(17.08.12 12:53)Hachiko schrieb: vorbeilassen wollte. Einem Verkehrszeichen
hingegen kann man keine Boshaftigkeit attestieren.
Oh, sag das nicht.
Ich bin damals öfters den Usui-Paß raufgefahren nach Karuizawa. Der ist großzügig ausgebaut und hat oben ein paar Serpentinen, und da haben die als Prävention gegen 居眠り運転 (vorher ist man schon an Dutzenden von Polizeipuppen vorbeigefahren) eine Frauenschreimaschine aufgestellt. Nach Einbruch der Dunkelheit hat dieses Gerät jedes einzelne Auto angeschrien, sehr realistisch nach Art eines Schreis einer zu Tode erschreckten Frau.
Als ich das erstemal da in tiefer Nacht vorbeikam, habe ich (typisch henna Gaijin) angehalten, どうしました gerufen und geschaut, was da los ist. Erst als diese Maschine ein paar andere Autos auf identische Weise angeschrien hatte, dämmerte mir, was das war.
Entschuldigung. ein solches Verkehrssignal empfinde ich durchaus als aggressiv, es hat mich dazu verleitet, an einer gefährlichen Stelle anzuhalten, und so was kann man, da das z.B. im Alpenraum völlig unvorstellbar wäre, als Indiz für ein demgegenüber abweichendes Schlafverhalten werten.