UnDroid
Beiträge: 392
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
http://www.japan.ahk.de/japan-tipps/lebe.../finanzen/
Also was ich jetzt herausgefunden habe benötigst du:
Ausländerkarte
Adresse
Unterschrift (evtl Inkan)
Deposit (Ersteinzahlung)
Und wenns bei der ersten Bank nicht klappt, einfach zur nächsten. Ich glaube dass größte Problem ist, dass die Mitarbeiter oft einfach nicht wissen wie das bei Ausländern abläuft.
mfg
|
|
19.03.13 15:39 |
|
Yano
Beiträge: 2.920
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Kasu, da kann ich nur sagen. das kenne ich anders.
Sowohl als Deutscher in Japan, als auch umgekehrt. Du hast einen ordentlichen Aufenthaltsstatus, eine ladefähige Adresse und ein bißchen was zur Einlage - und die Bank sagt nein? Kein Girokonto, auch nicht ohne Überziehung und mit Führungsgebühren?
Das entspricht nicht meinen Erfahrungen, auch wenn ich schon zur Genüge erlebt habe, wie Banken an geistiger Behinderung leiden.
Uns Ausländern in Tokio damals z.B. haben die Banken penetrant Kredite angeboten und bei Interesse noch vor Prüfung der Einkommensverhältnisse abgelehnt, weil sie grundsätzlich Ausländern nichts leihen.
In D ist es in meiner Umgebung derzeit besonders heftig mit dem jugendlichen grenzdebilem Bankpersonal, das gelegentlich einfach ScheiBe baut.
|
|
19.03.13 18:53 |
|
Netheral
Beiträge: 249
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(19.03.13 14:35)Kasu schrieb: [... ]Meines Wissens nach hat man als Ausländer erhebliche Probleme, in Japan ein Konto zu bekommen, außer bei der Yûcho Ginkô und der Shinsei Bank.
Was man bei der Shinsei Bank braucht, findet man hier http://www.shinseibank.com/english/powerflex/oa.html
Bei der Yûcho Ginkô bin ich mir nicht ganz sicher. Ich hatte dort zwar ein Konto, hatte aber dafür Papierkram von der Uni und es war auch sehr kompliziert, allerdings hatte ich da auch die Alien Registration Card noch nicht, musste das Konto wegen eines Stipendiums aber haben, weshalb da einige Ausnahmeregelungen in Kraft waren. Würde aber mal schätzen, dass es dieselben Unterlagen wie bei der Shinsei Bank sind.
Auch für Handyverträge u.ä. braucht man immer zusätzlich zur Resident Card noch irgendetwas weiteres offizielles, um die Anschrift zu beweisen. [...]
Also so wie ich das jetzt soweit verstanden habe brauche ich entweder eine "Aufenthaltsgenehmigung" (
Alien Registration Certificate, Residence Card, Special Permanent Resident Certificate) und ZUSÄTZLICH
noch eine Original-Rechnung von "meinen" Nebenkosten in Japan... Ich kann aber ohne eigene Wohnung keine Nebenkosten aufweißen. Das einzige "feste" was ich hätte wäre ein Bekannter in Tokyo mit eigener Wohnung.
So. Als zweites kann man ein "Resident Record" nutzen. Ich hab aber leider nichts dazu in Google gefunden. Kann mir dazu jemand was sagen?
EDIT: Also ich werde ja ein Work & Travel Visum beantragen so wie die Dinge stehen. Kann ich über dieses auch ein Konto laufen lassen?
MfG Netheral
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.13 19:58 von Netheral.)
|
|
19.03.13 19:17 |
|
Yano
Beiträge: 2.920
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Die verlangen also für ein arschnormales guthabenbasiertes Girokonto Sicherheiten wie wenn du einen Immobilienkredit beantragt hättest.
|
|
19.03.13 21:46 |
|
Kasu
Beiträge: 379
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(19.03.13 18:53)Yano schrieb: Kasu, da kann ich nur sagen. das kenne ich anders.
Sowohl als Deutscher in Japan, als auch umgekehrt. Du hast einen ordentlichen Aufenthaltsstatus, eine ladefähige Adresse und ein bißchen was zur Einlage - und die Bank sagt nein? Kein Girokonto, auch nicht ohne Überziehung und mit Führungsgebühren?
Das entspricht nicht meinen Erfahrungen, auch wenn ich schon zur Genüge erlebt habe, wie Banken an geistiger Behinderung leiden.
Uns Ausländern in Tokio damals z.B. haben die Banken penetrant Kredite angeboten und bei Interesse noch vor Prüfung der Einkommensverhältnisse abgelehnt, weil sie grundsätzlich Ausländern nichts leihen.
Ich kann hier leider (oder vielleicht auch Gott sei Dank) auch nicht aus eigener Erfahrung sprechen, aber mir haben das mehrere Personen unabhängig voneinander so erzählt. Oft wird da scheinbar auch gar nicht groß irgendwas nachgesehen, sondern gleich gesagt, nein, Ausländer bekommen hier kein Konto. Vermutlich wissen die oft nicht, wie genau das zu handeln ist.
Ansonsten ist es halt wirklich so, dass man offenbar für jeden Furz neben der Resident Card noch irgendwas anderes braucht, um die Anschrift nachzuweisen. Selbst beim Prepaid-Handy brauchte ich zusätzlich zur Karte (damals ARC) noch den Studentenausweis.
EDIT: und bitte nicht falsch verstehen, ich sage das nicht, um irgendwem den Aufenthalt madig zu machen oder so. Nur sollte man sich vorher schon im Klaren sein, dass manche Sachen im Ausland u.U. anders funktionieren oder an andere Bedingungen geknüpft sind als hier.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.13 10:27 von Kasu.)
|
|
20.03.13 06:50 |
|
Netheral
Beiträge: 249
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(20.03.13 06:50)Kasu schrieb: und bitte nicht falsch verstehen, ich sage das nicht, um irgendwem den Aufenthalt madig zu machen oder so. Nur sollte man sich vorher schon im Klaren sein, dass manche Sachen im Ausland u.U. anders funktionieren oder an andere Bedingungen geknüpft sind als hier.
Das ist mir natürlich klar^^ Ich bin auch sehr dankbar dass ich das jetzt schon mitkriege. Wäre ein echtes Problem wenn ich in Japan bin, ein Handy will... und keins kriege :O So kann ich mich gut darauf vorbereiten.
Kann ich dass eventuell so laufen lassen , dass mein Bekannter mir dort ein Handy kauft, es mir gibt , und ich dann einfach aufladen kann? Oder kann das Konsequenzen geben?
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
|
|
20.03.13 12:37 |
|
Kasu
Beiträge: 379
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(20.03.13 12:37)Netheral schrieb: Kann ich dass eventuell so laufen lassen , dass mein Bekannter mir dort ein Handy kauft, es mir gibt , und ich dann einfach aufladen kann? Oder kann das Konsequenzen geben?
Das dürfte kein Problem sein, ich kenne Leute, die das so gemacht haben und habe auch selbst schon mein japanisches Prepaid-Handy jemandem nach Japan mitgegeben.
|
|
20.03.13 15:09 |
|
Netheral
Beiträge: 249
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Kann ich dasselbe auch mit dem Konto machen? Also einen Bekannten der in Japan wohnt als "Bürgen" benutzen?
It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
|
|
20.03.13 15:59 |
|
global mind
Beiträge: 173
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Hmm... abgelehnt wurde ich bisher noch nie. Zur Kontoeroeffnung wurd benoetigt:
- Reisepass (zur Festellung der Namensschreibweise)
- ARC (oder Resident Card) (zur Festellung des Wohnsitzes und Visastatus nehme ich an)
- Inkan
- und viel viel Zeit zum Ausfuellen der Formulare
Irgendwelche Sicherheiten, Buergen oder Einkommensnachweise waren nie noetig.
|
|
22.03.13 05:57 |
|
Netheral_Guest
Gast
|
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(22.03.13 05:57)global mind schrieb: - Reisepass (zur Festellung der Namensschreibweise)
- ARC (oder Resident Card) (zur Festellung des Wohnsitzes und Visastatus nehme ich an)
- Inkan
Das Problem ist ich werde dort keinen "festen Wohnsitz" haben...
MfG Netheral
|
|
22.03.13 11:32 |
|