Candy Fujiwara
Gast
|
Beitrag #1
In den engen Grenzen gesetzlicher Befugnis
Aus einer Seite im Internet, und zwar in 'Hinweise zum Datenschutz' von einer Firma.
Zitat:Eine Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung ausschließlich in den engen Grenzen gesetzlicher Befugnis.
Wer kann mir erklären, was mit 'in den engen Grenzen gesetzlicher Befugnis' in obengenanntem Satz gemeint ist?
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
|
|
09.04.12 23:24 |
|
Shino
Ex-Moderator
Beiträge: 2.329
|
Beitrag #2
RE: In den engen Grenzen gesetzlicher Befugnis
Ich würde behaupten, dass dies nur eine Umschreibung von "im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten", und bedeutet einfach gesagt, dass die Daten irgendwie verwendet werden. Wofür genau oder wofür nicht, sollte eigentlich in der AGB bzw. einer gesonderten Datenschutzerklärung ausgeführt werden.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann wollen die meiner Meinung nach etwas verschleiern, weil kaum jemand die gesetzlichen Bestimmungen kennt und sie auch nur selten nachschlagen, durchlesen und verstehen wird. Das Thema ist sehr vielschichtig, siehe z. B. Wikipedia.
人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.12 00:29 von Shino.)
|
|
10.04.12 00:25 |
|
sushizu
Beiträge: 367
|
Beitrag #3
RE: In den engen Grenzen gesetzlicher Befugnis
Würd ich auch so wie Shino verstehen: "Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung benutzen wir die Daten für Werbezwecke, die per Gesetz erlaubt sind (nur dafür, aber das ganz sicher. Und welches diese Zwecke sind, sagen wir hier nicht)."
Einer solchen Verwendung kann man jederzeit widersprechen. Würde ich schriftlich machen.
|
|
11.04.12 08:47 |
|
Candy Fujiwara
Gast
|
Beitrag #4
RE: In den engen Grenzen gesetzlicher Befugnis
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe.
|
|
12.04.12 23:24 |
|