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interessiert
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yamada


Beiträge: 957
Beitrag #1
interessiert
Ich glaube, 'interessiert' in folgenden Sätzen hat übliche Bedeutung wie 'Interesse habend',
was aber nicht zur richtigen japanischen Übersetzung führt. Oder bin ich falsch?
Für jeden Übersetzungsvorschlag danke ich im Voraus.

1. „Coupon-settlements“ nennen die Amerikaner Vergleiche, die selbsternannte Klägeranwälte mit interessierten Unternehmen aushandeln,
um zwei Ziele zu erreichen
2. Es erlaubt „opt out“-Sammelklagen, die interessierte Anwälte auch im Namen von Betroffenen erheben,
von denen sie nicht mandatiert wurden.
14.05.09 21:15
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gakusei


Beiträge: 495
Beitrag #2
RE: interessiert
Ohne den weiteren Zusammenhang kommt mir die Wahl von "interessiert" in der deutschen Vorlage an sich sehr seltsam vor. Insbesondere beim zweiten Satz hätte ich eher eine Spezifizierung wie "darauf spezialisierte Anwälte" etc. erwartet. Aber auch im ersten Satz ist mir die Bedeutung im Zusammenhang nicht ganz klar. Geht es hier um Unternehmen mit denen die Klägeranwälte im Namen der Klagenden (z.B. vom Unternehmen geschädigte Personen) den Vergleich aushandeln? Wenn ja, dann bedeutet es hier wohl "grundsätzlich dazu bereit/gewillt auf einen Vergleich einzugehen". Wie man das dann schön ins Japanische übersetzen könnte, weiß ich leider auch nicht, aber vielleicht hilft dir ja eine etwas genauere Interpretation der Bedeutung im Deutschen. Vielleicht kannst du ja noch ein bisschen mehr Hintergrund posten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.09 15:21 von gakusei.)
15.05.09 15:16
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Lori


Beiträge: 533
Beitrag #3
RE: interessiert
Nein "interessiert" ist hier keineswegs seltsam. Es bedeutet in dem Fall, dass die entsprechenden Parteien in den Fall verwickelt sind / bzw. Einfluss auf ihn nehmen wollen.

http://japanbeobachtungen.wordpress.com

16.05.09 04:27
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yamada


Beiträge: 957
Beitrag #4
RE: interessiert
Vielen Dank für eure Antwort. Ich glaube, dass ihr die Lösung dafür gegeben habt.
Die obengenannten Sätze liegen in folgendem Link:
http://www.faz.net/s/RubBE163169B4324E24...ntent.html
Der erste : an der 4. Zeile v.o. in der Spalte "kein großer Betrag"
Der zweite: an der 3. Zeile v.o. in der "Das New Yorker Gericht ermöglicht..."
Sollte es möglicherweise eine andere Erläuterung geben, sag sie mir mal bitte.
16.05.09 05:26
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Ma-kun
Thronregent

Beiträge: 2.021
Beitrag #5
RE: interessiert
Loris Erklärung ist richtig: Die Anwälte wollen Einfuss nehmen.
Als Ergänzung: vor allem der zweite Teil klingt hier sehr steif, wie eine juritsische/diplomatische offizielle Erklärung. Das ist recht typisch für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der ist der Stil dieser Zeitung unterscheidet sich von dem anderer überregionaler Tageszeitungen (die SZ würde das, denke ich, abders scheiben). Bei Satz #1 finde ich das geglückt: korrekt, offiziell und dennoch verständlich, bei Satz #2 hätte man das anders auflösen können, denke ich.
16.05.09 11:19
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gakusei


Beiträge: 495
Beitrag #6
RE: interessiert
Das ist zwar jetzt nicht mehr Gegenstand der Frage, aber ich finde die "interessierten Anwälte" auch nach Lesen des Textes noch seltsam. Ist irgendwie schwer zu erklären, aber da es sich hier um eine geschäftliche Aktivität handelt, nicht um eine privates Interesse/eine private Leidenschaft, und die Anwälte auch nicht Vertragsparteien sind (dann würde es wie im zweiten Satz passen) , fände ich eine andere Bezeichnung passender. Da es aber hier nicht drum geht den Artikel umzuschreiben, muss wohl einfach der Übersetzer der ja japanischer Muttersprachler ist wenn ich mich nicht täusche, gucken ob sich bei ihm mit der Standartübersetzung von "interessiert" ein flaues Bauchgefühl einstellt oder nicht, und das war ja der Grund aus dem die Frage hier gepostet wurde, und dann evtl. eine alternative Übersetzung wählen.

Beim ersten Satz ist es tatsächlich ein völlig normaler Gebrauch und die Interpretation (bzw. das Objekt des Interesses) so wie ich Sie oben geschrieben habe ("grundsätzlich dazu bereit/gewillt auf einen Vergleich einzugehen").
16.05.09 19:49
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interessiert
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