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5 Monate Aufenhalt Japan ohne Visum??
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Kikunosuke


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Beitrag #11
RE: 5 Monate Aufenhalt Japan ohne Visum??
(30.11.17 09:07)dandan schrieb:  Es gibt allerdings eine Maximalsumme die man pro Tag und Wechselstube tauschen darf. Sind glaube so ca 2500 bis 3500 Euro.

Die gibt es nicht. Ab einem Transaktionswert von 200 Man (ca. 15000 Euro) muss man sich ausweisen. Summen ab 100 Man müsstest du aber eh beim Zoll anmelden. Bei der Mizuho-Bank muss man bei einem Umtauschwert von 30 Man Fremdwährung in Yen nachweisen dass man überhaupt soviel braucht, als Reisender z.B. durch einen Reiseplan. Die Postbank tauscht nur maximal Währung im Wert von 30 Man pro Transaktion.

Als Gewohnheitstier tausche ich meine Euros immer in der Schalterhalle der Mitsubishi UFJ am Bahnhof Tokio. Da geht's nie zu und die Kurse sind auch immer etwas besser als an den Flughafen oder den Bahnhöfen.

乱世の怒りが俺を呼ぶ。
30.11.17 20:29
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Smog_sprinkles


Beiträge: 5
Beitrag #12
RE: 5 Monate Aufenhalt Japan ohne Visum??
Danke für all die lieben Antworten!

Es hat sich noch eine Frage aufgetan: Im Flugzeug bekomme ich ja diese weiße Karte, die ausgefüllt werden muss.. schreibe ich da Aufenthalt 90 Tage rein, oder gebe ich gleich die 150 Tage an, auch wenn ich noch nicht im Einwohnermeldeamt war? (war doch das Einwohnermeldeamt, wo man sich dann vorstellen muss, oder?)

LG
06.12.17 14:54
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Kikunosuke


Beiträge: 433
Beitrag #13
RE: 5 Monate Aufenhalt Japan ohne Visum??
Du musst dazu zur Einwanderungsbehörde. Im Einwohnermeldeamt ist man mit sowas überfordert.

Die Visumshoppser nach Korea oder Taiwan sind zwar ein beliebtes Mittel um die Aufenthaltsdauer wieder auf Null zu setzen, können aber auch zu genaueren Nachfragen bei der Wiedereinreise führen.

乱世の怒りが俺を呼ぶ。
06.12.17 17:30
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Smog_sprinkles


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Beitrag #14
RE: 5 Monate Aufenhalt Japan ohne Visum??
(06.12.17 17:30)Kikunosuke schrieb:  Du musst dazu zur Einwanderungsbehörde. Im Einwohnermeldeamt ist man mit sowas überfordert.

Die Visumshoppser nach Korea oder Taiwan sind zwar ein beliebtes Mittel um die Aufenthaltsdauer wieder auf Null zu setzen, können aber auch zu genaueren Nachfragen bei der Wiedereinreise führen.

ja, davon habe ich auch gehört. Aber da ich nach den zwei Monaten Südkorea nicht vorhabe, wieder nach Japan zu reisen (meine Ausbildung in Deutschland fängt im August an) werde ich da ja keine Probleme bekommen.. oder? Wie ist das, wenn man 5 Monate in Japan war und ein Jahr später zB für 2 Wochen Urlaub machen möchte, gibt es da Probleme?

LG
06.12.17 18:14
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5 Monate Aufenhalt Japan ohne Visum??
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