Bitfresser
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Zitat:Muss ich das jetzt verstehen? Ohne ARC kann ich eh' kein Jahr in Japan bleiben, wo ist da die Relevanz?
Bikkuri bezog sich wahrscheinlich auf die Umschreibung eines deutschen Führerscheins in einen japanischen.
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02.07.07 07:30 |
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Ryuusui
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
(02.07.07 14:30)Bitfresser schrieb:Zitat:Muss ich das jetzt verstehen? Ohne ARC kann ich eh' kein Jahr in Japan bleiben, wo ist da die Relevanz?
Bikkuri bezog sich wahrscheinlich auf die Umschreibung eines deutschen Führerscheins in einen japanischen.
Das ist eine Tautologie. Was hat die ARC mit der Gueltigkeit defr Uebersetzung zu tun?
Zitat: Dt. Führerschein in Japan: Man kann mit dem. dt. Führerschein und dem Übersetzungswisch für ein Jahr in Japan ein Fahrzeug führen, danach muss man den japanischen benatragen. Reist man während dieser Zeit aus und hernach wieder ein, so gilt der Zeitpunkt der Wiedereinreise als neues Datum.
Das ist insofern falsch, da zwischen Aus- und Wiedereinreise eben eine gewisse Zeit vergehen muss. Das hat ueberhaupt nichts mit dem jap. Fuehrerschein bzw. ARC zu tun.
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02.07.07 08:33 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Zitat:Das ist eine Tautologie. Was hat die ARC mit der Gueltigkeit defr Uebersetzung zu tun?
Was auch immer, das Thema hier war ja nicht deutscher Führerschein in Japan, sondern deutscher Führerschein für Japanerin.
Wenn Du einfach so unzusammenhängend etwas einwirfst, dann kann es schon mal vorkommen, dass Du falsch verstanden wirst.
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02.07.07 09:08 |
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Ryuusui
Beiträge: 278
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
(03.07.07 08:45)bikkuri schrieb:Dann sollte ichs vielleicht plastischer darstellen. Du sagst, Liushui, zwischen Aus- und Wiedereinreise müssen ein paar Monate vergehen. Angenommen ich bin drei Monate in Japan, verlasse das Land und reise eine Woche später wieder ein. Dann nehme ich nach deinen Aussagen an, dass die Jahresfrist nicht erneuert wird, sondern noch seit dem Zeitpunkt der ersten Einreise gilt. 是否?
Genauso ist es.D.h. der Reset der Jahresfrist erfolgt erst nach einer gewissen Pause. Sonst wuerde die Jahresfrist auch keinen Sinn ergeben, da man dann eben kurz vor Ablauf, mal eben is Ausland fliegt (Urlaub). Nicht, dass ich ueberhaupt einen Sinn in dieser Frist sehe
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.07 05:47 von Ryuusui.)
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03.07.07 05:44 |
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Ryuusui
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Dann darfst du eben nicht mehr fahren! (Mach' mir bitte keinen Vorwurf, ich finde die Regel genauso bescheuert!)
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03.07.07 08:36 |
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Bitfresser
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
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03.07.07 09:36 |
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