Das mit dem nicht
so anerkannt bezieht sich ja auf die Aussage von Shino. Man kann halt nicht ohne eine Übersetzung fahren aber das ist es halt schon.
Zitat: 二国間条約により有効な国
ドイツはウィーン条約のみを締約しているが、実際には日本国内で発給された国際運転免許証と国内免許証の携帯によってドイツ国内での運転が正式に許可される。これはドイツが日本国政府と直接的な取決めを行っていることに依する。
Quelle: [url]
http://ja.wikipedia.org/wiki/%E5%9B%BD%E...1%E8%A8%BC [/url]
Man hat als Deutscher ganz normal die Möglichkeit in Japan zu fahren.
Aber im Gegensatz zu den Ländern die in der Genfer Konvetion unterschrieben haben (Welche Länder, siehe [url]
http://abroad.driver.jp/license/ [/url]) haben wir die Pflicht unseren Führerschein und die Übersetzung mit uns zu tragen beim Fahren in Japan.
Um das auf den Punkt zu bringen, auch wenn wir einen internationalen Führerschein haben, haben Deutschland und Japan nicht in der Genfer Konvetion dies geregelt sondern in einem andern Vertrag. Was dann heißt, dass unser Führerschein gültig ist aber nicht in dem Ausmaß wie es bei den Teilnehmerländern der Fall ist!
Was deinen zweiten Punkt angeht:
Ich habe nicht habe da nie was von Prüfung geschrieben! Der Absatz gilt allein für die Übersetzung unseres Füherschein in den japanischen den man bei den deutschen Botschaften oder der JAF machen lassen kann. Hier ging es um den Fakt, dass auch Personen, deren Länder im Vertrag sind Prüfungen ablegen müssen beim Übersetzen lassen (doch damit kenne ich mich nicht aus, da ich mich für den deutschen Führerschein damit nicht beschäftigt habe).
Nur eine Übersetzung reicht bei z.b. folgenden Ländern (Quelle wie obige Wikipedia-Adresse):
Zitat: 外国運転免許証
国際免許証を発給していない国または地域であって、日本と同等の水準にある免許制度を有しているとみなされる免許証に限り日本で有効な免許証(外国運転免許証)として機能する。 なお、その際には当該国家の行政庁もしくは日本自動車連盟が作成した日本語の翻訳文を携帯する必要がある。
認められる免許証については道路交通法施行令により定められており、イタリア共和国、スイス連邦、ドイツ連邦共和国、フランス共和国、ベルギー王国、台湾のものが該当する。(2007年9月19日時点)
制約等は国際運転免許証とほぼ同等である。 日本上陸一年以内であること、当該国の運転免許が有効であること、日本国内に住民票を有するものまたは外国人登録者は日本出国から入国まで3ヶ月以上経過している者であることという制限がある。
Hier siehst du auch, wie es ist dass man nach 1 Jahr im Land erst nach 3 Monaten nicht in Japan wieder in Japan fahren darf.
Was passiert, wenn du die Übersetzung 1 Jahr nutzt und erst nach 3 Jahren Ausreise beantwortet sich mit der Pflicht seinen Führerschein umschreiben zu lassen auf einen japanischen Führerschein und Auffrischen des Führerscheins wie es hier im Forum schon beschrieben wurde (oder verlinkt wurde). Dass heißt bei mehr als einem Jahr Aufenthalt umschreiben und die Prozeduren durchgehen die ein japanischer Führerscheinbesitzer auch durchgeht und wenn du nur 3 Monate im Ausland bist und wieder nach Japan gehst hat das keinen weiteren Einfluss. Wiederum musst du deinen Führerschein umschreiben lassen, wenn du dann wieder länger als ein Jahr in Deutschland bist.
Ich hab mich nicht beschäftigt mit dem Umschreiben, weil ich nur eine Übersetzung machen ließ, da nur diese Bedingungen für mich letztes Jahr wichtig waren.
Infos zum Erneuern des Führerscheins in Japan:
http://www.npa.go.jp/koutsuu/license_renewal/home.htm
Edit: letzten Link hinzugefügt