Hmm... also in Deutschland gibt es dazu zwei Grundsätze, und zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Prinzip der Unschuldsvermutung. Das heißt, man darf selbst bestimmen was mit den eigenen Daten geschieht und wer was von einem wissen darf. Hier spielt das Recht auf den Schutz der Privatsphäre mit hinein. Die Unschuldsvermutung ist im GG nicht ausdrücklich erwähnt, folgt aber aus der europäischen Menschenrechtskonvention (
http://de.wikisource.org/wiki/Europäisch...#Artikel_6 ). Eine Folgerung aus der Unschuldsvermutung ist, dass man eines Menschen Grundrechte nicht für längere Zeit einschränken kann, wenn man ihn nicht anklagt und ihm ein faires Verfahren gestattet. Das ist übrigens genau der Punkt, der bei Guantanamo immer kritisiert wird: Die Insassen dort haben kaum Kontakt zu anwälten und sitzen dort schon seit Jahren ein, obwohl viel von ihnen wohl unschuldig sind. Naja, über die jetzt eingesetzten Militärtribunale und deren "Verfahrensweisen" kann man ja ein andermal reden.
Worauf ich hinaus will ist folgendes: Wer glaubt, er brauche den Schutz seiner Privatsphäre und die Unschuldsvermutung nicht, und könne sich auch ohne diese Prinzipien frei bewegen und frei äußern, der ist gewaltig naiv. Das sind nicht umsonst Grundlagen des Rechtsstaats - was es bedeutet, wenn sie fehlen, sieht man sehr gut im Oscar-Preisträger-Werk "Das Leben der Anderen". Übrigens ein wirklich guter und realitätstreuer Film (meint mein Vater, und den hat die Firma auch beschattet.)
Natürlich sind Dinge wie die Vorratsdatenspeicherung oder Fingerabdrücke nur kleine Schritte - aber es sind Schritte zur Überwachung der Bürger. So wie es aussieht, wird bald die Musikindustrie an unsere Tür klopfen, weil sie wohl den Zugriff auf die VDS bekommt und dann genau weiß, wer was heruntergeladen hat
In dieser Hinsicht wünsche ich uns allen schonmal viel Spaß mit dem Anwalt.