shakkuri
Beiträge: 1.387
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RE: Arbeiten in Japan
Zitat:@Maya: Ich denke, Du solltest erst einmal Deine sechs Wochen im "Einhorn" abkellnern und sehen, wie es Dir überhaupt gefällt, bevor wir uns hier über Einbürgerung und Dergleichen unterhalten.
Ohne ein gewisses Maß an sprachlicher Fähigkeiten wird es wohl eher auf Küchenhilfe hinauslaufen; nicht kellnern...
接吻万歳
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12.03.06 15:20 |
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MM
Beiträge: 174
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RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Die Staatsbürgerschaft kann man ab ???10-15Jahren??? beantragen.
Nach 3 Jahre Ehe mit einem Deutschen oder 5 Jahre legal in Deutschland wohnhaft plus ausreichende Deutsche Sprachkenntnisse.
Zitat:
Ein Kind hat einen deutschen und einen japanischen Elternteil. Es wird ein lebenlang beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Bekanntestes Beispiel ist Kevin Kurani, ein Fussballsppieler aus der Bundesliga.
Kevin Kuran yi hat übrigens 3 Pässe: Von Brasilien (Geburt), Panama (Mutter) und Deutschland (Vater mit ungarischer Abstammung, der in Brasilien lebt).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 15:31 von MM.)
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12.03.06 15:28 |
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Ex-Mitglied (AU)
Gast
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RE: Arbeiten in Japan
Zitat: Ohne ein gewisses Maß an sprachlicher Fähigkeiten wird es wohl eher auf Küchenhilfe hinauslaufen; nicht kellnern...
*lol* nun ja, es liegt mir nicht immer, den Leuten die zuweilen harte Realität um die Ohren zu schlagen ... Daher habe ich es bei seiner Definition belassen.
Noch ein Nachsatz zu meinen Äusserungen der doppelten Staatsbürgerschaft: Hier habe ich mich auf Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung berufen (wie der Link zeigt). Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist natürlich etwas anderes.
Da hier wohl doch diverser Diskussionbedarf besteht, würde ich vorschlagen, weiter im existenten Thread "Einbürgerung" zu diskutieren, oder generell vielleicht einen neuen Thread zu eröffnen und dort die wichtigen Informationen mal zu bündeln.
Ma-kun .... könntest Du das übernehmen?
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12.03.06 15:31 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Zitat:Die Staatsbürgerschaft kann man ab ???10-15Jahren??? beantragen.
Nach 3 Jahre Ehe mit einem Deutschen oder 5 Jahre legal in Deutschland wohnhaft plus ausreichende Deutsche Sprachkenntnisse.
Ich hab keine Lust mich wieder rumzustreiten. Nach 3 Jahren ist höchstens die Niederlassungserlaubnis drin. Ein Recht auf Einbürgerung besteht nach 8 Jahren:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/t...spruch.htm
Solltest Du andere Fakten haben, zeige sie mir.
PS: Diese 5 Jahre ist der Zeitraum zur Erlangung der Niederlassungserlaubnis für Ausländer, die nicht mit einem Deutschen verheiratet sind.
If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 17:38 von Bitfresser.)
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12.03.06 17:32 |
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Ex-Mitglied (AU)
Gast
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RE: Arbeiten in Japan
Ich vermute MM hat dies hier gemeint:
http://www.einbuergerung.de/26_116.htm
D. h. Bifresser zitiert hier die normale Anspruchseinbürgerung und MM spricht vom Regelanspruch für Ehegatten. Soweit korrekt?
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12.03.06 17:40 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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RE: Arbeiten in Japan
Irgendwie bin ich baff. Ich hab mich noch vor knapp 2 Monaten auf dem Ausländeramt von Nürnberg eingehend mit meiner Frau beraten lassen. Zwar hat sie nicht vorgehabt sich einbürgern zu lassen, aber das Thema wurde ebenfalls (wegen dieser 6 Monatsfrist) intensiv durchgekaut. Und da war nichts mit 3 Jahren.
PS: Zumindest hatte ich mit den 5 Jahren recht
If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 18:53 von Bitfresser.)
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12.03.06 17:45 |
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shinobi
Beiträge: 920
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RE: Arbeiten in Japan
Wäre ich mit einem Ausländer verheiratet, würde ich diesen möglichst nie einbürgern lassen. Das unbegrenzte Aufenthaltsrecht hat er auch so und notfalls kann man in dessen Land leben.
Hat also auch (eigentlich nur) Vorteile.
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12.03.06 18:10 |
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cornix
Beiträge: 79
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RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Hat also auch (eigentlich nur) Vorteile.
Hehe da hast du wohl recht ^^
Ist wie die doppelte Staatsbuergeschaft, nur auf 2 Personen verteilt *lol*
The circle of hatred continues unless we react. [Zack De La Rocha]
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12.03.06 18:13 |
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Rikki-Tikki-Tavi
Beiträge: 167
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RE: Arbeiten in Japan
Du vergisst Steuern, Bewerbungen, ect...
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12.03.06 18:17 |
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Ex-Mitglied (AU)
Gast
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RE: Arbeiten in Japan
Und keiner spricht vom "Wahlrecht" *rofl*
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12.03.06 18:22 |
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