(18.02.18 15:52)Hachiko schrieb: Schön wärs ohne die Einschränkung von Zeile 4.
Sag doch mal etwas ausführlicher, was für Restriktionen gegen wen usw.
Natürlich kann sich ein Ausländer für teuer Geld eine Scheißendörecke-Immobilie andrehen lassen, die man weder nutzen noch verkaufen kann, aber davor schützt auch nicht, wenn man Inländer ist.
Restriktion wäre doch eher so was wie: Ausländer kauft Haus, Vertrag OK, Zahlung geleistet. Paar Wochen später der Grundbucheintrag: "gemäß §§ 99X GezVaG (Gesetz zur Verhütung ausländischen Grundbesitzes) entschädigungslos verstaatlicht."