(21.07.15 20:29)Firithfenion schrieb: (21.07.15 19:59)torquato schrieb: In Deutschland wäre es vollkommen undenkbar, wenn z.B. die 'Ossis' für den Besuch staatlicher Museen einen horrenden Eintritt zahlen müßten, 'Wessis' aber freien Eintritt hätten. Das Wäre Willkkür. In einem einheitlichen Rechtsraum muß auch einheitliche Rechtsgleicheit herrschen.
Wieso? So etwas gab es doch, wenn auch umgekehrt wie du es schilderst. Nach dem Mauerfall kann ich mich sehr wohl an verschiedene Preise bei Kinos, Kneipen, etc erinnern. Ein normaler Preis und ein verbilligter Preis für DDR-Bürger (die es damals noch gab). Ich fand das sehr nett und kenne auch keinen Westberliner der sich deswegen "diskriminiert" gefühlt hätte.
Deswegen schrieb ich von 'staatlichen Museen'. Das ist ein verfassungstechnischer Grundsatz. Die Verfassung ist unmittelbar geltendes Recht für sämtliches staatliches Handeln. Sie gilt aber nicht, bzw. nur unter gewissen Voraussetzungen, für den privaten Sektor. Deshalb ist ein Großteil der Verfassungsgrundsätze nochmals expliziet in Spezialgesetzen verankert. Aber ich erwarte nicht, daß Du mit solchen Rechtsgrundlagen vertraut bist.
Abgesehen davon gibt es noch einen weiteren Rechtstaatsgrundsatz, den der Verhältnismäßigkeit. Manchmal müssen konkurierende Grundsätze im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Angesichts der damaligen Zeitumstände war selbstverständlich alles in Ordnung. Die Umstände mit denen man eine Verhältnismäßigkeit damals bejahen konnte, sind heute jedoch so nicht mehr gegeben.
Ach ja. Übrigens, wenn Du fordern wolltest, daß es inherhalb eines Rechtsraumes keine Rechtsgleichheit geben müsse, dann billigst Du nachträglich über die Hintertür die DDR. Hatte man da nicht unterchiedliche Rechtsmöglichkeiten je nachdem, om man in der Partei war oder nicht?
(21.07.15 20:29)Firithfenion schrieb: Um auf die Maut zurück zu kommen. Wenn wirklich Rechtsgleichheit geschaffen werden soll, dann müssten eigentlich die anderen EU Staaten ihre Maut abschaffen.
Nö. wieso? Es gibt zwei Systeme. Maut für alle und Steuer abhängig vom Ort der Zulassung des Fahrzeugs. Beide Systeme gelten jeweils gleichermaßen für alle. Manchmal gibt es auch eine Mischform, also Bemautung spezieller Straßen und/ oder für spezieller Fahrzeuge (z.B. LKW-Maut in Deutschland auf Autobahnen), aber auch da gilt gleiches Recht für alle.
Wie Hellstorm schon sagte. Nichts spricht dagegen, hier in Deutschland die KFZ-Steuer zugunsten einer Maut aufzugeben. Nur bringt's das wirklich? Und muß man da wirklich das Bild des 'bösen Ausländers' bemühen, der uns unsere Gartenzwerge klauen will?
Und nochmals übrigens. Die Einnhamen aus der KFZ-Steuer und Mineralölsteuer, etc. in Deutschland übersteigen die Gesamtausgaben für die Straßeninfrastruktur. D.h. die bestehenden Steuern werden zweckentfremdet, durchaus mit Billigung der CSU. Vielleicht sollte man da erstmal ansetzten.