(05.06.07 03:03)schattenjedi schrieb:Hier heißt es also dass Rentenempfänger das Recht bekommen werden, Rentengeld einzufordern das unter'm jetzigen Gesetz als verjährt gilt. Habe ich das richtig verstanden?
Habe mir den obigen Blogartikel und noch einen Artikel von der
Yomiurishinbun durchgelesen und musste jetzt feststellen, dass ich wohl das mit den 5 Jahren falsch verstanden hatte. Wie schon richtig erwähnt, gewährleistet das momentane Gesetz bereits eine Entschädigung für die letzten 5 Jahre und diese soll aufgehoben werden, so dass auch der Rentenverlust vor dieser Zeit, also bis max. 1997 (da hier die neue Rentennummer eingeführt wurde), ersetzt wird.
Verstehe auch nicht, wieso anscheinend keiner wusste, wieviel Rente einem eigentlich zusteht, sonst wäre das Problem ja wohl schon viel früher aufgefallen. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass es keine Möglichkeit zur Selbstüberprüfung gibt, oder? Irgendwie rechnet man doch schon mal im Voraus, was einem in seinem Lebensabend so als monatliches Einkommen so zustehen müsste, allein schon um etwaige private Rentenversicherungen abzuschließen. Falls es eine Möglichkeit zur Selbstüberprüfung gibt, ist der Aufruhr der Opposition ja durchaus berechtigt, da im Prinzip dann der Betroffene selbst schuld ist, dass er sein Renteneinkommen nicht überprüft hat. Gibt es diese Möglichkeit nicht, dann lässt sich tatsächlich diskutieren, was jetzt angebrachter ist: den Verlust ersetzen, teils ersetzen oder gar nicht erstetzen.
Ed.