Zitat:Verboten sind laut Waffengesetz nur:
"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind."
Womit sollte an ein Katana verwechseln? Mit einem Brötchenmesser?
Das ist doch leider etwas verzerrt dargestellt...
In der Anlage 2 zu §2 Abs 2 bis 4 WaffG wird der Umgang mit etlichen Waffen und Munitionen verboten.
Und eines der dort angegebenen 28 (Achtundzwanzig!) Verbote ist das zitierte.
In diesem kleinen Abschnitt geht es um so James-Bond-Geschichten: Scharfes Messer als Kugelschreiber getarnt, oder so. Ist leider ziemlich konstruiert, aber muss nun einmal in so einem Gesetz festgehalten werden.
Als Waffe ist grundasetzlich einmal ein Gegenstand anzusehen, dessen Zweckbestimmung darin besteht, seinem Besitzer bei einem Kampf, als Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu dienen.
Im neuen WaffG wurde der Waffenbegriff ausserdem auf Sportwaffen ausgeweitet
Ein Iaito, also ein stumpfes Samuraischwert (ist das jetzt ein Paradoxon?
) faellt nicht unter den Waffenbegriff, ein scharfes allerdings schon.
Trotz allem ist es erlaubt, ein Katana zu erwerben und zu besitzen - wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Es ist allerdings verboten, dieses in der Oeffentlichkeit zu fuehren.
Die Bemerkung mit oeffentlichen Veranstaltungen und Maerkten geistert leider immer wieder rum und ist auch fuer Laien durchaus schwer aus dem Gesetz herauslesbar:
Es geht hierbei um oeffentliche Vorfuehrungen. Ein oeffentliche Vorfuehrung ist aber auch das Schwerttraining in einem Dojo, da hier jederzeit Fremde Zugang haben (auch wenn sie keinen Eintritt zahlen mussten gilt dies als oeffentliche Veranstaltung).
Man kann also als Fazit in etwa (ich bin kein Anwalt!!!!) ziehen, dass der Erwerb und Besitz eines Katanas erlaubt ist, aber man sollte es nur an der Wand haengen haben.
Wenn es noetig wird, das Katana in der Oeffentlichkeit zu bewegen, so ist es unumgaenglich, es in einer vernuenftigen Huelle zu verpacken, da es dann nicht als "Angriffsbereite Waffe" verkannt werden kann.
Nebenbei: Nach dieser Geschichte in Pforzheim halte ich es ausserdem fuer absolut verantwortungslos, mit einem Katana in der Oeffentlichkeit zu hantieren!
Alles Naehere erfahrt Ihr beim Anwalt Eurer Wahl