Hallo und willkommen zu einem weiterem Beitrag von mir
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Da ich zu diesen Fragen keine Antwort finden konnte, stelle ich sie jetzt einmal!
1) Für ein Arbeitsvisum braucht man ja 10 Jahre Berufserfahrung.
Was würde passieren wenn dich eine Firma ohne diese 10 Jahre trotzdem einstellen möchte/würde? Ist das überhaupt möglich oder ist es sozusagen vom Gesetz vorgeschrieben das man 10 Jahre braucht?
2) Sollte die 1. Frage nicht möglich sein, wäre es dann z.B so möglich?
:Man macht ein WH in Japan bei einer Firma oder sogar Restaurant welches einen Sitz/Vertretung in DE hat. Dann könnte diese Firma von Japan mich doch nach Japan verlegen lassen bzw. mich mit dem
*Versetzung nach Japan Arbeitsvisum gleich da lassen? Mit diesem Visum braucht man ja auch keine Berufserfahrung soweit ich weiß.
Ach ja und ich weiß auch das, dass fast keine Firma genauso machen würde, aber nehmen wir einfach mal an ^^
3) Könnte man sich so nicht einen Vorteil verschaffen ( wäre das so möglich und realistisch ) ?
Nehmen wir an das die 2. Frage möglich ist ( was sie denke ich auch ist ). Natürlich stelle sich ja die Frage warum ein Arbeitgeber so etwas mit jemanden mit 0 Berufserfahrung ( außer vllt. Ausbildung die ja aber sowieso nicht viel in Japan zählt oder Studium ) machen sollte...
Wie wäre es wenn man sich sozusagen "Billig anbietet". Sprich zu einem Restaurant geht oder zu einer Firma welche normal 2000€ zahlen würde aber du sagst das du es für 1200-1500€ ( umgerechnet ) machen würdest. Hätte man dann nicht mehr Chancen einen Job zu bekommen, da man ja keine Berufserfahrung hat aber das wieder durch den Lohn wegmacht? Eine Wohnung/Gaijinhouse in welches nur Ausländer dürfen ( man ist ja noch Ausländer ) bekommt man ja schon ab 800€ inklusive Toilette, Kühlschrank, Waschmaschine, Lan usw. Wenn die Lebensstandarts dann nicht so so hoch wären könnte man mit 400€ Monatlich für Nahrung ja auch über die Runden kommen.
Ist es so oder so "ähnlich" möglich wie beschrieben?
4) Beim WH darf man ja nicht in Nachtclubs usw. arbeiten. Fallen darunter eig. auch Bars bzw. Deutsche Bars oder darf man dort arbeiten während eines WH ?
5) ...Die letztze und eine ungewöhnliche Frage aber...Gab es schonmal einen Vorfall oder weiß jmd. von etwas das sich jmd. die Jap. Staatsbürgerschaft bzw. Arbeitsvisum ohne nötige Berufserfahrung und Vorraussetzungen einfach so "gekauft" hat? Man versteht die Frage hoffentlich...
6) Stimmen diese Vorraussetzungen für die Jap. "Staatsbürgerschaft" ?
http://www.debito.org/naturalization.html Einfach ein bisschen runterzoomen zu "JAPAN'S REQUIREMENTS" ( steht Fett und in rot )
http://de.wikipedia.org/wiki/Debito_Arudou Über den Autor der Seite