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Wieder aus einem Gesetzblatt
Verfasser Nachricht
yamada


Beiträge: 957
Beitrag #1
Wieder aus einem Gesetzblatt
Und nochmals aus einem Gesetzblatt:
1)Mir ist nicht so klar, was in folgendem Text gemeint ist. Könnte jemand für mich versuchen,
den Satz ins Japanische zu übersetzen und meine Übersetzung zu korrigieren?
Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe.

Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand
fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen,
der die praktische Eignung einer Maßnahme
zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten
gesichert erscheinen lässt.

Meine Übersetzung lautet:
現行技術とは、現時点での技術水準に沿った手法、設備または操業方法を指し、
これによれば、健康を確保し、労働者の安全を図るための措置を、
実用上、適切、確実に実施できるものをいう。

2) Wer kann mir den Unterschied zwischen Mindestmaß und Minimum in folgendem Satz erklären?
Offensichtlich haben beide dieselbe Bedeutung.

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Mindestmaß“
durch das Wort „Minimum“ ersetzt.
05.11.08 10:50
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Lori


Beiträge: 533
Beitrag #2
RE: Wieder aus einem Gesetzblatt
Also an deiner Uebersetzung habe ich nichts auszusetzen, aber vielleicht wissen es andere ja besser.
Das Einzige, was ich mich frage, ist ob man Stand der Technik 1 : 1 uebersetzen kann und ob 現行技術 es genau trifft. Andererseits wirst du als Japaner das vermutlich besser wissen als ich grins

Zum zweiten: Ja die Bedeutung unterscheidet sich im normalen Gebrauch nicht. Aber wenn man genau ist, dann ist das Minimum der absolute Tiefpunkt einer Reihe von moeglichen Werten, das Wort stammt aus der Mathematik und bezeichnet den "tiefsten Punkt" eines Graphen.
Das Mindestmaß dagegen bezeichnet den NOTWENDIGEN niedrigsten Wert, der erreicht werden muss um einen bestimmten Zweck zu erfuellen. Es ist moeglich, dass es niedrigere Werte als das Mindestmaß gibt und sogar ein Minimum, aber für das Mindestmaß ist entscheidend, dass der NOTWENDIGE Wert für Ergebnis XYZ erreicht wird.

http://japanbeobachtungen.wordpress.com

06.11.08 00:58
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yamada


Beiträge: 957
Beitrag #3
RE: Wieder aus einem Gesetzblatt
Vielen Dank. Ich verstehe. Das erste Beispiel gehört zu solchen, die nur schwierig unmittelbar ins Japanische zu übersetzen sind,
bei denen man sich den Kopf zerbrechen muss.
Es ist noch interessant, daß der Unterschied zwischen Minimum und Mindestmaß besteht.
Aus jedem Wörterbuch bei uns wird sich bestimmt nur noch eine und dieselbe Erläuterung ergeben.
06.11.08 22:13
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adv


Beiträge: 1.039
Beitrag #4
RE: Wieder aus einem Gesetzblatt
Vielleicht nur als Ergänzung zu den richtigen Ausführungen von Lori:
In den Worten "Mindestmaß/Höchstmaß" = niedrigster/höchster Wert
der eingehalten werden muß, steckt das Wort "Maß", hier in dem Sinne
von "durch Messen ermittelbare Größe".
Entsprechend werden oft Lage und Größe von Bauteilen durch solche
Mindest- und Höchstmaße angegeben. Bezüglich Toleranzen gibt es
dann noch die Worte Nennmaß und (oberes und unteres) Abmaß.
Das Höchstmaß setzt sich dann zusammen aus dem Nennmaß und dem
oberen Abmaß, das Mindestmaß aus dem Nennmaß und dem unteren
Abmaß.
Neben dem Gebrach im technischen Gebrauch, werden die Wörter
Mindest- und Höchstmaß aber auch im übertragenen Sinne verwendet.
zB:

...ein Höchstmaß an Unterstützung...
...ein Mindestmaß an Verläßlichkeit...
..
06.11.08 23:47
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Wieder aus einem Gesetzblatt
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