Hallo,
wenn ich mich kurz vorstellen darf: Ich bin ein 23-jähriger Student, der Latein und Altgriechisch studiert. Da mich Sprachen schon seit vielen Jahren interessieren und ich seit der Kindheit gegenüber der japanischen Sprache eine große Sympathie hege (bin ein großer Fan der Firma Nintendo: Mario/ Pokemon
), habe ich mich vor einer Woche entschlossen, in den Semesterferien etwas Japanisch zu lernen.
Ich lerne derzeit die Hiragana-Schrift mit der Heisig-Methode. Ihr könnt meine Frage also gerne in Rōmaji beantworten
Nun ist es aber so, dass ich sprachlich derart interessiert bin, dass ich vier grammatische Fragen im Voraus habe, die mir für's Praktische wenig bringen, da ich ja erst einmal einfache Satzstrukturen lernen will. Um meinen sprachwissenschfatlichen Wissensdurst zu befriedigen, möchte jetzt die wichtigste und umfangreichste Frage stellen, um einfach einen interessanten Vergleich der japanischen Sprache gegenüber dem Deutschen bzw. den Altsprachen zu. Also keine Sorge: Ich bin nach den Fragen wieder vernünftig und werde wieder das Alphabet lernen!
Ich will die Frage unter folgendes Leitmotiv stellen: Stellen sich den Lernenden der japanischen Sprache auch derartige Fragen oder ist die Grammatik in dieser Hinsicht einfacher?
Da der erste Fragenkomplex aber dreimal so groß ist wie die anderen drei Fragen zusammen, möchte ich die restlichen kleinen Fragen nur stellen, wenn solche mühseligen (vielleicht auch unnötigen?) Fragestellungen im Forum hier erwünscht sind.
Um so verständlich wie möglich zu sein, teile ich die Aspekte in sechs sehr kleine Bereiche. Es handelt sich bei meiner Frage um die Konstruktion der
Verben des Befehlens (lateinisch: Verba iubendi;
befehlen/ verbieten/ (ver)hindern, zwingen).
1. Diese sind besonders interessant, weil sie sowohl
nominal als auch mit
Infinitiv konstruiert werden können (im Japanischen genauso?):
Ich erlaube/ verbiete dir das . Ich hindere dich daran.
Ich erlaube/ verbiete dir, ein Buch zu lesen. Ich hindere dich daran/ zwinge dich, ein Buch zu lesen.
2. Diese Verben können sowohl mit, als auch ohne den
Adressaten (seltener) stehen . (
Ich befehle dir das./ Ich befehle das.).
Interessant dabei ist, dass im Deutschen der Adressat des Befehls/ Verbots
einerseits mit Dativ (bei
befehlen/ verbieten),
andererseits mit Akkusativ (
hindern, zwingen) angegeben wird (
im Lat. alle mit Akkusativ - wie sieht das im Japanischen aus?)
Ich befehle/ verbiete Dir, ein Buch zu lesen.
Ich zwinge dich ein Buch zu lesen./ Ich hindere dich daran, ein Buch zu lesen.
(Te iubeo/ veto/ prohibeo/ cogo librum legere.)
3. Daraus resultiert, dass im Passiv die Verben im Deutschen je nach Verb unpersönlich oder persönlich, im Lateinischen immer
persönlich konstruiert werden - wie sieht es im Japanischen aus?:
Mir
wird erlaubt verboten, das Buch zu lesen.
Ich werde gehindert/ gezwungen, ein Buch zu lesen.
(lat. immer iubeor/ vetor/ prohibeor cogor librum legere)
4. Wir kehren zurück ins Aktiv: Wenn im Lateinischen
der Adressat des Befehls/ Verbots nicht genannt ist, steht i. d. R. der Infintiv im Passiv (also "Ich befehle,
dass ein Buch
gelesen wird" statt "ich befehle, ein Buch
zu lesen" (wie im Japanischen?)
5. Wenn man sich im Deutschen des Aktivs bedient und dabei anstelle der "zu"-Konstruktion den Infinitiv substantiviert, steht die
Ergänzung des Infinitivs im Genitiv (Verb als Verbalsubstantiv): "
Ich verbiete das Lesen des Buches" statt "
ich verbiete, das Buch zu lesen (wie im Japanischen?)
6. Darüber hinaus: Wie wird den förmlich in Gesetzestexten "Es ist verboten, ..." formuliert bzw. auf Schildern Ausdrücke wie "
Betreten verboten!"?
Haltet mich bitte nicht für verrückt, ich finde solche Fragestellungen einfach total interessant
Nun schon mal vielen Dank, wer sich die Mühe macht, diesen Post durchzulesen.