MM
Beiträge: 174
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Beitrag #1
Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Bis jetzt hatte ich Glück und bin an der Grenze nie nach dem Inhalt meines Koffers gefragt worden.
Was habe ich in der Regel eingepackt?
- Ein Mehrkorn-Brot vom Bäcker
- mehrere Geflügel(!)-Salami
- 1-2 Flaschen Wein
- jede Menge Tic-Tac, Gummibärchen und Schokoladen-Artikel
Sollte ich bei meiner nächsten Reise im April einiges aus dem Koffer draußen lassen?
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12.03.06 15:36 |
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Ex-Mitglied (AU)
Gast
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Beitrag #2
RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Könnten wir die Diskussion hier weiterführen:
showthread.php?tid=1540
Oder geht es hier um Einführungsrestriktionen? Dann bitte den Threadnamen ändern.
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12.03.06 15:39 |
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MM
Beiträge: 174
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Beitrag #3
RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Nee, ich hab ja schon geschrieben, was ich einpacke.
Nur: bekomme ich mal ne Kofferkontrolle, sind diese Sachen auch erlaubt?
Wo kann man das auf Deutsch oder Englisch nachlesen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 18:00 von MM.)
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12.03.06 17:59 |
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cornix
Beiträge: 79
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Beitrag #4
RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Also an sich wuerde ich als erste hier mal nachsehen.
http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/zoll.html
also mit dem Wein solltest du schonmal keine Probleme haben, wenn es bei bis zu 3 Flaschen bleibt.
Bzw hab ich hier noch was gefunden:
http://forum.rpg-kingdom.de/forum/archiv...40976.html
Zitat: Hmm .. ich offenbare die mal mein Wissen bzw. das meines Buches ^^
Zollfreie Einfuhr:
1. Persönliche und beruflich benötigte tragbare Gegenstände
(ich erkläre jetzt nichts näheres zu den beruflichen Sachen)
2. Alkohol: bis zu 3 Fl. (je ca. 0,75 l)
3. Tabak: 400 Zigaretten oder 500g Tabak, 100 Zigarren
4. Parfüm: 2 Unzen
5. Andere Waren: im Wert bis zu 200.000 Yen. Es werden aber nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstandgezählt.
6. Gebrauchte Haushaltsgegenstände
7. Autos und Boote: (gehe ich auch nicht näher drauf ein)
Illegale Drogen, Opiate und Bücher mit pornografischem Inhalt sind natürlich verboten.
Zusätzlich zu den üblichen Freimengen dürfen Mitbringsel bis zu einem Wert von 180 € zollfrei eingeführt werden. Zusätzliche Waren mit einem Wert bis nochmals 215 € müssen pauschal bis 20 % verzollt werden.
Für einige Waren wird auch eine 15 %ige Einfuhrumsatzsteuer verlangt.
Es gilt: Bei der Einreise nach Japan wird das Gepäck so gut wie gar nicht kontrolliert.
Weitere Fragen sollte dir der japanische Fremdenverkehrsverband beantworten können.
http://www.jnto.go.jp
The circle of hatred continues unless we react. [Zack De La Rocha]
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 18:08 von cornix.)
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12.03.06 18:05 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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Beitrag #7
RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Zitat:Es gilt: Bei der Einreise nach Japan wird das Gepäck so gut wie gar nicht kontrolliert.
Nichts für ungut, wer das glaubt ist ein Narr.
Aber wegen der 4. oder 5. Flasche Wein macht da trotzdem keiner Ärger.
If you have further questions ...
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12.03.06 22:31 |
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MM
Beiträge: 174
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Beitrag #8
RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Also kann ich Lebensmittel (darum ging es mir letztendlich) bedenkenlos mitnehmen, ohne diese mit Geschenkpapier und Schleifen ( ) als "omiyage" tarnen zu müssen?
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12.03.06 22:43 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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Beitrag #9
RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
Bei frischen Lebensmitteln must Du vorsichtig sein.
If you have further questions ...
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12.03.06 23:02 |
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Ex-Mitglied (AU)
Gast
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RE: Erlaub oder nicht: Omiyage 2006 nach Japan
@MM: Du kannst Deine Lebensmittel, einschliesslich der Salami bedenkenlos mitnehmen. Sollte es Dir um Informationen i. S. Vogelgrippe gehen, kannst Du Dich über die offiziellen Seiten der jeweiligen Ämter schlau machen ... und Du wirst sehen: Deine Wurst birgt keine Gefahren
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12.03.06 23:04 |
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