kaiōsei
Beiträge: 4
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Beitrag #1
Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
Salut!
Ich bin der Chris und neu hier!
Ich hab auch gleich ne kurze Frage zum Working Holiday Visum; vielleicht kennt ja sogar jmd die Antwort
Ich würd gern wissen, ob das Visum für 12 Monate ab Zeitpunkt der Ausstellung oder ab Einreise gültig ist. Und im ersten Fall, bis wann die Einreise spätestens erfolgen muss.
Vielen Dank schon mal und noch einen herbstlichen Samstag!
Chris
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02.11.13 15:30 |
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Hellstorm
Beiträge: 3.925
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Beitrag #2
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
Hallo und willkommen im Forum.
Du kannst natürlich ein Jahr ab Einreise in Japan bleiben. Sonst wäre das ja etwas komisch.
Allerdings musst du bis spätestens 1 Jahr (oder so) nach der Ausstellung einreisen.
やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
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02.11.13 16:16 |
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Netheral
Beiträge: 249
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Beitrag #3
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
Hallöle^^ Da ich ebenfall ein Work & Travel nächstes Jahr vorhabe hab ich mich ein wenig genauer damit beschäftigt.
Man kann bis zu 1 Jahr nach Austellung des Visums in Japan einreisen. Nach Einreise hat man dann genau 1 Jahr Zeit bis man wieder Ausreisen muss. Wenn man zwischen durch das Land verlassen will muss man ein Re-Entry Formular / Visum (wie es genau heißt hab ich leider nicht im Kopf) beantragen, da sonst das Work & Travel Visum verfällt.
lg Netheral
EDIT: Hmm da war Hellstorm wohl schneller^^
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.13 16:19 von Netheral.)
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02.11.13 16:19 |
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kaiōsei
Beiträge: 4
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Beitrag #4
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
Hi Hellstorm, Danke fürs Willkommen und Danke für die schnelle Antwort!
Ich hab grad meine Frage nochmal gelesen und gemerkt, dass ich die nicht sehr gut gestellt hab.
Ich meinte, dass ich gern wissen würde, ob die 12 Monate erst nach Einreise zu laufen beginnen oder schon ab dem Tag der Erteilung, womit man dann nur noch zB 6 Monate Aufenthalt in Japan hätte, wenn man erst ein halbes Jahr nach Erteilung einreist. Und falls es erst ab Einreise läuft, wie lange man sich mit der Einreise Zeit lassen kann. Also zB ich beantrage das Visum im Juli, kann ich auch erst im Dezember einreisen, oder auch erst im darauffolgenden Juli oder...?
Edit: Netheral kann schneller tippen als ich. Vielen Dank, genau das wollte ich wissen
LG,
Chris
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.13 16:22 von kaiōsei.)
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02.11.13 16:21 |
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Netheral
Beiträge: 249
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Beitrag #5
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
So als "Gleichgesinnter"
Darf man fragen wo dich das Work & Travel hin verschlägt?^^
lg Netheral
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
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02.11.13 17:05 |
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kaiōsei
Beiträge: 4
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Beitrag #6
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
Darfst Du, ich kanns Dir aber nicht sagen
Ich hab mich erst vor kurzem dazu entschlossen, das Ganze in Angriff zu nehmen und ich versuch grad nen Termin dafür zu finden, spätestmöglich, weil ich erst noch mein Studium fertig machen muss, mich aber gefährlich nahe an der Altersgrenze bewege.
Ich interessier mich eher für den Süden, am meisten für Okinawa, aber das kommt nicht von Vorwissen, sondern ist einfach nur ein Gefühl . Dh kann sich dann noch ändern wenn ich mehr drüber weiß.
Was wirst Du machen? / Wohin wirst Du fahren?
LG,
Chris
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02.11.13 17:21 |
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Netheral
Beiträge: 249
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Beitrag #7
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
Ich mach erstmal Abitur fertig und flieg dann rüber.
Ich werd das als Backpacking-Tour quer durch Japan verpacken. Das gibts eh schon einen Thread von mir dazu. Hier.
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
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02.11.13 17:23 |
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Hellstorm
Beiträge: 3.925
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Beitrag #8
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
@Netheral: das mit der Wiedereinreiseerlaubnis hat sich mit der neuen Ausländerkarte erledigt, das gibt es nicht mehr.
@kaiōsei: ja, so habe ich das auch gemeint. Du beantragst es am 1.8., reist am 1.1. ein und kannst dann bis 31.12. bleiben. Spätestens kannst du bis zum 31.7. einreisen, wonach du dann 30.7. bleiben kannst.
やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
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02.11.13 17:34 |
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Netheral
Beiträge: 249
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Beitrag #9
RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
(02.11.13 17:34)Hellstorm schrieb: @Netheral: das mit der Wiedereinreiseerlaubnis hat sich mit der neuen Ausländerkarte erledigt, das gibt es nicht mehr.
Ach cool^^ Gut zu wissen danke
g Netheral
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
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02.11.13 17:51 |
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kaiōsei
Beiträge: 4
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RE: Working Holiday (Einreisezeitpunkt <-> Dauer)
(02.11.13 17:34)Hellstorm schrieb: @kaiōsei: ja, so habe ich das auch gemeint. Du beantragst es am 1.8., reist am 1.1. ein und kannst dann bis 31.12. bleiben. Spätestens kannst du bis zum 31.7. einreisen, wonach du dann 30.7. bleiben kannst.
Ok, passt. Dann hab ich Dich nur missverstanden. Danke!
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02.11.13 18:30 |
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