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Scheidung Japanisch-Deutsch
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Soda
Gast

 
Beitrag #1
Scheidung Japanisch-Deutsch
Hallo liebes Forum,

ich suche Informationen über Scheidungen zwischen japanisch-deutschen Ehen.
Sie (jap) Er (deu), geheiratet in Japan und die Ehe in Deutschland anerkennen lassen.
Wohnort beider ist gemeinsam in Deutschland.

Falls jemand Erfahrungen vom Ablauf..Kosten..ect hat wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
18.11.20 18:29
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Scheidung
Gast

 
Beitrag #2
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
Das geht nach deutschem Recht:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/servi...bestimmen.

Einfach einen deutschen Rechtsanwalt kontaktieren.
18.11.20 22:18
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #3
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
Vermutlich ist die einvernehmliche Scheidung einer nach japanischem Recht geschlossenen Ehe wie die Eheschließung selbst ein bloßer Verwaltungsakt, bei dem minimale Gebühren anfallen.
Theoretisch.
18.11.20 23:37
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Soda
Gast

 
Beitrag #4
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
Danke an beide für eure Antwort!
Denke auch dass in diesem Fall das japanische Recht fassen würde aber leider immer noch ungewiss, im Zweifel müsste wahrscheinl. doch der Fachmann zugezogen werden.
19.11.20 11:53
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Jerry


Beiträge: 259
Beitrag #5
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
(19.11.20 11:53)Soda schrieb:  Denke auch dass in diesem Fall das japanische Recht fassen würde aber leider immer noch ungewiss, im Zweifel müsste wahrscheinl. doch der Fachmann zugezogen werden.
Eine im in einem anderen Land als Deutschland geschlossene Ehe kann man wenn man den will, "in Deutschland anerkennen" lassen. Das ist für nichts was mir bekannt wäre notwendig, bewirkt aber das dabei nach Vorlage der von dem Bürgeramt/Rathaus gewünschten Papiere, ein A5 großes Blatt erstellt wird, welches sich "Stammbuch nennt. Den Charme den das hat, ist das man fortan in Deutschland immer diese Urkunde bei Familienangelegenheiten vor zeigen kann, ohne das jedes mal wieder neu angefangen wird, Papiere aus anderen Ländern zu hinterfragen und unter Umstänen deren Echtheit, Übersetzung usw. je nach Tageslaune des Beamten besorgen zu müssen. Die sogenannte Anerkennung, ändert meiner Kenntnis nach nichts an dem, welches Recht für eine eventuelle Scheidung angewendet wird.

Bei einer Scheidung ist es in Deutschland so, das da das Recht des gewöhnlichen (gemeinsamen ?) Wohnsitzes (der letzten 3 Jahre ?) angewendet wird, sofern die beiden nicht per Ehevertrag (zu jedem Zeitpunkt der Ehe oder Trennungszeit beim Notar schließen kann), als auch beim Gerichtstermin als protokollierte Vereinbarung.

Über die Kosten des Notars (z.B. 200-400€) und die RA und Gerichtskosten von z.B. 2k€, würde ich mir keinen Kopf zerbrechen. Die betragen nur einen Bruchteil eventueller Dinge die durch Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Ausgleich von Rentenanwartschaften und Zugewinnausgleich betragen.

Bei Fragen zu solchen Themen empfehle ich dir den trennungsfaq.com
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.20 16:13 von Jerry.)
19.11.20 15:09
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Soda
Gast

 
Beitrag #6
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
@Jerry
Vielen Dank für die ausführliche Schilderung!!
3 Jahre Aufenthalt sind es noch nicht, gerade mal 1 Jahr ... also wäre es im Ernstfall dann doch noch nach japanischem Recht?
Abgesehen von den Anwaltskosten ect.. wäre, wenn eine Einigung von beiden Seiten besteht (Kinder gibt es ja auch keine..) sowas wie Unterhaltszahlungen zu umgehen?(wüsste auch spontan keinen Grund wieso, vorallem im Falle , wenn eine Seite wieder ins Heonatland zurückreisen würde)

Liebe Grüße!
19.11.20 21:57
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Jerry


Beiträge: 259
Beitrag #7
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
(19.11.20 21:57)Soda schrieb:  @Jerry
Vielen Dank für die ausführliche Schilderung!!
ich habe das nur ganz kurz umrissen. Melde dich bei trennungsfaq.com an und schildere dort deinen Fall. Sie befassen sich dort Tag für Tag mit diesem Themenkomplex und können dir DEUTLICH EHER sagen was da derzeit gilt und worauf zu achten ist, als manch ein Anwalt für FamRecht in Deutschland.

Das liegt den Gerüchten zu Folge daran, das ein RA in Deutschland nicht etwa mehr verdient wenn es eine für dich gute Lösung gibt, sondern wenn der Fall für dich schlecht aus geht und daher Folgeverfahren für dich notwendig sind. Es mag theoretisch Anwälte geben die sich für die Interessen seines Mandanten ein setzen. Mir ist ein solcher jedoch noch nicht begegnet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.20 17:12 von Jerry.)
20.11.20 11:37
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Soda
Gast

 
Beitrag #8
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
danke auch für den Link, ich werde auch da mir gleich einmal die
Infos ranziehen und hoffe einfach mal auf die 'kostengünstigste' Lösung.
Dir alles Gute Jerry und liebe Grüße
20.11.20 17:55
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Jerry


Beiträge: 259
Beitrag #9
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
(20.11.20 17:55)Soda schrieb:  danke auch für den Link, ich werde auch da mir gleich einmal die
Infos ranziehen und hoffe einfach mal auf die 'kostengünstigste' Lösung.
Dir alles Gute Jerry und liebe Grüße
Als Alternative dazu, Anwälten und Gerichten euer Geld in den Hals zu werfen, könntet ihr auch für das Geld eine nette Reise zusammen unternehmen und vlt. zusammen euren Frieden finden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.20 14:31 von Jerry.)
22.11.20 17:57
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yamaneko


Beiträge: 3.761
Beitrag #10
RE: Scheidung Japanisch-Deutsch
(22.11.20 17:57)Jerry schrieb:  
(20.11.20 17:55)Soda schrieb:  danke auch für den Link, ich werde auch da mir gleich einmal die
Infos ranziehen und hoffe einfach mal auf die 'kostengünstigste' Lösung.
Dir alles Gute Jerry und liebe Grüße
Eine Alternativ Anwälten und Gerichten euer Geld in den Hals zu werfen, könntet ihr auch für das Geld eine nette Reise zusammen unternehmen und vlt. zusammen euren Frieden finden.

Das gefällt mir!

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.20 03:40 von yamaneko.)
22.11.20 22:42
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Scheidung Japanisch-Deutsch
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