(06.11.18 21:59)WiFi schrieb: Hallöchen allerseits,
falls das Thema schon iwo bestehen sollte möchte ich mich entschuldigen.
Meine Verlobte (jpn Staatsbürgerin) und ich möchten uns demnächst standesamtlich in Jpn vermählen lassen (...danach in D anerkennen lassen usw usw... der ganze romantische Papierkrieg halt..)
Eine Frage ist jedoch zunächst noch unklar.. welcher Familienname...
Da ich ja ehr zu ihrem Fam.Name tendiere, sie jedoch nicht treffen wir uns evt in der Mitte bei einem Doppelnamen ..bsp. wie in D. ..
- Frau Yamamoto-Müller
Wie ist da die rechtslage in J und wird dies vom Amt anerkannt?
Des Weiteren... ist es möglich, in Zukunft evt den letzteren Teil zu annullieren - weil es auch uns (vor allem ihr) bei Wohnortswahl in J das leben erleichtern würde?
Beste Grüße,
Wifi
Meines Wissens läuft das so:
Ihr heiratet und bekommt eine Eheurkunde in Japan. Außerdem wird ein Familienbuch in Japan angelegt, in das Du als Ausländer aber nicht eingetragen wirst. Es wird lediglich vermerkt, dass Deine japanische bessere Hälfte mit einem Ausländer liiert ist. Insofern wirst Du, als Ausländer, nie eine Namensänderung in Japan beantragen können. Dies muss Du in Deinem Heimatland beantragen.
Das heißt: In Deutschland schnappst Du Dir die Eheurkunde mit allen Formalitäten wie beglaubigte Übersetzung und Apostille und rennst damit zum Standesamt. Dort wird dann noch einmal ein deutsches Familienbuch angelegt. Hier kannst Du die Namensänderung dann für Dich selbst beantragen.
Deine Frau wiederum wird die Namensänderung in Japan beantragen müssen. Dort sind Doppelnamen meines Wissens nach nicht zulässig. Allerdings kenne ich persönlich ein paar Japanerinnen, die sich mit Doppelnamen im Alltag ausgeben. Ob und wie diese offiziell beantragt sind, weiß ich leider nicht.
Der Weg vom Doppelnamen zurück ist dann für Dich schwieriger, als für Deine Frau.
Du kannst in Deutschland meines Wissens nach nur nach der Scheidung zurück zu Deinem alten Namen, nicht aber zum Namen Deiner Frau. Insofern wäre bei der Wahl eines Doppelnamen zumindest für Dich der Weg zu einem reinjapanischen Namen blockiert, es sei denn Du lässt Dich scheiden und heiratest erneut. Aber pass auf, wenn Du mit Deiner Frau in Deutschland lebst, dann musst Du Dich nach deutschem Recht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren mit Anwalt scheiden lassen - mit der gesamten Kostenfolge.
In Japan sind Namensänderungen grundsätzlich leichter möglich. Allerdings werden diese dort ebenfalls in einem Gerichtsverfahren entschieden. Wie das im einzelnen abläuft und wie teuer das ist, müsste man mal recherchieren, was aber zeitaufwändig wäre und über eine schnelle Info im Forum hinausgeht.