Danke frostschutz
Danke deiner Hilfe verstehe ich jetzt den Sinn des problematischsten Teils fuer mich.
Ich bedanke mich herzlich!!
Ich habe mir Muehe gegeben, herauszufinden, wie man draus drei Saetze machen kann.
Aber vergebens.
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(02.07.17 07:31)Binka schrieb: Was ist ESUG?
Da kann ich auch nur googeln...
http://www.bv-esug.de/esug/rechtssituation/ schrieb:Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, wurde die Insolvenzordnung weitreichend reformiert.
Erleichteriung
Sanierung
Unternehmen
Gesetz
Also ein Gesetz bzw. eine Änderung/Reform bestehender Gesetze, sprich der Insolvenzordnung (InsO).
Und damit kommen wir zu deinem Satz:
(01.07.17 16:04)Binka schrieb: Der neue Band 1 kommentiert die §§ 1-79 Inso und damit auch die zentralen Neuregelungen durch des ESUG betreffend die Antragspflicht, die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, die Vergütung desw vorläufigen insolvenzverwalters und die Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung.
Der neue Band 1 kommentiert die Paragraphen 1-79 der InsolvenzOrdnung (InsO). [ Also ein Buch das dieses Gesetz kommentiert/behandelt/erläutert/erklärt. ]
Der neue Band 1 kommentiert die zentralen Neuregelungen des ESUG. [ Das ESUG hat das InsO verändert und dies scheinbar hauptsächlich innerhalb der Paragraphen 1-79. ]
Die Neuregelungen betreffen die Antragspflicht, die Bestellung …, die Vergütung …, die Gläubigerbeteiligung …. [ Eine Auflistung der Dinge die sich durch das ESUG innerhalb der Paragraphen 1-79 verändert haben. ]
Da hätte man auch drei Sätze draus machen können.
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