Antwort schreiben 
Ein Mietwagen in Japan
Verfasser Nachricht
yuxel


Beiträge: 299
Beitrag #11
RE: Ein Mietwagen in Japan
>>> 5. Manche Ausweise von hier müssen erst umgeschrieben werden.
>> So beim Schweizerischen und ich vermute auch beim deutschen.
>Man kann den der japanischen Botschaft zukommen lassen, und
>muss die Uebersetzung dann in der deutschen Botschaft in Tokio
>abholen. So wurde mir das erzaehlt.

Die Übersetzung kann man auch bei JAF (japan automobile federation, ist so was ähnliches wie der ADAC) machen lassen. Man kann das in jeder JAF Regionalbüro beantragen, muss also nicht extra in die Botschaft bzw. Konsulat. Weitere Infos: http://www.jaf.or.jp/e/trans_g.htm.

Übrigens: in Österreich ausgestellte Internationale Führerscheine sollen akzeptiert werden.

Falls du an einer (größeren) japanischen Uni Student bist, kann du auch über Seikyou Autos mieten (in der Regel in derem Reisebüro). Dann bekommt man oft auch güstigere Tarife.
Ansonsten habe ich mit Japan Rent-a-Car (ジャパレン) gute Erfahrungen gemacht: http://www.japaren.co.jp/

Die Preislisten sollte man sich aus jeden Fall genau ansehen. Es gibt häuftig eine Reihe besonderer Tarife ("Geburtstagstarif" usw.) Da kann man eine Menge sparen.
14.01.05 06:28
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #12
RE: Ein Mietwagen in Japan
Wie gesagt, das allgemeine Totschlagargument des hervorragend ausgebauten Bahnsystems gilt im Inaka von Japan nicht. Wenn man beispielsweise um nach Tojinbo zu kommen (letzens in der Tagesschau erwaehntes Selbstmorddorf) muss man vom Fukui mit der Bimmelbahn nach Mikuni fahren und darf dann eventuell noch Busfahren wenn man nicht weit laufen kann. Hin und zurueck kommt man da auf 2500 yen pro Person. Ausserdem faehrt der Bus alle 2 Stunden einmal und die Bahn zweimal pro Stunde.

@yuxel: Eine gokusai mengyosho wird nicht mehr anerkannt. Aus keinem Land.

If you have further questions ...
14.01.05 11:30
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
yuxel


Beiträge: 299
Beitrag #13
RE: Ein Mietwagen in Japan
Zitat:@yuxel: Eine gokusai mengyosho wird nicht mehr anerkannt. Aus keinem Land.

Zitat:Bis 1994 wurde der internationale Fuehrerschein anerkannt.

Bitfresser, wo hast du das denn her?

Japan akzeptiert Internationale Führerscheine ausgestellt von Staaten, die ein entsprechendes Abkommen aus dem Jahre 1949 unterzeichnet haben. Deutschland zählt nicht zu den Unterzeichnerstaaten.

Internationale Führerscheine in Deutschland basieren auf einem Abkommen aus dem Jahre 1968, an dem sich Japan allerdings nicht beteiligt hat.

Hier zum Beispiel eine Seite der japanischen Fremdenverkehrszentrale dazu: http://www.seejapan.co.uk/transport/road/driving.html
14.01.05 16:12
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #14
RE: Ein Mietwagen in Japan
Kennt jemand die aktuellen Bestimmungen? Die Informationen in diesem Thread sind ja ziemlich alt und die Links sind teilweise nicht mehr zu erreichen.

Ich habe zwei interessante Infos im Netz gefunden:

Hindernislauf zum Führerschein, Focus, 30.12.2007

Fahrerlaubnis in Japan, Deutsche Botschaft Tokyo, 30.10.2008

Wenn ich den vorletzten Abschnitt unter dem 2. Link richtig verstehe, werden deutsche Internationale Führerscheine (einen solchen habe ich) in Japan nicht anerkannt, also darf ich dort auch kein Auto fahren - ergo bräuchte ich mir auch nicht die Mühe zu machen, meinen Führerschein übersetzen zu lassen, oder?

Zitat:Deutsche Botschaft Tokyo: Fahrerlaubnis in Japan (Ausschnitt), 30.10.2008
...
Bitte beachten Sie, dass der deutsche Internationale Führerschein in Japan nicht anerkannt wird. Die Angaben zur japanischen Straßenverkehrsordnung sind ohne Gewähr...
Wenn dem so ist, gibt es dennoch eine Möglichkeit, und wenn ja, wie sähe diese aus?

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.09 01:44 von Shino.)
18.01.09 01:43
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Basti


Beiträge: 123
Beitrag #15
RE: Ein Mietwagen in Japan
Ja der deutsche internationale Führerschein ist nicht so anerkannt in Japan, da bei Länder keinen Vertrag unterzeichnet haben aber mit einer Übersetzung bist du in Japan berechtigt Auto zu fahren. Musst nur deinen Führerschein und die Übersetzung dabei haben beim Fahren. Übersetzen lassen kannst du es von den deutschen Botschaften in Tokyo und Osaka oder bei den Büros der JAF (Japan Auomobile Federation). Das kostet ann 3000Yen und ein paar Stunden Zeit.
Bei der JAF dauerte es bei mir keine 2h dann hatten die die Übersetzung nachdem ich meinen Führerschein und das Geld hinlegte. Wurde angerufen als er fertig war noch vor der Zeit, die sie mir angaben^^

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern muss man als Besitzer eines deutschen Führerscheins keine Prüfung machen, ob nur schriftlich oder mündlich.

Der Füherschein gilt dann für ein Jahr. Nach Ausreise gilt der jedes Mal für ein Jahr, wenn zwischen Aus- und Einreise mind. 3 Monate lagen.
Bei mehr als 1 Jahr (oder waren es 2 Jahre, weis es nicht mehr genau, weil ich mich damit nicht beschäftigt habe), muss der Führerschein eh umgeschrieben werden auf einen japanischen.
18.01.09 10:32
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #16
RE: Ein Mietwagen in Japan
Zitat:Ja der deutsche internationale Führerschein ist nicht so anerkannt in Japan, ...
Nicht so anerkannt? Was meinst Du damit? Gibt es Situationen, in denen er doch anerkannt wird?

Zitat:Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern muss man als Besitzer eines deutschen Führerscheins keine Prüfung machen, ob nur schriftlich oder mündlich.
Also ohne Prüfung bekommst Du keine Umschreibung. Wenn doch, bitte sagen wo, ich muss nämlich bald eine machen.

Zitat:Bei mehr als 1 Jahr (...) muss der Führerschein eh umgeschrieben werden ... .
Was passiert, wenn ich es nicht mache und statt dessen die Übersetzung nur ein Jahr nutze, nach drei Jahren ausreise, drei Monate warte und dann wieder einreise?

If you have further questions ...
18.01.09 15:03
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Basti


Beiträge: 123
Beitrag #17
RE: Ein Mietwagen in Japan
Das mit dem nicht so anerkannt bezieht sich ja auf die Aussage von Shino. Man kann halt nicht ohne eine Übersetzung fahren aber das ist es halt schon.
Zitat: 二国間条約により有効な国

ドイツはウィーン条約のみを締約しているが、実際には日本国内で発給された国際運転免許証と国内免許証の携帯によってドイツ国内での運転が正式に許可される。これはドイツが日本国政府と直接的な取決めを行っていることに依する。 
Quelle: [url] http://ja.wikipedia.org/wiki/%E5%9B%BD%E...1%E8%A8%BC [/url]
Man hat als Deutscher ganz normal die Möglichkeit in Japan zu fahren.
Aber im Gegensatz zu den Ländern die in der Genfer Konvetion unterschrieben haben (Welche Länder, siehe [url] http://abroad.driver.jp/license/ [/url]) haben wir die Pflicht unseren Führerschein und die Übersetzung mit uns zu tragen beim Fahren in Japan.

Um das auf den Punkt zu bringen, auch wenn wir einen internationalen Führerschein haben, haben Deutschland und Japan nicht in der Genfer Konvetion dies geregelt sondern in einem andern Vertrag. Was dann heißt, dass unser Führerschein gültig ist aber nicht in dem Ausmaß wie es bei den Teilnehmerländern der Fall ist!


Was deinen zweiten Punkt angeht:
Ich habe nicht habe da nie was von Prüfung geschrieben! Der Absatz gilt allein für die Übersetzung unseres Füherschein in den japanischen den man bei den deutschen Botschaften oder der JAF machen lassen kann. Hier ging es um den Fakt, dass auch Personen, deren Länder im Vertrag sind Prüfungen ablegen müssen beim Übersetzen lassen (doch damit kenne ich mich nicht aus, da ich mich für den deutschen Führerschein damit nicht beschäftigt habe).

Nur eine Übersetzung reicht bei z.b. folgenden Ländern (Quelle wie obige Wikipedia-Adresse):
Zitat: 外国運転免許証

国際免許証を発給していない国または地域であって、日本と同等の水準にある免許制度を有しているとみなされる免許証に限り日本で有効な免許証(外国運転免許証)として機能する。 なお、その際には当該国家の行政庁もしくは日本自動車連盟が作成した日本語の翻訳文を携帯する必要がある。

認められる免許証については道路交通法施行令により定められており、イタリア共和国、スイス連邦、ドイツ連邦共和国、フランス共和国、ベルギー王国、台湾のものが該当する。(2007年9月19日時点)

制約等は国際運転免許証とほぼ同等である。 日本上陸一年以内であること、当該国の運転免許が有効であること、日本国内に住民票を有するものまたは外国人登録者は日本出国から入国まで3ヶ月以上経過している者であることという制限がある。

Hier siehst du auch, wie es ist dass man nach 1 Jahr im Land erst nach 3 Monaten nicht in Japan wieder in Japan fahren darf.

Was passiert, wenn du die Übersetzung 1 Jahr nutzt und erst nach 3 Jahren Ausreise beantwortet sich mit der Pflicht seinen Führerschein umschreiben zu lassen auf einen japanischen Führerschein und Auffrischen des Führerscheins wie es hier im Forum schon beschrieben wurde (oder verlinkt wurde). Dass heißt bei mehr als einem Jahr Aufenthalt umschreiben und die Prozeduren durchgehen die ein japanischer Führerscheinbesitzer auch durchgeht und wenn du nur 3 Monate im Ausland bist und wieder nach Japan gehst hat das keinen weiteren Einfluss. Wiederum musst du deinen Führerschein umschreiben lassen, wenn du dann wieder länger als ein Jahr in Deutschland bist.


Ich hab mich nicht beschäftigt mit dem Umschreiben, weil ich nur eine Übersetzung machen ließ, da nur diese Bedingungen für mich letztes Jahr wichtig waren.

Infos zum Erneuern des Führerscheins in Japan: http://www.npa.go.jp/koutsuu/license_renewal/home.htm

Edit: letzten Link hinzugefügt
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.09 16:19 von Basti.)
18.01.09 16:12
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #18
RE: Ein Mietwagen in Japan
Eigentlich hätte es ausgereicht, wenn Du Shino die bereits genannten Fakten bestätigt und gesagt hättest, dass sich nichts geändert hat.

Die von Dir bereitgestellten Infos sind mittlerweile fast 4 Jahre alt (sie alte Beiträge).

Wenigstens weiß ich jetzt, dass Du die Wikipedia-Seiten auch auf Japanisch zumindest zu lesen versuchst. Ob es jedoch Sinn macht, die Informationen über den internationalen Führerschein unbedingt auf japanisch zu zitieren, insbesondere wenn die Forumsregeln einen zurückhaltenden Umgang mit dem Japanischen fordern?

If you have further questions ...
19.01.09 14:26
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Basti


Beiträge: 123
Beitrag #19
RE: Ein Mietwagen in Japan
Theoretisch hätte es gereicht die Infos von vor Jahren zu bestätigen. Aber er wollte ja aktuelle Infos dazu . Zudem ging es teilweise vorher um Umschreibung und um Übersetzungen ansich aber nicht was man mit sich führen muss (hab die älteren Beiträge vor der Antwort nur kurz überflogen, da ich es vor Jahren las). Doch hast du dies wohl nicht glauben können wenn es auf Deutsch steht, dass es nun immer noch gilt, also hab ich dir japanischen Quellen geliefert. Wenn es so nicht stimmen sollte mit dem Übersetzungen, hätte ich eine Antwort erwartet da du ja anscheinend in Japan wohnst und dort wohl auch deinen Führerschein umschreiben liest und vorher wohl auch erstmal mit einer Übersetzung gefahren bist.

Mir ist auch bewusst so wenig wie möglich japanische Quellen zu benutzen, dafür benutze ich das Forum schon zu lange um es nicht zu wissen. Doch zur Bestätigung der Infos, die sich auch mit der Frage von Shino nicht geändert haben, wenn es nicht reicht es auf Deutsch zu haben, schien es mir notwendig es mit dem japanischen zu klären.
Natürlich ist mir bewusst, dass Wikipedia nicht immer als richtig gesehen werden kann und ich finde es selbst nicht wirklich zitierfähig. Dennoch ist es, wenn es um Infos geht die aktuell sind oftmals die aktuellste Anlaufstelle für Informationen.
Ob es Sinn macht oder nicht, darüber lässt sich nicht streiten. Da es um Infos geht die man

Im Ganzen ging es hier ja um den Fakt, dass der deutsche internationale Führerschein in Japan nicht anerkannt ist. Was, wie es die Botschaft schreibt der Fall ist, aber halt nur als Führerschein alleine. Wir brauchen obwohl wir einen internationalen Führerschein besitzen eine Übersetzung um in Japan fahren zu dürfen. (Das war dann auch die Hauptinformation, die für Shino ja wichtig war) Diese Info kommt, da ich meinen Führerschein im Januar 2008 von der JAF übersetzen lassen habe. Und habe daneben meine Infos (die sich mit den alten Infos decken) hinzugefügt, weil du es nochmal wissen wolltest wie das mit der Anerkennung des Führerscheines ist.

Ich hoffe dies dient deinem Verständnis meines Post vorher, wieso ich es nochmal erklärt versucht habe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.09 17:12 von Basti.)
19.01.09 17:06
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #20
RE: Ein Mietwagen in Japan
Also für mein Verständnis: Die in Deutschland abgelegte und bestandene Fahrprüfung als solche wird anerkannt, aber die Bescheinigung, also der deutsche Internationale Führerschein, erst, wenn sie übersetzt wurde und man die Übersetzung samt Original bei sich führt. Man braucht also nicht erneut eine Fahrprüfung abzulegen, oder? Sehe ich das so richtig?

Noch eine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, den Prozess auch von Deutschland aus zu erledigen oder ist persönliches Erscheinen notwendig?

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.09 19:11 von Shino.)
19.01.09 19:10
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Ein Mietwagen in Japan
Antwort schreiben 


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
Mit dem Mietwagen durch Japan keksrest 20 8.802 17.09.17 21:15
Letzter Beitrag: Kikunosuke
Wer arbeitet in Japan? Was ist in Japan gefragt? no1gizmo 15 16.070 27.10.10 17:27
Letzter Beitrag: ILP