Robato
Beiträge: 169
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Beitrag #1
Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Hallo!
Meine Frau hat einen deutschen Fuehrerschein beantragt, da sie ihren japanischen Fuehrerschein nicht mehr in Deutschland benutzen darf.
Als wir nun bei der Fuehrerscheinstelle einen deutschen Fuehrerschein beantragten, wurde uns gesagt, dass ihr jap. Fuehrerschein eingezogen wird, wenn sie den Deutschen abholt. Der Japanische wuerde dann an die Botschaft geschickt werden.
Nun sind wir etwas irritiert, da meine Frau natuerlich nur ungern ihren japanischen Fuehrerschein verlieren will. Denn wenn sie wieder einmal in Japan ist, dann ist ja ihr deutscher Fuehrerschein auch wieder nur begrenzt gueltig. Und der jap. Fuehrerschein dient ja in Japan auch mit als Ausweisdokument.
Ich habe mich auch bei der Botschaft erkundigt, ob man den jap. Fuehrerschein nicht wieder zurueckbekommen kann. Zuerst sagte man uns, man muesse es schriftlich begruenden, warum meine Frau auf den japanischen Fuehrerschein angewiesen sei. Spaeter hiess es dann nur noch man wuerde uns den Fuehrerschein zuruecksenden, falls wir uns telefonisch melden und wir sollten auf der Fuehrerscheinstelle auch sicherstellen, dass der jap. Fuehrerschein auch wirklich zur Botschaft geschickt wird.
Also auf mich persoenlich hat das alles einen ziemlich unserioesen Eindruck gemacht.
Bis vor circa einem reichlichen halben Jahr war das wohl auch noch anders geregelt und man konnte den jap. Fuehrerschein behalten.
Ich wollte nun gern wissen, ob hier im Forum schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat und mir weiterhelfen kann?
Vielen Dank!
Sports Bakka... wenn schon Sport, dann dieser *^-^*
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21.06.07 00:50 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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Beitrag #2
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Zitat:Am besten geht man zur zuständigen Behörde in Japan, sagt, man habe seinen Führerschein verloren und lässt sich einen neuen machen: et voilà, die Anzahl der Fahrzeugführerungsberechtigungen hat sich verdoppelt.
Weißt Du aus Erfahrung, ob das wirklich so einfach geht? Ich meine, was macht denn die Botschaft mit dem Führerschein?
If you have further questions ...
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21.06.07 07:57 |
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kage
Beiträge: 187
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Beitrag #3
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
was bikkuri mit der "verdoppelten Anzahl" meint versteh ich nicht ganz, aber ich hätte auch etwas in der Art empfohlen.
Wobei es dafür jetzt wohl schon zu spät ist?
Also: japanischen Führerschein als verloren melden, deutschen Führerschein beantragen. Dann kann auch keiner eingezogen werden.
Ich habe einen Bekannten, der auf diese Art seine beiden Pässe (deutsch und brasil.) behalten hat. Den brasilianischen Pass hat er regelmäßig verlängert. Es sind zwar schon viele Datenbanken vernetzt, aber anscheinend doch noch nicht alle.
D.h. es wäre zu hoffen, dass auch eine Führerscheinbehörde in Japan noch nicht mit der japanischen Botschaft in D Datenabgleich betreibt.
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21.06.07 08:14 |
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Robato
Beiträge: 169
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Beitrag #4
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
@ bikkuri:
Eine Bekannte meiner Frau hatte im November 2006 ihren deutschen Fuehrerschein beantragt und durfte den Japanischen behalten.
Und als wir letzte Woche auf der Fuehrerscheinstelle waren, da sagte uns die Mitarbeiterin, dass dies eine ganz neue Regelung sei.
Meine Frau ist meistens fuer laengere Zeit in Japan. Ich kann mich nicht mehr ganz genau daran erinnern, aber ich glaube, dass die Botschaft mir sagte, sie koenne mit dem deutschen Fuehrerschein (+ Uebersetzung) maximal 3 Monate in Japan fahren.
Und aus Kostengruenden wollen wir eigentlich nicht extra wieder einen japanischen Fuehrerschein beantragen. Ihr jetziger ist noch nicht mal 2 Jahre alt.
Sports Bakka... wenn schon Sport, dann dieser *^-^*
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21.06.07 13:16 |
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mizu
Beiträge: 116
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Beitrag #5
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Den japanischen Führerschein zu "verlieren" ist noch günstiger. Ich habe meinen ersten Personalausweis "verloren" da ich ihn aus sentimentalen Grnden behalten wollte. Einfach eine Verlusterklärug unterschreiben und gut ist. Das kostet nichts und ist mit fast keinem Aufwand verbunden.
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23.06.07 13:18 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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Beitrag #6
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
(23.06.07 03:33)bikkuri schrieb:@bitfresser
Ja, das weiß ich aus eigener Erfahrung. ...
Das ist gut zu wissen. Leider ist alles, was ich dazu weiß, Höhrensagen.
(23.06.07 03:33)bikkuri schrieb:Dt. Führerschein in Japan: Man kann mit dem. dt. Führerschein und dem Übersetzungswisch für ein Jahr in Japan ein Fahrzeug führen, danach muss man den japanischen benatragen. Reist man während dieser Zeit aus und hernach wieder ein, so gilt der Zeitpunkt der Wiedereinreise als neues Datum. Der übersetzte Führerschein ist unbegrenzt gültig.
Das kann ich bestätigen, denn so mache ich das seit ca. 6 Jahren.
If you have further questions ...
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24.06.07 15:28 |
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Ryuusui
Beiträge: 278
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Beitrag #7
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Zwischen Ausreise und Wiedereinreise muessen aber mind. 3 Monate (oder 6) vergangen sein.
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25.06.07 01:09 |
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uskar
Beiträge: 3
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Beitrag #8
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
@Robato + @bikkuri:
meine japanische Freundin hatte am 21.12.2006 ihren deutschen Führerschein bekommen, ca. 4 Wochen nach dem Antrag. Beim Antrag hatte man ihr schon gesagt, dass sie Ihren jp. FS abgeben *muss* ("man könne nur einen haben").
Man hatte uns auf Nachfrage versichert, dass für einen Urlaub die Aushändigung des jp. FS kurzfristig ("2-3 Tage") beantragt werden kann. Den dt. FS muss man dann aber quasi als Pfand abgeben, bis man wieder den jp FS auf dem LRA abgibt.
Nach Rückfragen bei Bekannten und Infos von der Konsulatwebsite vermuten wir nun:
Diese seltsame Willkür ist vermutlich individueller Ermessensspielraum des gewährenden Beamten.
Da ich selbst nur die übelsten Erfahrungen mit solchen beamtenbasierten Prozessen habe, pfeife ich mir eins und
danke allen, die hier kostensparende Tips geben können.
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28.06.07 21:22 |
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mizu
Beiträge: 116
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Beitrag #9
RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
Zitat:pfeife ich mir eins und danke allen, die hier kostensparende Tips geben können.
Wie vorher schon ein Mal geschrieben: den japanischen Fuehrerschein einfach "verlieren". Sollte es sich da genauso verhalten wie mit anderen behoerdlichen Angelegenheiten (wo von ich ausgehe), ist eine Unterschrift auf der Verlusterklaerung aussreichend, um die deutsche Fehrerlaubnis zu erhalten.
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01.07.07 14:05 |
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Ryuusui
Beiträge: 278
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RE: Deutscher Fuehrerschein fuer Japanerin
(01.07.07 10:22)bikkuri schrieb: (25.06.07 07:09)Ryuusui schrieb:Zwischen Ausreise und Wiedereinreise muessen aber mind. 3 Monate (oder 6) vergangen sein.
Das ist irrelevant, denn man bekommt keinen japanischen Führerschein für seinen deutschen ohne ARC.
Muss ich das jetzt verstehen? Ohne ARC kann ich eh' kein Jahr in Japan bleiben, wo ist da die Relevanz?
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02.07.07 01:05 |
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