Hallo,
ich denke, einige Tipps können wir schon geben, aber das hängt natürlich auch stark vom deutschen Aufenthaltsrecht ab. Ich denke, andersherum geht es besser
Aber trotzdem meine Versuche:
Nach ihrem WH ist sie also wieder zurück nach Japan geflogen und anschließend nach einigen Monaten wieder nach Deutschland gekommen, habe ich das richtig verstanden? Nun müsste sie ja erst einmal das ganz normale Schengen-„Touristenvisum“ bekommen haben. Das möchte sie jetzt in einen normalen Aufenthaltstitel umwandeln?
Das würde aber doch bedeuten, dass sie im Moment gar keine Arbeit hat? Mit einem Touristenvisum kann man ja nicht arbeiten. Oder hat sie schon eine Stelle in Aussicht, aber dort hat sie nur ein Nettoeinkommen von 1000 Euro?
Oder aber versucht sie ihren gegenwärtigen WH-Aufenthaltstitel in einen normalen Aufenthaltstitel umzuwandeln (ohne Unterbrechung mit Rückkehr) und möchte dort weiterarbeiten, wo sie aktuell arbeitet?
Allgemein ist bei dem normalen Arbeitsvisum in D das „Problem“, dass es halt ein relativ hohes Einkommen voraussetzt. 1000€ netto ist dabei nicht ausreichend.
Es gibt aber eben die Schlupflöcher, dass man eine Arbeit bekommen kann, bei der normale Deutsche keine Qualifikation haben, oder eben nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. In der Praxis sind das daher Arbeiten, wo Japanisch gefragt ist, z.b. in einer japanischen Firma oder zum Kontakt mit japanischen Unternehmen. Da muss man sich nichts vormachen, da gibt es praktisch keine qualifizierten Deutschen, die das auf dem Niveau eines Muttersprachlers schaffen.
Allgemein scheint mir das Ausländerrecht sehr stark vom individuellen Sachbearbeiter und von der Stadt/dem Kreis abhängig sein. Orte mit einem hohen Anteil an japanischen Unternehmen wollen natürlich gerne die japanischen Unternehmen halten, von daher scheint mir dort die Bewilligung etwas großzügiger zu sein.
Von daher wäre eine Möglichkeit tatsächlich noch der Umzug. Wenn man natürlich in der Uckermark o.ä. wohnen bleiben möchte, halte ich es für ziemlich unmöglich.
Oder eben einen entsprechend gut bezahlten Beruf (+abgeschlossenes Hochschulstudium):
Zitat:Es muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 47.600 Euro vorliegen. In sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei nur 37.128 Euro, z. B. für Ärzte und Ingenieure. In diesen Fällen erfolgt eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ob das realistisch für eine junge Japanerin ist, die aktuell nur 1000€ netto verdient, sei mal dahingestellt...
Die genauen Regelungen findet man auch hier:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/D...ht/01.html
Letzte Möglichkeit: Hochzeit