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Zollgebuehren fuer Paketsendung
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Robato


Beiträge: 169
Beitrag #1
Zollgebuehren fuer Paketsendung
Hallo liebes Forum,

letztes Jahr im Spaetherbst bekam meine Familie ein Paket von der japanischen Verwandtschaft zugeschickt. Es wurde vom Zoll festgehalten und wir mussten einige Euros an Zollgebuehren zahlen, da der Paketinhalt als Geschenk angegeben war und Geschenke nur bis zu einem Wert von 45,- Euro[?] zollfrei sind.

Jetzt soll wieder ein Paket verschickt werden. Bei dem Inhalt handelt es sich diesmal um eine "Gogatsu Ningyo" als Geschenk zum "Japanese Boys Day". Die 45,- Euro Grenze wird nun wieder bei weitem ueberschritten. Nun ist meine Frage, ob man irgendetwas tun kann, um die Zollgebuehren einzusparen?
Macht es Sinn, wenn auf dem Postformular der Inhalt einfach nicht als Geschenk angegeben wird?
Und wenn die Zollbeamten das Paket oeffnen, werden sie so ohne weiteres den Wert des "Gogatsu Ningyo" einschaetzen koennen?

Vielen Dank schon mal fuer Eure Ratschlaege.

Sports Bakka... wenn schon Sport, dann dieser *^-^*
24.03.09 22:13
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #2
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Also meiner Erfahrung nach können die das nicht wirklich einschätzen. Das kann in die eine als auch in die andere Richtung gehen.

Ich hatte mal einen Samue als Geburtstagsgeschenk zugesendet bekommen - in Japan hat der wohl umgerechnet zwischen 10 und 20,- € gekostet. Auf dem Zollbeleg stand dann aber "Kimono" und ich sollte vergleichsweise satt nachbezahlen. kratzaugenrollen Ich vermute mal, die haben das ausgepackt und für Europäer, die die Unterschiede nicht kennen, sieht das eben wie ein Kimono aus - den einzigen Begriff, den sie damit verbinden.

Und so haben sie scheinbar im Internet nach Preisen für Kimonos gesucht, sich auf der Basis irgendeinen Wert ausgerechnet, der mit der Realität nicht mal ansatzweise zu tun hatte. Das ärgerliche war, dass mir über das Paket vorher keine weiteren Informationen (Inhalt, Grund für die Zollgebühr, Absender etc.) mitgeteilt wurden. Es hieß: "Entweder Zoll bezahlen oder Paket geht zurück oder wird eingezogen." oder so. Also habe ich bezahlt. Ich empfinde es immer noch als Abzocke.

Komisch, ich dachte immer, als Geschenk deklarierte Waren gingen so durch - wozu sollte diese Angabe sonst da sein? Hmm, € 45,- erreicht man ja schnell...bei Versandkosten z. B. als Päckchen von € 12,- zur Zeit muss sich das ja auch lohnen.

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.09 22:44 von Shino.)
24.03.09 22:21
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Robato


Beiträge: 169
Beitrag #3
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Meine Idee sieht so aus, dass die Verwandtschaft in Japan kein Kreuz bei "Geschenk" macht und nicht den Originalwert angibt, sondern irgendwas um die 6000,- YEN. Dieses "Gogatsu Ningyo" ist aber in einer schoenen Holzkiste verpackt und ziemlich schwer (10kg). Ich kann mir da halt schwer vorstellen, dass die Zoellner das mit dem Preis glauben.
Bei dem letzten Paket haben sie mir erzaehlt, dass sie notfalls nach den Preisen bei Google nachsehen. Wobei so eine "Holzkiste" schwer zu finden sein duerfte, wenn man nicht den korrekten Namen weiß, oder?

Sports Bakka... wenn schon Sport, dann dieser *^-^*
24.03.09 22:38
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zendent


Beiträge: 86
Beitrag #4
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Wenn du nicht Geschenk draufschreibst, ist die Freigrenze noch niedriger... also macht das wenig Sinn. Ich bezweifel ansonsten sehr stark, dass ein "Gogatsu Ningyo" aussieht als wäre er weniger als 45€ Wert, dementsprechend sehe ich da nicht viel Hoffnung. Eine Holzkiste wird halt einfach aufgemacht, dafür ist der Zoll ja da.
24.03.09 22:45
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #5
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Ich vermute mal, da gibt´s keinen Weg drum herum. Egal, wie du es anpackst, du kannst entweder Glück haben, und das Paket geht so durch oder es wird geöffnet. Im zweiten Fall wird sich niemand mit dem Inhalt auskennen und wird bei einem unglaubwürdigen Werteintrag eben den Preis recherchieren - meist im Internet. Und hier kannst du entweder Glück haben oder nicht (siehe mein Beispiel). Ich weiß nicht, ob es möglicherweise auch noch Strafgebühren gibt, die anfallen, wenn die Werte zu stark abweichen, vorstellen könnte ich es mir.

In jedem Fall hättest du noch das Recht auf Widerspruch - nachdem du bezahlt hast.

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.09 22:49 von Shino.)
24.03.09 22:48
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Anime-fan


Beiträge: 129
Beitrag #6
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Wow das ist ja mal heftig. Musste nur einmal was bezahlen. Aber was den Zoll anbelangt, die sind schon recht dreist. Hab mal ueber ebay aus den USA ersteigert. Im Angebot stand der Preis in $ fuer 2 Stk und die wollten das doch glatt nochmal verdoppeln.

Wo man aufpassen muss, ist, wenn das mehr als die 45 Euro sind, wollen die auch auf die Versandkosten Zoll haben. Wofuer auch immeraugenrollen.

Wie ist das denn nun, wenn ich ein grosses (ca. 15kg) Paket mit kostenlosen Flyern nach D schicke? Das ist alles Werbematerial von der Animemesse. Eine kostenlose CD sowie DVD sind auch dabei.

Reicht es, als Deklaration "Geschenk --> value 0yen" draufschreibe? Meine Eltern wollen bestimmt nicht einen Haufen Zoll blechen. Zumal bin ich vom Gewicht her etwas eingeschraenkt. Hab nur noch 9kg zur Verfuegung und ins Handgepaeck geht es jedenfalls nicht.

Hoffe, ihr koennt mir helfen.

Gruss Micha (aus Tokyo)

いっぺん死んで見る?
25.03.09 09:10
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #7
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Hm, vielleicht fragst du mal nach Bestimmungen für Büchersendungen.

Ich musste mal einen ganzen Stapel zurückgelassener Klavier-Noten nachsenden - die wogen so einiges und auch wenn sie es wert gewesen wären (teuer sind sie ja zudem auch noch), waren mir die Versandkosten viel zu hoch.

Der Postbeamte hatte zum Glück einige Erfahrung (seine Kollegen hatten davon noch nichts gehört) und so riet er mir zu einem Versand im Kartoffelsack (sic!). Ich bin also zu einem Kartoffelhändler gegangen (ist zum Glück in der Nähe unserer Post), habe mir einen Kartoffelsack gekauft, die Notenbücher hineingepackt und das Ganze zugebunden. Ein kleines Schild dran und ab ging´s nach Japan. Das sah recht abenteuerlich aus, aber es hat ´n Appel und ´n Ei gekostet. Wie bei einer Büchersendung (glaube ich) durfte da auch nichts Privates mit hinein (Brief oder so) und bis das Paket dann in Japan war sind so so 6 - 8 Wochen vergangen.

Ob es sowas von Japan aus auch gibt, weiß ich nicht - und ich stelle es mir auch nicht so einfach vor, nach einer solchen Möglichkeit zu fragen zwinker

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
25.03.09 17:01
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Robato


Beiträge: 169
Beitrag #8
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
@ Shino und Anime-fan
Buecher per "Kartoffelsack" kann man auch aus Japan nach Deutschland verschicken. Meine Frau hat das vor 2 Jahren gemacht. Bei der japanischen Post gibt es spezielle Saecke fuer Buechersendungen ( so eine Art Leinensack mit einem angenaehten Ledergurt zum zuschnueren und mit dem Logo der japanischen Post drauf). Der Sack musste dann auf der Poststation mit den Buechern gepackt werden, um sicher zu gehen, dass auch bloß Buecher drin sind. Der Sack ging dann auf dem Seeweg ( 2 Monate) nach Deutschland. Und hier wurde er dann vom Zoll abgefangen und es wurde nochmal reingeguckt, ob auch wirklich bloß Buecher drin sind. Der Zoll sagte mir damals, dass sie auch immer gucken, ob Mangas dabei sind, weil diese wohl gerne verkauft werden und dann haette man nochmal dafuer blechen koennen.
Ich weiß nicht mehr, genau was es gekostet hat, aber teuer war es auf keinen Fall, sonst haetten wir die Buecher in Japan gelassen.

Sports Bakka... wenn schon Sport, dann dieser *^-^*
26.03.09 01:10
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #9
RE: Zollgebuehren fuer Paketsendung
Ich habe zu diesem Thema einige Fragen an die Zollbehörde gerichtet und eine sehr ausführliche Antwort erhalten. Dieser Thread schien mir am Besten geeignet, die Infos zu posten.

Zunächst muss man klarstellen, dass zwei unterschiedliche Gebühren erhoben werden können, und zwar zum Einen Zollgebühren und zum Anderen die Einfuhrumsatzssteuer. Wann welche Gebühr zu welchen Konditionen erhoben wird, ist nicht leicht zu durchschauen, finde ich.

Stand: Juli 2010

Fall 1
Reise nach Japan, Warenkauf in Japan und Einfuhr nach Deutschland im Reisegepäck

Zitat:Wenn Sie diese Bücher in Ihrem persönlichen Reisegepäck nach Deutschland einführen, haben Sie eine Reisefreigrenze in Höhe von 430€/Person.

Voraussetzung ist, dass Sie diese gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk einführen. Das bedeutet, dass auch Waren, die Sie in einem Drittland aus zwingendem Anlass gekauft oder dort ggf. bereits benutzt haben, nur im Rahmen der vorstehenden Reisefreigrenze abgabenfrei sind.

Bei Überschreitung der Reisefreigrenze in Höhe von 430 Euro besteht bis zu einem Warenwert von 700 Euro sowie unter der o. a. Voraussetzung (kein gewerblicher Zweck) die Möglichkeit einer Pauschalverzollung (17,5% vom Warenwert für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen).
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_...index.html

Sollte der Wert der Waren, die Sie über den Reisefreibetrag hinaus mitführen, auch die 700 Euro-Grenze überschreiten, so sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Abgabensätze richten sich nach der Ware. Beispiele für Zollsätze können Sie dem nachstehenden Link entnehmen (unter dem Punkt "Beispiele für Zollsätze bei der Einfuhr"): http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einr...html#post8

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland in der Regel 19%. Für bestimmte Waren kommt der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% zur Anwendung.

Bei der Berechnung der Einfuhrabgaben wird grundsätzlich vom tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis ausgegangen.
Den Nachweis führen Sie mit der Rechnung über die im Ausland gekaufte Ware.

Ich bitte unbedingt darauf zu achten, dass Sie bei Überschreitung der Reisefreigrenze die Waren bei einem Zollbeamten mündlich unter Vorlage des Kaufbeleges anmelden.

Fall 2
Warenbestellung außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU

Zitat:Da es sich um einen Erwerb innerhalb der Europäischen Union handelt, brauchen Sie aus zollrechtlicher Sicht nichts weiter beachten. Es fallen keinerlei Einfuhrabgaben an.

Fall 3
Warenbestellung außerhalb Deutschlands und außerhalb der EU

Zitat:Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

Für die Einfuhrumsatzsteuer (7% bzw. 19%) gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.
(Von dieser Befreiung sind im Übrigen Sendungen, die alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren enthalten, generell ausgeschlossen.)

Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite http://www.zoll.de unter:

Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-online

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Unter folgenden Links finden Sie allerdings auch Beispiele für Zollsätze von oft eingeführten Waren:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_...index.html

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einr..._nicht_eg2

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.) = Zollwert
* Zollsatz = zu zahlender Zoll

B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer
Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer

C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ zu zahlende Verbrauchsteuer
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

D) Gesamtabgaben
Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben

(1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen.

(2) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_po...tigung.jpg) von der Weiterleitung an das Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_po...lung.jpg). Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von der Zollstelle mitnehmen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

Im Übrigen besteht für bestimmte Personen die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer. Weitere Informationen zur Zollnummer sowie zum Antragsverfahren finden Sie unter:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a...index.html


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.10 00:44 von Shino.)
09.07.10 00:42
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