Die KK wird bei dir keine Probleme machen.
Sie verlangt nur Nachweise wenn du in D gemeldt warst und dazu noch in D zu besuch warst.
Von deiner Auslaendischen Versicherung wollen die i.d.R. nix wissen
Es besteht ausserdem eine gesetzliche Pflicht dich aufzunehmen
Ja, bei dir waere dass dann sofort Arbeitslosengeld 2 (Harz IV) -> braucht man nicht benatragen
Rentenversicherung... das wuerde ich doch bei dir mal abklaeren bzw. wenn du noch alle Japanischen Gehaltsbescheinigungen hast, sollte das auch kein Problem sein. (Damit die Zeiten wenigstens angerechnet werden)
Rueckwirkend kann man bis zum 31.Maerz des aktuellen Jahren fuer das letzte Jahr noch freiwillig in die Rentekasse einzahlen (wer das machen will... ist ja freiwillig
)
Zu dem japanischen Fuehrerschein... Ich glaube nicht, dass der ungueltig wird oder man ihn abgeben muss, wenn man das Land verlaesst. Das muessen Japaner auch nicht, wenn sie ins Ausland ziehen waere ja bloedsinn und den braucht man ja wenn man im Ausland Autofahren will.
Das einzige Problem was ich hier sehe ist, man hat keine Adresse mehr in Japan. Keine Ahnung wie die Behoerden da reagieren, wenn man ihn dann erneuern will