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Firma in DE, Wohnen in JP
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Nax


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Beitrag #1
Firma in DE, Wohnen in JP
Hallo,

ich habe schon hier und da einiges gelesen und doch hab ich immernoch interessante Fragen.

Aktuell bin ich Selbstständig und lebe in Deutschland. Ich bin Programmierer (iOS, OSX und Web).

Ich entwickle und vertreibe Software. Alles mit dem Internet.

Nun wollte ich mir mal einen Tapetenwechsel gönnen, und dachte daran mir für mehrere Wochen Japan anzuschauen und evtl. dort auch länger zu bleiben.

Ich hatte es mir so gedacht, das meine Firma einfach erstmal in Deutschland bleibt, da aktuell hier das alles automatisch läuft. Steuern, Abrechnung usw.

Finanziell hätte ich im ersten Step damit auch keine Probleme.

Wie ist das aber, wenn ich nun sage, ich will länger in Japan bleiben?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.12 18:52 von Nax.)
09.09.12 18:51
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global mind


Beiträge: 173
Beitrag #2
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
Wie lange ist laenger? Wenn du laenger als 3 Monate in Japan bleiben moechtest, brauchst du ein Visum.
Eine Uebersicht ueber die verschiedenen Visa und deren Vorraussetzungen findest du hier: http://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/long/index.html
10.09.12 02:23
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Nax


Beiträge: 5
Beitrag #3
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
(10.09.12 02:23)global mind schrieb:  Wie lange ist laenger? Wenn du laenger als 3 Monate in Japan bleiben moechtest, brauchst du ein Visum.
Eine Uebersicht ueber die verschiedenen Visa und deren Vorraussetzungen findest du hier: http://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/long/index.html

Na ich meine aus beruflicher Sicht.

Das mit dem 90 Tage Visum, 180 Tage Visum und irgendwelchen Working Holidays habe ich nun bereits gelesen, wobei mir letzteres noch etwas unverständlich ist.

Aber das mit der Firma ist ja glaub ne andere Sache.

Folgendes Szenario schwebt mir im Kopf rum.

Ich als Unternehmer (selbstständig, Einzelunternehmen) fahre nach Japan und mache dort quasi erstmal Urlaub. Es gefällt mir so sehr, das ich sage, ich nehme mir eine kleine Wohnung und wohne da nun, habe Internet zum Arbeiten und gut ist.

Problematisch sind jedoch einige dinge.
  1. Was würde passieren, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelde?
  2. Wie ist das für das Visum, wenn ich einfach nur selbstständig bin? Kann mein eigenes Unternehmen mir die Voraussetzung erfüllen?
10.09.12 06:08
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global mind


Beiträge: 173
Beitrag #4
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
Ob du die Vorraussetzungen fuer ein Visum erfuellst, koennen dir nur die japanischen Behoerden (Botschaft/Konsulat/Immigrationsbehoerde) sagen. Da wuerde ich einfach mal nachfragen, vor allem in deinem speziellen Fall.

Rechtlich gesehen arbeitest du ja nicht in Japan und die Steuern werden in Deutchland abgefuehrt, nehme ich an. Unter den Umstaenden duerfte es nicht ganz einfach sein, zu belegen, dass du in der Lage bist deinen Lebensunterhalt in Japan zu bestreiten. Denke, dass es eher schwierig sein bzw. mit viel (buerokratischem) Aufwand verbunden sein wird. Ist aber alles nur Spekulation.
10.09.12 08:19
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Narutoforever


Beiträge: 123
Beitrag #5
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
Sagen wir es so, die Steuerbehörden interessiert es am meisten, wo bu wohnst. Damit du die Steuern in Deuschland abführend kannst, musst du dich eine bestimmte Zahl von Tagen (steht im Gesetz wie viele genau) ständig in Deutschland aufhalten.

Wenn du aber deine Steuern in Deutschland bezahlst, dann bist du für die Japaner von dem Visum her uninteressant. Generell freut man sich in jedem Land über einen Mitbürger, der Steuern zahlt.

Ich bin mir sicher, dass es mit Japan ein bilateralles Abkommen über die Stuern gibt.

Wenn du in manchen Ländern (z.B. USA) eine bestimmte Summe an Geld investierst, dann bekommst du auch sofort und ohne Probleme ein Visum. Ist aber schon im Bereich 500.000$, wenn nicht sogar 1 Mio. Ob Japan sich daran orientiert, ist mir nicht bekannt. Du brauchst also den Text des jap. Immigrationsgesetzes (min) oder tatsächlich noch besser Info vom Konsulat. In Deuschland muss man schon Sushikoch sein oder so in etwa, sie sind sehr willkommen:-)

Also dein Fall musste gemäß der obigen Liste investor/business manager sein.

Aber wo ein Wille ist...

Gehe erst Mal nach Japan, vermisse alles, was du in Deutschland nur vermissen kannst (das Brot, das Bier) und dann reden wir wieder (lol).

Normalerweise komme ich mit dem Text eines Gesetzes klar, also muss du mir schon den Text des Ausländergesetzes in Japan irgendwie organisieren. Japan ist ein Land, was sich vom Gesetz her seht stark an Westeuropa orientiert, aber Spekulationen helfen dir nicht weiter.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.12 09:58 von Narutoforever.)
10.09.12 09:45
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Nax


Beiträge: 5
Beitrag #6
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
(10.09.12 09:45)Narutoforever schrieb:  Sagen wir es so, die Steuerbehörden interessiert es am meisten, wo bu wohnst. Damit du die Steuern in Deuschland abführend kannst, musst du dich eine bestimmte Zahl von Tagen (steht im Gesetz wie viele genau) ständig in Deutschland aufhalten.

Wenn du aber deine Steuern in Deutschland bezahlst, dann bist du für die Japaner von dem Visum her uninteressant. Generell freut man sich in jedem Land über einen Mitbürger, der Steuern zahlt.

Ich bin mir sicher, dass es mit Japan ein bilateralles Abkommen über die Stuern gibt.

Wenn du in manchen Ländern (z.B. USA) eine bestimmte Summe an Geld investierst, dann bekommst du auch sofort und ohne Probleme ein Visum. Ist aber schon im Bereich 500.000$, wenn nicht sogar 1 Mio. Ob Japan sich daran orientiert, ist mir nicht bekannt. Du brauchst also den Text des jap. Immigrationsgesetzes (min) oder tatsächlich noch besser Info vom Konsulat. In Deuschland muss man schon Sushikoch sein oder so in etwa, sie sind sehr willkommen:-)

Also dein Fall musste gemäß der obigen Liste investor/business manager sein.

Aber wo ein Wille ist...

Gehe erst Mal nach Japan, vermisse alles, was du in Deutschland nur vermissen kannst (das Brot, das Bier) und dann reden wir wieder (lol).

Normalerweise komme ich mit dem Text eines Gesetzes klar, also muss du mir schon den Text des Ausländergesetzes in Japan irgendwie organisieren. Japan ist ein Land, was sich vom Gesetz her seht stark an Westeuropa orientiert, aber Spekulationen helfen dir nicht weiter.

Jo alles klar -

Im groben kann man also davon ausgehen, das es erst interessant für Japan wäre, wenn ich den Steuern zahlen würde. Da wäre es interessant zu wissen, ob man einfach eine Niederlassung in Japan eröffnen könnte, um gewählte Produkte, die sowieso Multilingual angeboten werden, dort direkt vor Ort auch anzubieten.

Ich denke ich werde dem Konsulat mal eine E-Mail schreiben. Evtl. haben die genaueres.
10.09.12 19:04
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global mind


Beiträge: 173
Beitrag #7
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
(10.09.12 19:04)Nax schrieb:  Da wäre es interessant zu wissen, ob man einfach eine Niederlassung in Japan eröffnen könnte, um gewählte Produkte, die sowieso Multilingual angeboten werden, dort direkt vor Ort auch anzubieten.

Als "Investor" kann man auch sein Business in Japan starten, allerdings benoetigst du dafuer, wenn ich mich richtig erinnere Investitionskapital und einen Buergen. Wie hoch die zu investierende Summe sein muss, weiss ich nicht mehr, geht aber in die von Narutoforever angedeute Richtung.

Wuerde mich freuen, wenn du die Auskunft des Konsulates hier veroeffentlichst (muss ja nicht im Wortlaut sein).
11.09.12 01:55
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chochajin


Beiträge: 365
Beitrag #8
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
Um ein Apartment zu mieten oder Internet zu beantragen, brauchst du eine ARC (seit Juli: Residence Card). Diese bekommst du als "Tourist" aber nicht.
Es gibt die Möglichkeit eines "self-sponsored" Visums, aber ob du die Voraussetzungen erfüllen würdest, kann ich dir auch nicht so genau sagen.

Ich würde dir raten, dich bei GaijinPot anzumelden und dort einen Thread zu eröffnen bzw. den User "Glenski" direkt zu fragen. Keiner kennt sich besser mit Visums-Angelegenheiten aus!
Was die deutsche Seite (Abmeldung etc.) betrifft, wird aber auch er dir nicht weiterhelfen können ...

Leben und Reisen in Japan: https://zoomingjapan.com

Verkaufe jap. Bücher, Manga, Doujinshi, Souvenire und mehr:
https://cho-sales.livejournal.com
11.09.12 02:10
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Nax


Beiträge: 5
Beitrag #9
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
(11.09.12 01:55)global mind schrieb:  
(10.09.12 19:04)Nax schrieb:  Da wäre es interessant zu wissen, ob man einfach eine Niederlassung in Japan eröffnen könnte, um gewählte Produkte, die sowieso Multilingual angeboten werden, dort direkt vor Ort auch anzubieten.

Als "Investor" kann man auch sein Business in Japan starten, allerdings benoetigst du dafuer, wenn ich mich richtig erinnere Investitionskapital und einen Buergen. Wie hoch die zu investierende Summe sein muss, weiss ich nicht mehr, geht aber in die von Narutoforever angedeute Richtung.

Wuerde mich freuen, wenn du die Auskunft des Konsulates hier veroeffentlichst (muss ja nicht im Wortlaut sein).

Hab dem Konsulat bereits geschrieben und warte nur noch auf Antwort. Sobald ich mehr weiss - werde ich es hier posten :-)

(11.09.12 02:10)chochajin schrieb:  Um ein Apartment zu mieten oder Internet zu beantragen, brauchst du eine ARC (seit Juli: Residence Card). Diese bekommst du als "Tourist" aber nicht.
Es gibt die Möglichkeit eines "self-sponsored" Visums, aber ob du die Voraussetzungen erfüllen würdest, kann ich dir auch nicht so genau sagen.

Ich würde dir raten, dich bei GaijinPot anzumelden und dort einen Thread zu eröffnen bzw. den User "Glenski" direkt zu fragen. Keiner kennt sich besser mit Visums-Angelegenheiten aus!
Was die deutsche Seite (Abmeldung etc.) betrifft, wird aber auch er dir nicht weiterhelfen können ...

Sobald ich Antworten vom Konsulat habe und evtl. weitere Fragen, werde ich auf den Glenski zurückkommen.

Was die deutsche Seite betrifft. Ich hätte auch kein Problem damit hier weiter einen Wohnsitz zu halten, aber ohne wäre halt sparsamer hoho.
11.09.12 07:38
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Nax


Beiträge: 5
Beitrag #10
RE: Firma in DE, Wohnen in JP
Hier die Antwort vom Konsulat :-)

Zitat:vielen Dank für Ihre Mail.

Es freut uns, von Ihrem Intersse an Japan zu hören.
Die Voraussetzungen für ein berufliches Visum in Japan sind allerdings sehr streng und sehr begrenzt. Es gibt keine Visumskategorie für Selbständige.

Sollten Sie also ein Berufsvisum anstreben (die Alternative des Studentenvisums kommt, vermute ich, für Sie nicht in Frage), müssen Sie in Japan einen Arbeitgeber finden, der Sie einstellt. Ein abgeschlossener Vertrag ist Grundvoraussetzung. Zudem muss der Arbeitgeber (und Sie auch) in Japan diverse Unterlagen bei der Immigration Office einreichen, die dort geprüft werden. Passieren Sie dieses Prüfungsverfahren, bekommen Sie ein "Certificate of Eligibility" ausgestellt. Mit diesem Certificate, einem Passfoto, Ihrem gültigen Pass kommen Sie dann zu uns und füllen das Antragsformular aus.

Da die Immigration Office eine eigene Behörde ist, kann ich Ihnen zu den nötigen Dokumenten und Verfahrensweisen leider nichts näheres erläutern. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Immigration Office.
http://www.immi-moj.go.jp/english/
17.09.12 18:37
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