scheiden lassen - mit der gesamten Kostenfolge.

In Japan sind Namensänderungen grundsätzlich leichter möglich. Allerdings werden diese dort ebenfalls in einem Gerichtsverfahren entschieden. Wie das im einzelnen abläuft und wie teuer das ist, müsste man mal recherchieren, was aber zeitaufwändig wäre und über eine schnelle Info im Forum hinausgeht.
07.11.18 08:21
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WiFi
Gast

 
Beitrag #4
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
Super, vielen Dank Namensgeber!!
Wie erwartet kompliziert aber alles machbar grins
07.11.18 10:19
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #5
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
Ich habe in Japan standesamtlich geheiratet und bilde mir ein, im Familienregisterauszug Honseki Tohon auch meinen Namen gesehen zu haben.
Ein deutscher Rechtsanwalt hat mir mal gesagt, wir (in Deutschland lebend) könnten uns in Deutschland durchaus nach japanischem Recht scheiden lassen.
Als Kind ist meine Frau umgetauft worden aus Gründen des Aberglaubens. Der Verwaltungsvorgang hierzu hat wohl einige Jahre gedauert.
07.11.18 15:42
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Namensgeber
Gast

 
Beitrag #6
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
(07.11.18 15:42)Yano schrieb:  Ich habe in Japan standesamtlich geheiratet und bilde mir ein, im Familienregisterauszug Honseki Tohon auch meinen Namen gesehen zu haben.
Ein deutscher Rechtsanwalt hat mir mal gesagt, wir (in Deutschland lebend) könnten uns in Deutschland durchaus nach japanischem Recht scheiden lassen.
Als Kind ist meine Frau umgetauft worden aus Gründen des Aberglaubens. Der Verwaltungsvorgang hierzu hat wohl einige Jahre gedauert.

Nun ja, nach Art. 8 Rom III-VO bestimmt sich das anzuwendende Scheidungsrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, bevor die Staatsangehörigkeit zum tragen kommt. Leben beide Ehepartner in Deutschland, kommt meines Verständnisses nach zwingend deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung.

Im japanischen Familienregisterauszug findest Du selbstverständlich Deinen Namen, halt nur nicht als eingetragenes Familienmitglied sondern als Bemerkung.
07.11.18 16:05
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #7
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
(07.11.18 16:05)Namensgeber schrieb:  Nun ja, nach Art. 8 Rom III-VO bestimmt sich das anzuwendende Scheidungsrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, bevor die Staatsangehörigkeit zum tragen kommt. Leben beide Ehepartner in Deutschland, kommt meines Verständnisses nach zwingend deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung.
In Japan ist/war früher, soweit ich beobachtet habe, für eine standesamtliche Trauung nicht einmal Anwesenheit erforderlich. Eine Freundin von mir hat alleine geheiratet, der Bräutigam war grad auf Reisen aber einverstanden und hat ihr dafür seinen Inkan-Namenssiegel dagelassen, das war genug, denn die sonstigen Papiere waren OK. Wird das bei der Scheidung so viel anders gehandhabt? Könnte es nicht vielmehr dazu kommen, daß man in Japan rechtskräftig geschieden wird und das in Deutschland nicht anerkannt wird?
Ich habe auch mal von einem deutschen Rechtsanwalt gehört, daß die Frage, ob man nach deutschem oder japanischen Recht geheiratet hat, im Erbfall signifikante Unterschiede ausmachen kann.
Entschuldige bitte, wenn ich Dich mit so Fragen löchere, ich frage nicht nach individueller Rechtsberatung, sondern nur interessehalber und weil ich mich freue, neue Sachkenntnis im Forum sehen zu dürfen.
07.11.18 17:41
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Namensgeber
Gast

 
Beitrag #8
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
Heirat und Scheidung werden in Japan als ganz normaler Vertrag angesehen, der bei der Stadtbehörden allerdings hinterlegt sein und von zwei Zeugen beglaubigt sein muss. Insofern reicht es in Japan zur Scheidung in der Tat aus, einfach an die Behörde einen Brief mit 4 Unterschriften zu schicken, bei der die Ehe registriert ist.

Allerdings musst Du als Ausländer bei der Hochzeit ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis aus Deinem Heimatland hinterlegen, mit dem Du in Deutschland Doppelhochzeiten blockiert. Wenn Du also ein weiteres Mal heiraten möchtest, musst Du erst mal Dein altes Ehefähigkeitszeugnis löschen lassen. Hier könnte es kompliziert werden.

Was den Erbfall angeht, ich glaube Dein Bekannter spielt darauf an, nach welchem Besitzverhältnissen man geheiratet hat. In Deutschland ist Zugewinnausgleich Standard, während in Japan Gütertrennung standard nach Gesetz ist. Das kann man aber vertraglich auch anders regeln. Insofern kommt es in erster Linie auf den Ehevertrag an.
07.11.18 18:57
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Gunma-chan
Gast

 
Beitrag #9
RE: Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
Doppelname ist theoretisch möglich. Kann aber vom Amt auch abgelehnt werden.
Ich und meine Frau haben auch einen Doppelnamen.
Im Freundeskreis kenn ich ebenfalls wen (allerdings ein Engländer).

Bei uns wars so:
Zuerst haben wir uns bei der Zuständigen Behörde/Familiengericht( erkundigt (bei uns wars Maebashi).
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber du (bzw dein Ehepartner) musst die Namensänderung dort beantragen wo du den Wohnort hast.
Meiner Frau wurde mitgeteilt, dass sie für die Änderungen auf einen Doppelnamen einen Richterliche Genehmigung braucht. Ihr wurde auch mitgeteilt, dass sie sich nicht allzuviel Hoffnung machen sollte, da es wohl abgelehnt wird- da sich um einen Präzedenzfall handelt.
Die Entscheidung kann aber Regional unterschiedlich ausfallen. Überraschenderweise wurde uns gesagt, dass am Land sind die Chancen höher als in den Metropolregionen, da die Ämter in den Großstädten eher Erfahrung mit Ausländern haben - und es Heutzutage nicht mehr von Nöten ist einen japanischen Namen zu haben.
Aufjedenfall musste meine Ehefrau nochmals zum Familiengericht und eine schriftliche Erklärung abgeben warum sie einen Doppelnamen haben/benötigen will/wird.
Dazu wurde noch ein Dokument/Schriftstück gebraucht, dass das Land ihres Ehepartners(((also ,Ich‘./übrigens: Bin österreichischer Staatsbürger))) einen Doppelnamen erlaubt. Ich hab einfach von Website der österreichischen Botschaft (wo das detailliert steht)einen Ausdruck gemacht und den ins japanische übersetzt und mitgebracht.
Ein mündliches Gespräch hätte es auch noch geben sollen, aber darauf wurde dann doch verzichtet.
Hat dann einige Wochen gedauert bis meine Frau dann per Post das Urteil bekam.
Glück gehabt, Erlaubnis erteilt.
Daraufhin wurde eh das Familienregister erneuert. Das neue Familienregister hab ich dann ins deutsche übersetzten lassen (mit Beglaubigung) und ab zur Botschaft. Zettel ausfüllen, Begründung schreiben, Geld zahlen -einige Tage/Wochen warten bis alles eingetragen/geändert ist- und fertig.

Wie oben geschrieben, unser englisch-japanische Freund(in) haben auch nen Doppelnamen machen lassen (ich glauben die haben das in Shibuya-ku eintragen lassen).
Übrigens sind beide Varianten möglich:
Yamamoto-Müller genauso wie Müller-Yamamoto.
Ich haben den japanischen Namen vorgestellt. Unsere Freunde haben den jap. Namen nachgestellt.

Sorry für Rechtschreibfehler und komische Sätze. Schreibe am Smartphone und bin noch anderweitig beschätigt. Hoffe trotzdem dass ich etwas helfen konnte.

Ach übrigens:
Da ist mir doch glatt noch etwas eingefallen...
Die Namensänderung (betrifft nicht nur den Doppelnamen) hat innerhalb von 6Monaten(bin mir bei den Monatsangaben jetzt nicht zu 100% sicher. Glaube aber mich zu erinnern dass es 6 sind) zu erfolgen. Also, ab Eintragung der Ehe/入籍.
Keine Ahnung was ist wenn die Frist verstreicht. Uns wurde das aufjedenfall mitgeteilt...
22.12.18 16:48
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Doppelter Nachnamen nach Hochzeit in Jpn
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