Lieber Samoth,
(01.02.20 12:37)Samoth schrieb: Ich werde zur Sicherheit trotzdem eine Auslandsversicherung abschließen. Mir haben auch viele Japaner dazu geraten, unter anderem auch deswegen, weil ich dann der japanischen Krankenkasse nicht beitreten muss. Ich habe zwar das Formular bereits unterschrieben, aber wenn ich mich nach meiner Ankunft bei den Behörden melde und sage, dass ich bereits eine Auslandsversicherung habe, kann es dann nicht sein, dass die mir sagen, dass ich der jap. Krankenkasse eh nicht beitreten muss? Oder arbeiten die mit der Botschaft so eng zusammen, dass einmal unterschrieben = kein Weg zurück bedeutet? Ich denke, da hilft wohl nur mehr vor Ort nachzufragen.
Angenommen, das würde so klappen, ist es dann ausreichend, wenn ich eine Kopie meiner Auslandsversicherung bei den jap. Behören vorlege? Das kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen, immerhin ist die ja auf Deutsch...
Noch eine andere Frage: Rentenbeiträge muss ich keine bezahlen oder?
Du kommst vermutlich das erste Mal in eine Situation, wo du der Willkür eines anderen Staatswesens voll ausgeliefert bist. Wie die Behörden im Einzelnen entscheiden, lässt sich nicht beantworten, bevor sie es nicht getan haben. Da du Ausländer bist, kommst du um die ein oder andere Sache nicht herum, wohlgemerkt auch, damit sich die Behörden oder du dich nicht strafbar machen (deshalb oben meine Annahme, dass du dich aus rechtlichen Gründen in der staatlichen Krankenkasse zu versichern hast).
Ich persönlich habe sehr viele sehr gute Erfahrungen mit Behörden gemacht, und vielleicht ein paar schlechtere in der Ausländerbehörde. In der Regel sind die Mitarbeiter aber sehr hilfsbereit, sehr viel mehr, meinem Eindruck nach, als man das aus Deutschland kennt.
Aber was im Einzelfall passiert, kann dir hier vermutlich keiner sagen. Du kannst davon ausgehen, dass die Behörden eng zusammenarbeiten, wenn es Fragen zu deinem Visum gibt, wird man aus der Behörde in Nara mit der Einwanderungsbehörde telefonieren, solche Fälle habe ich durchaus schon gesehen.
Wenn du Dokumente vorlegst, sollten sie zumindest auf Englisch sein. Wenn du japanische bekommen kannst, wäre es natürlich besser. Aber Englisch versteht man eher als Deutsch. Das heißt auch, dass dein Englisch gut genug sein sollte, dass du deinen Fall schildern kannst, wenn du es nicht auf Japanisch kannst. Ich würde mir zumindest das Vokabular heraussuchen und das vorbereiten. So kannst du zumindest gut vorbereitet auftreten. Wenn du langsamer und in einfacherem, aber richtigem Englisch kommunizierst, kommst du den Mitarbeitern sehr entgegen und macht einen guten Eindruck.
Übrigens: Gibt es die Regelungen, die du auf Deutsch geschickt hast, auch auf Englisch oder Japanisch, also das hier: Punkt 8
https://www.at.emb-japan.go.jp/de/20_con...gramm.html
Ich habe das auf die Schnelle nicht finden können. Aber es wäre immer hilfreiche, solche Dokumente dabeizuhaben.
Ich habe übrigens als Student damals Rentenbeiträge bezahlen müssen. Aber es gibt in der Regel die Möglichkeit, sich diese als lumpsum payment bei Ausreise wieder voll auszahlen zu lassen. Damit verlierst du aber die Zeit in der deutschen Rentenkasse. Du solltest also auch hier in Deutschland bei der Rentenkasse fragen, wie es sich mit deiner Zeit in Japan verhält, ob du für dieses Jahr separat einzahlen kannst oder dergleichen.
(Edit hier: "Bei Ausreise" heißt, wenn du dich bei den Ämtern wieder abmeldest)
Ich habe leider keine Zeit mehr, noch weiter zu schreiben. Ich schaue heute Abend oder morgen noch mal ins Forum, falls mir noch was einfällt. Vielleicht gibt es ja noch jemand anderen, der auch Working Holiday gemacht hat.
LG