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einen Absatz kann ich nicht verstehen
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Binka
Gast

 
Beitrag #1
einen Absatz kann ich nicht verstehen
Fuer meine Freundin (Sie ist eine Bibliothekerin )habe ich versucht, den folgenden Brief zu lesen. Aber den 2ten Absatz (Der neue Band 1......erläutert.) konnte ich nicht verstehen. Es liegt vielleicht daran, dass es viele Fachbegriffe gibt? Wenn jemand mir erklären könnte: auf Japanisch oder auf Deutsch einfach formliert , würde ich mich freuen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bezieher des Gesamtwerks der 2. Auflage des Münchener Kommentars zur InsO erhalten Sie heute aktuell für 4 Wochen zur Ansicht: Münchener Kommentars zur InsO, Band 1,3. Auflage 2013.

Der neue Band 1 kommentiert die §§ 1-79 Inso und damit auch die zentralen Neuregelungen durch des ESUG betreffend die Antragspflicht, die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, die Vergütung desw vorläufigen insolvenzverwalters und die Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung.
Daneben ist audh die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung erläutert.

Auch ansonsten wird Sie die 3. Auflage mit den "Münchener Argumenten" überzeugen: ein gewohnt hohes Maß an Kommentar-Qualität, inhaltlich herausragend, wissenschaftlich fundiert, voller praxisgerechter Lösungen und geschrieben von ausgewählten Spezialisten.

Besonderen Wert haben wir auf die rasche Erscheinungsweise der einzelnen Bände gelegt, Im Juli folgt Ban 2 und im September Band 3. Voraussichtlich im November 2013 wird die 3. Auflage mit Band 4 vollständig sein.

Besonderen Wert haben wir auf die rasche Erscheinungsweise der einzelnen Bände gelegt, Im Juli folgt Ban 2 und im September Band 3. Voraussichtlich im November 2013 wird die 3. Auflage mit Band 4 vollständig sein.
Die Bände 1-3 Könne nur im Rahmen des Gesamtwerks bezogen werden; Band 4 unterliegt nicht der Gesamtabnahmepflicht und ist auch einzelm beziehbar.
Bei Gesamtabnahme aller 4 Bände gilt der Vorzugspreis.

Sollten Sie wider Erwarten am Bezug der 3. Auflage dieses Großkommentars kein interesse haben, geben Sie Band 1 bitte innerhalb von 4 Wochen zusammen mit der Originalrechnung an Ihren Lieferanten zurück.

Wenn Sie diesen Ban behalten, erhalten Sie die weiteren Bände 2,3 und 4 druckfrischnach ihrem Erscheinen bis Ende 2013 zugesendet - natürlich zum vergünstigten Vorzugspreis.
01.07.17 16:04
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torquato


Beiträge: 2.823
Beitrag #2
RE: einen Absatz kann ich nicht verstehen
Hallo Binka.

Mir ist nicht klar, was Du nicht genau verstehst. Hier mal ein paar Begriffserklärungen zum Thema:

Insolvenz:
Zahlungsunfähigkeit. Die Person oder Firma kann ihre Rechnunge nicht mehr zahlen. Pleite.

InsO:
Insolvenzordnung. Ist das (ein) Gesetz, das regelt, was dann passieren soll.

Antragspflicht:
Wenn einer Firma die Insolvenz, also Pleite droht, dann _muß_ der Geschäftsführer (der Chef der Firma) das bei einem Gericht anmelden. Tut er das nicht, kann er bestraft werden. Er ist also verpflichtet (= er muß), die Insolvenz anzuzeigen (= der zuständigen Behörde mitzuteilen).

Bestellung:
Ein altmodisches/ juristisches Wort dafür, eine Person in eine Funktion einzusetzen, für eine Aufgabe zu beauftragen.

Insolvenzverwalter:
Eine von einem Gericht beauftragte Person, die die Geschäfte eines zahlungunfähigen Unternehmens übernimmt. Der Chef wird entlassen, selbst wenn es der Eigentümer ist, der Insolvenzverwalter ist der neue Chef.

Verwalterbestellung:
Die Ernennung/ Einsetzung/ Berufung des neuen Chefs.

Gläubigerbeteiligung:
Gläubiger sind die Leute, denen man Geld schuldet (weil sie daran 'glauben', daß man ihnen das Geld irgendwann zahlt). Die wollen natürlich mitreden, wenn der Kunde die Rechnungen nicht mehr zahlen kann, sie wollen beteiligt werden.

Vergütungsverordnung:
Vergütung ~ Gehalt. Der Insolvenzverwalter macht das nicht umsonst. Der will auch Geld verdienen. Um das zu regeln, gibt es eine Verordnung (~ Gesetz).

Das B in Rassismus steht für Bildung.
01.07.17 17:23
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Binka
Gast

 
Beitrag #3
RE: einen Absatz kann ich nicht verstehen
Hallo Torquato,

du hast mir schon wieder mit meiner Fragen geholfen.
Ich bin sehr dankbar.
Unglaublich, dass du so viel Zeit fuer andere opferst.

Dank deiner ausführlichen Wörtererklärungen kann ich nun fast alles verstehen..
bis auf den Teil; "die zentralen Neuregelungen durch des ESUG betreffend die Antragspflicht"

Ich kann die Konstruktion dieses Teils nicht verstehen.
Welcher Nomen ist das Bezugswort?
Welcher Teil ist der attribut, der das Bezugswort näherbestimmt ?
Was ist ESUG?

Kann jemand mir bitte helfen?

Binka



(01.07.17 17:23)torquato schrieb:  Hallo Binka.

Mir ist nicht klar, was Du nicht genau verstehst. Hier mal ein paar Begriffserklärungen zum Thema:

Insolvenz:
Zahlungsunfähigkeit. Die Person oder Firma kann ihre Rechnunge nicht mehr zahlen. Pleite.

InsO:
Insolvenzordnung. Ist das (ein) Gesetz, das regelt, was dann passieren soll.

Antragspflicht:
Wenn einer Firma die Insolvenz, also Pleite droht, dann _muß_ der Geschäftsführer (der Chef der Firma) das bei einem Gericht anmelden. Tut er das nicht, kann er bestraft werden. Er ist also verpflichtet (= er muß), die Insolvenz anzuzeigen (= der zuständigen Behörde mitzuteilen).

Bestellung:
Ein altmodisches/ juristisches Wort dafür, eine Person in eine Funktion einzusetzen, für eine Aufgabe zu beauftragen.

Insolvenzverwalter:
Eine von einem Gericht beauftragte Person, die die Geschäfte eines zahlungunfähigen Unternehmens übernimmt. Der Chef wird entlassen, selbst wenn es der Eigentümer ist, der Insolvenzverwalter ist der neue Chef.

Verwalterbestellung:
Die Ernennung/ Einsetzung/ Berufung des neuen Chefs.

Gläubigerbeteiligung:
Gläubiger sind die Leute, denen man Geld schuldet (weil sie daran 'glauben', daß man ihnen das Geld irgendwann zahlt). Die wollen natürlich mitreden, wenn der Kunde die Rechnungen nicht mehr zahlen kann, sie wollen beteiligt werden.

Vergütungsverordnung:
Vergütung ~ Gehalt. Der Insolvenzverwalter macht das nicht umsonst. Der will auch Geld verdienen. Um das zu regeln, gibt es eine Verordnung (~ Gesetz).
02.07.17 07:31
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frostschutz
Technik

Beiträge: 1.783
Beitrag #4
RE: einen Absatz kann ich nicht verstehen
(02.07.17 07:31)Binka schrieb:  Was ist ESUG?

Da kann ich auch nur googeln...

http://www.bv-esug.de/esug/rechtssituation/ schrieb:Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, wurde die Insolvenzordnung weitreichend reformiert.

Erleichteriung
Sanierung
Unternehmen
Gesetz

Also ein Gesetz bzw. eine Änderung/Reform bestehender Gesetze, sprich der Insolvenzordnung (InsO).

Und damit kommen wir zu deinem Satz:

(01.07.17 16:04)Binka schrieb:  Der neue Band 1 kommentiert die §§ 1-79 Inso und damit auch die zentralen Neuregelungen durch des ESUG betreffend die Antragspflicht, die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, die Vergütung desw vorläufigen insolvenzverwalters und die Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung.

Der neue Band 1 kommentiert die Paragraphen 1-79 der InsolvenzOrdnung (InsO). [ Also ein Buch das dieses Gesetz kommentiert/behandelt/erläutert/erklärt. ]
Der neue Band 1 kommentiert die zentralen Neuregelungen des ESUG. [ Das ESUG hat das InsO verändert und dies scheinbar hauptsächlich innerhalb der Paragraphen 1-79. ]
Die Neuregelungen betreffen die Antragspflicht, die Bestellung …, die Vergütung …, die Gläubigerbeteiligung …. [ Eine Auflistung der Dinge die sich durch das ESUG innerhalb der Paragraphen 1-79 verändert haben. ]

Da hätte man auch drei Sätze draus machen können.

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.17 08:36 von frostschutz.)
02.07.17 08:30
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Firithfenion


Beiträge: 1.727
Beitrag #5
RE: einen Absatz kann ich nicht verstehen
(02.07.17 07:31)Binka schrieb:  Dank deiner ausführlichen Wörtererklärungen kann ich nun fast alles verstehen..
bis auf den Teil; "die zentralen Neuregelungen durch des ESUG betreffend die Antragspflicht"

Ja, das ist "Beamtendeutsch". Es enthält oftmals Redewendungen die man woanders kaum so hört.

"betreffend" ist so ein Wort. betreffend = sich beziehend auf
Z.b. "Dies ist meine Antwort, betreffend deiner Frage. (= dies ist meine Antwort die sich auf deine Frage bezieht)

"die zentralen Neuregelungen durch das ESUG die die Antragspflicht betreffen.

oder
"die zentralen Neuregelungen durch das ESUG die die Antragspflicht behandeln (zum Thema haben).

Truth sounds like hate to those who hate truth
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.17 16:27 von Firithfenion.)
02.07.17 16:26
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Binka
Gast

 
Beitrag #6
RE: einen Absatz kann ich nicht verstehen
[/quote]

Ja, das ist "Beamtendeutsch". Es enthält oftmals Redewendungen die man woanders kaum so hört.

"betreffend" ist so ein Wort. betreffend = sich beziehend auf
Z.b. "Dies ist meine Antwort, betreffend deiner Frage. (= dies ist meine Antwort die sich auf deine Frage bezieht)

"die zentralen Neuregelungen durch das ESUG die die Antragspflicht betreffen.

oder
"die zentralen Neuregelungen durch das ESUG die die Antragspflicht behandeln (zum Thema haben).
[/quote]

Vieeelen Dank, Firithfenion !

Nun kann ich meiner Freundin erklaeren, die wissen wollte, was im Brief steht.
04.07.17 15:50
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Binka
Gast

 
Beitrag #7
RE: einen Absatz kann ich nicht verstehen
Danke frostschutz

Danke deiner Hilfe verstehe ich jetzt den Sinn des problematischsten Teils fuer mich.
Ich bedanke mich herzlich!!
Ich habe mir Muehe gegeben, herauszufinden, wie man draus drei Saetze machen kann.
Aber vergebens.

[
quote='frostschutz' pid='140747' dateline='1498980623']
(02.07.17 07:31)Binka schrieb:  Was ist ESUG?

Da kann ich auch nur googeln...

http://www.bv-esug.de/esug/rechtssituation/ schrieb:Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, wurde die Insolvenzordnung weitreichend reformiert.

Erleichteriung
Sanierung
Unternehmen
Gesetz

Also ein Gesetz bzw. eine Änderung/Reform bestehender Gesetze, sprich der Insolvenzordnung (InsO).

Und damit kommen wir zu deinem Satz:

(01.07.17 16:04)Binka schrieb:  Der neue Band 1 kommentiert die §§ 1-79 Inso und damit auch die zentralen Neuregelungen durch des ESUG betreffend die Antragspflicht, die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, die Vergütung desw vorläufigen insolvenzverwalters und die Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung.

Der neue Band 1 kommentiert die Paragraphen 1-79 der InsolvenzOrdnung (InsO). [ Also ein Buch das dieses Gesetz kommentiert/behandelt/erläutert/erklärt. ]
Der neue Band 1 kommentiert die zentralen Neuregelungen des ESUG. [ Das ESUG hat das InsO verändert und dies scheinbar hauptsächlich innerhalb der Paragraphen 1-79. ]
Die Neuregelungen betreffen die Antragspflicht, die Bestellung …, die Vergütung …, die Gläubigerbeteiligung …. [ Eine Auflistung der Dinge die sich durch das ESUG innerhalb der Paragraphen 1-79 verändert haben. ]

Da hätte man auch drei Sätze draus machen können.
[/quote]
05.07.17 04:58
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einen Absatz kann ich nicht verstehen
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