(15.03.13 18:28)Anonüüm schrieb: Warum nicht einfach alles in Deutschland belassen? Dort beim Finanzamt gemeldet bleiben, dort ein Konto behalten, wo die (voraussichtlich deutschen) Kunden ihr Geld einzahlen (wer will schon Geld auf ein japanisches Konto überweisen), dort einen Wohnsitz behalten. Wo man dann arbeitet und von wo aus man seine fertigen Texte per E-Mail verschickt ist ja egal, ob nun in Japan am PC oder in Deutschland oder sonstwo.
Einen Wohnsitz in Deutschland behält man bei Working Holiday und ähnlichen Aufenthalten ja ohnehin. Zumindest bei meinem Auslandsstudium war mir gesagt worden, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland nicht abmelden muss/soll, da es weniger als ein Jahr dauert. Working Holiday dauert ja auf jeden Fall weniger als ein Jahr.
(15.03.13 18:28)Anonüüm schrieb: Hat man mit Couchsurfing eigentlich einen offiziellen Wohnsitz in Japan? Kann man sich ohne überhaupt dort beim FInanzamt melden?
Davon gehe ich nicht aus, aber man muss ja nach einer bestimmten Zeit auf jeden Fall in Japan gemeldet sein, d.h. ich schätze mal die meisten, die während eines Working Holidays mehr unterwegs sind (und es gibt ja sicher ein paar solcher Backpacker-Typen...) bleiben einfach an dem Ort gemeldet an dem sie zunächst mal eine Zeit lang gewohnt haben und melden sich dann um, wenn sie woanders längerfristig wohnen. Ich wüsste allerdings auch nicht, dass in Japan bei der Anmeldung im Rathaus nach einem Mietvertrag oder so gefragt wird, wie es in Deutschland ja oft Standard ist, theoretisch könnte man dort also wohl einfach alles mögliche angeben, solange es eine real existente Anschrift ist...
Wobei ich allerdings in Deutschland eine Person kenne, die tatsächlich bei einer Couchsurfing-Adresse gemeldet war oder vielleicht sogar noch ist, allerdings war das dann Dauerzustand, weil diejenige längere Zeit keine Wohnung gefunden hat und Ausländerin war, die eben auch irgendwie einen Wohnsitz in Deutschland brauchte.