Tatsujin
Beiträge: 252
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
Wie siehts denn aus, wenn ich Güter die ich ehemalig in japan ausfuhr (und teils auch schon verzollen musste), nun wieder nach Japan zurückbinge als mein Eigentum? Der Wert übersteigt aber die €10'000 Grenze! Wie sollte ich da vorgehen?
Danke^^
るんるん気分。(^-^)/~~
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01.02.05 08:51 |
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gokiburi
Beiträge: 1.415
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
Da empfiehlt es sich, den entsprechenden Beleg dabei zu haben. Auch beispielsweise eine Kaufquittung für zuhause eingekaufte "verdächtige" Artikel kann u.U. hilfreich sein. Was natürlich extrem umständlich ist...
♪♪あぁ蝶になる、あぁ花になる、
恋した夜はあなたしだいなの、♪♪
あぁ今夜だけ、あぁ今夜だけ、
もうどうにもとまらない!!! ♪♪ 山本リンダ
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01.02.05 09:16 |
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Tatsujin
Beiträge: 252
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
Es handelt sich um über 500 Artikel, für welche ich nicht eine einzige kaufquitung habe. Des weiteren handelt es sich um Sammlerobjekte, bei welchen aber die Herkunft mehr als ersichtlich ist. Da kommt wohl noch was auf mich zu
るんるん気分。(^-^)/~~
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01.02.05 09:53 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
Wie kommst Du auf 10.000Euro?
jedes Einfuhrstueck, dass 10000yen~70Euro nicht uebersteigt geht nicht in die Berechnung mit ein.
If you have further questions ...
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02.02.05 01:48 |
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Tatsujin
Beiträge: 252
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
naja..einige Artikel übersteigen schon die ¥50'000 Genze, aber das sieht man denen nicht einfach so an und wird so auch niemanden interessieren.
るんるん気分。(^-^)/~~
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02.02.05 14:17 |
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Anonymer User
Gast
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
:l0a_d1v: Beitrag von:"Bernd" Wenn du das als Umzugsgut deklarierst, kostet das keinen Zoll. Dafür solltest du alles katalogisieren und als Liste mitnehmen. Bei der Einreise in Japan legst du dem Zoll die Liste vor und füllst ein Formular aus, das die Sachen als separat geschicktes Gepäck ausweist. Das Formular gibt es normalerweise schon im Flugzeug, wenn nicht, lass es dir vom Zoll geben. Der Zoll am Flughafen braucht das nur zu akzeptieren und abzustempeln. Wenn dein Gepäck ankommt, gehts du mit dem Formular zur Zollstation, wo dein Gepäck angekommen ist und legst denen das Formular vor. Die schauen sich die Sachen an und bewerten die entsprechend. Wenn du das Formular nicht bei der Einreise ausfüllst, kann der Zoll die Sachen als Importgüter ansehen und entsprechend besteuern. Man sollte nur vorsichtig mit Elfenbein, großen Muscheln und anderen Sachen sein, die auf der Import-Verbotsliste stehen. Die können auch nicht mehr nach Deutschland zurückgeschickt werden, weil auch der deutsche Zoll die nicht durchläßt und dann alles zerstört oder verbrannt wird.
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03.02.05 01:27 |
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Tatsujin
Beiträge: 252
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RE: Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen
Danke Dir für die Info. 99% werde ich aber per Lieferdienst versenden. Muss mich da mal schlau machen, wie ich dies, angehen soll.
るんるん気分。(^-^)/~~
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03.02.05 12:43 |
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